Arbeitsrecht im Münsterland

Schulte & Karlsfeld Fachanwälte für Arbeitsrecht: 360-Grad-Blick im Arbeitsrecht

Die Sozietät „Schulte & Karlsfeld – Fachanwälte für Arbeitsrecht“ berät bundesweit Unternehmen in arbeitsrechtlichen Belangen.

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von Regiomanager 26.04.2022 Anzeige

Eine gute Rechtsberatung und Vertretung sind das A und O, wenn es um das Arbeitsrecht geht. Und das am besten, bevor tatsächlich ein Rechtsstreit entsteht. „Wir haben den 360-Grad-Blick im Arbeitsrecht“, sagt Dr. Wienhold Schulte, seit mehr als 45 Jahren Rechtsanwalt und Gründer der Sozietät „Schulte & Karlsfeld – Fachanwälte für Arbeitsrecht“ in Münster. Die Kanzlei vertritt branchenübergreifend Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und darüber hinaus Vorstände, GeschäftsführerInnen, Führungskräfte und ArbeitnehmerInnen. Regelmäßig verhandeln die Fachanwälte mit Betriebsräten und deren anwaltlichen Vertretern im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Restrukturierungsmaßnahmen. Sie vertreten in Einigungsstellen und in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen.
Es gibt zwei Hauptbereiche, mit denen sich die Anwälte in der Kanzlei tagtäglich im Namen ihrer MandantInnen auseinandersetzen: „Bei Angelegenheiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sprechen wir vom Individualarbeitsrecht – beispielsweise, wenn es um die sichere Gestaltung von Arbeitsverträgen geht.“ Der Fokus liegt jedoch am anderen Ende des Beschäftigungsverhältnisses, der Kündigung. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Kollektivarbeitsrecht: Hierunter fallen z.B. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.   


Bis zum Bundesarbeitsgericht, wenn es sein muss


„Bei 80 Prozent der Streitigkeiten, die vor Gericht verhandelt werden, geht es um die Beendigung des Arbeitsvertrags.“ Sei es aus dem Grund, dass ein Mitarbeiter krankheitsbedingt gekündigt wird oder verhaltensbedingt, weil er seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Aber auch betriebsbedingte Kündigungen fallen hierunter, wenn das Unternehmen beispielsweise aufgrund verringerter Nachfrage nicht mehr so viele Arbeitsplätze vorhält. „Wenn es sein muss, streiten wir die Kündigung bis zum Bundesarbeitsgericht durch“, sagt Dr. Schulte.
Das Hauptaugenmerk legt die Sozietät auf die rasche, zuverlässige und sichere Lösung der regelmäßig auftretenden Probleme. Sie lässt sich meist außergerichtlich finden. In hartnäckigen Fällen muss der Streit letztlich konsequent und kompetent vor den Arbeitsgerichten geführt und von diesen entschieden werden. So haben die Partnerin und die Partner schon mehrere Streitigkeiten bis zum Bundesarbeitsgericht auch in Grundsatzentscheidungen geführt, z.B. zur Gültigkeit von Schriftformabreden und zur Sozialauswahl bei der betriebsbedingten Kündigung eines rentenberechtigten Beschäftigten.
Die Sozietät begleitet auch Umstrukturierungen bis zur erfolgreichen Abwehr daraus folgender Kündigungsschutzklagen. Die Herausforderung besteht in solchen Fällen auch darin, formelle „Fallstricke“ zu vermeiden.


Zeit ist Geld


„Ein Beispiel dafür sind betriebliche Umstrukturierungen. Dabei übersehen Unternehmen oft, sich rechtzeitig mit dem Betriebsrat in Verbindung zu setzen“, berichtet Dr. Schulte. „Das kommt auch bei größeren Unternehmen gelegentlich vor. Und dabei hat der Betriebsrat bei sogenannten Betriebsänderungen (z. B. Betriebsverlegung oder Betriebsaufspaltung) ein klares Mitbestimmungsrecht.“
Das Problem: Die nötigen Verhandlungen sind zeitaufwendig, und wenn es eng wird, wird es meistens auch teuer für das Unternehmen.
Bei jedem Mandat bewerten die Fachanwälte die jeweiligen Sachverhalte rechtlich und begleiten und gestalten die teils komplexen Prozesse auch in taktischer Hinsicht. Hierbei macht sich auch die jahrzehntelange anwaltliche Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Streitverfahren bis hin zum Bundesarbeitsgericht für die Unternehmen, die von der Sozietät betreut werden, buchstäblich bezahlt.


Fachkompetenz mal vier


„Schulte & Karlsfeld – Fachanwälte für Arbeitsrecht“ ist eine in der Region präsente und bundesweit agierende Fachanwaltssozietät mit Sitz in Münster. Dr. Schulte gründete die Kanzlei 1992 und bereits 1995 begann die Zusammenarbeit mit Dr. Stephan Karlsfeld. In der Zwischenzeit sind Silke Stiewe und Sebastian Schulte in die Kanzlei eingetreten. „Wir möchten auch in Zukunft organisch wachsen“, sagt Dr. Schulte und betont gleichzeitig die Vorteile einer kleinen Kanzlei: „Wir kennen uns und arbeiten alle schon lange zusammen und können uns auch gegenseitig vertreten.“
Neben den festen Ansprechpartnern und kurzen Reaktionszeiten schätzen die Mandanten das Fachwissen, das hier in der Kanzlei herrscht. Die Fachanwälte müssen nicht lange suchen, sondern können schnell und kompetent die Fakten zusammentragen – zuverlässig. „Wir verlieren uns nicht darin, nur zu sagen, was sein könnte, sondern geben unseren Mandanten konkrete Ratschläge, die sie in der Sache auch weiterbringen“, beschreibt Dr. Schulte. Darüber hinaus wissen die Mandanten immer auch, wo sie gerade stehen. Alle Anwälte der Sozietät arbeiten transparent und binden die Mandanten immer ein.


Juristische Schnittstellen


Die Schnittstellen des Arbeitsrechts zu anderen Rechtsgebieten werden ebenfalls abgedeckt. Das gilt zunächst einmal für alle gesellschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Organen, Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen. Der Partner Dr. Karlsfeld ist auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Partnerin Silke Stiewe ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht, ebenso wie Dr. Schulte. Hier sind insbesondere die vielfältigen Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst auch von der verwaltungsrechtlichen Seite erfasst. Im Medizinrecht, der besonderen zusätzlichen Expertise des Partners Sebastian Schulte, geht es insbesondere um die Vertretung von Ärztinnen und Ärzten, Praxisgemeinschaften und arbeitsrechtlichen Problemen in Krankenhäusern.
Neben der täglichen Arbeit belegen die Mitglieder der Sozietät ihre besondere Expertise im Arbeitsrecht durch regelmäßige wissenschaftliche Veröffentlichungen in renommierten Fachzeitschriften und Fachbüchern. Der Partner Dr. Schulte ist darüber hinaus in die Ausbildung und Fortbildung der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht seit langen Jahren eingebunden.
Fair, offen und partnerschaftlich – das sind für die Sozietät nach innen wie nach außen wichtige Werte. „Und darin begründet liegt auch unsere Motivation und die Freude an unserem Beruf“, sagt Dr. Schulte. Denn kein Fall gleicht dem anderen – auch nicht bei durchschnittlich 1.000 neuen Mandaten pro Jahr.

Karin Bünnagel | redaktion@regiomanager.de

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