Personal

Personaldienstleister: Die Personalfinder

Keine Zeit für die Mitarbeitersuche und weitere Personalaufgaben? Personaldienstleister nehmen zeitfressende Aufgaben ab.

Avatar
von Regiomanager 25.06.2019
Foto: © 1STunningART – stock.adobe.com

„Die Entwicklung hin zu einem Arbeitnehmermarkt zwingt die Arbeitgeber zukünftig in einen harten Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Gefragt ist eine professionelle Personalrekrutierung. Personaldienstleister werden dabei in Zukunft immer mehr die Funktion einer Personalabteilung für die Unternehmen übernehmen.“ So Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), in einem Interview mit der „Welt“ im Februar 2019. Ob es ganz so kommen wird, sei dahingestellt, doch fest steht: Personaldienstleister nehmen für viele Unternehmen eine wichtige Rolle ein. Denn sie übernehmen Aufgaben, für die so manchem Unternehmen die nötige Zeit und nicht selten auch die Professionalität fehlt. So vermitteln sie Personal und stellen für Projekte bedarfsgerecht unterstützende Fachkräfte bereit. Dazu greift der Personaldienstleister auf einen Pool von Bewerbern und Mitarbeitern zurück und stellt Ihnen als Auftraggeber nach einer gezielten Vorauswahl geeignete Kandidaten für Ihre Vakanzen vor. Manche Personaldienstleister übernehmen auch den gesamten Bewerbungsprozess und führen Auswahltests sowie Bewerbungsgespräche durch. Die Bezahlung für die Leistung der Personalvermittlung erfolgt dabei meist auf Basis eines Erfolgshonorars. Darüber hinaus gibt es Personaldienstleister, die auch bei vorübergehenden Personalüberkapazitäten passende Lösungen bieten und bei der Umbesetzung helfen. Manche bieten in diesem Zusammenhang auch Outplacement-Dienstleistungen an – sprich: Beratung zur Neuorientierung sowie Vermittlung von scheidenden Mitarbeitern bei Entlassungen. Auch das Outsourcen von verwalterischen Tätigkeiten im Bereich Human Resources ist dank Personaldienstleister möglich. Es gibt Anbieter, die Ihnen Ihre gesamte Personalabrechnung abnehmen können. Ferner können Sie die komplette Personaleinsatzplanung und das Personalcontrolling Ihrer Kunden an einen Personaldienstleister abgeben. Der Vorteil: Sie entledigen sich damit der Zeitfresser im Tagesgeschäft und können sich mehr um strategische Aufgaben kümmern.

Arbeitnehmerüberlassung

Ein wesentlicher Bereich der Personaldienstleistungen wurde noch nicht genannt: Die Arbeitnehmerüberlassung – allgemein besser bekannt als Zeitarbeit – ist laut dem BAP die wirtschaftlich bedeutendste Aktivität im Rahmen der Personaldienstleistungen. Mit ihr kann Ihr Unternehmen schnell auf Auftragsschwankungen, volatile Märkte und Konjunkturzyklen reagieren. Denn durch die unkomplizierte und zeitnahe Rekrutierung von qualifiziertem Personal mittels eines Personaldienstleisters ist es möglich, Auftragseingänge und Boomphasen leichter abzufangen. Für 80 Prozent der Unternehmen ist Flexibilität deshalb das Hauptmotiv für den Einsatz von Zeitarbeit. Das jedenfalls geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervor. Doch wie funktioniert Zeitarbeit eigentlich genau? Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) klärt auf:
„Zeitarbeit bedeutet nicht Arbeit auf Zeit, sondern es geht um unterschiedliche Kundeneinsätze. Dabei ist Zeitarbeit ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen, dem Zeitarbeitnehmer und dem Kunden – also dem Entleiher. Die Zeitarbeitsunternehmen schließen einen Vertrag mit den Kundenbetrieben über die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers. Sie tragen dabei sämtliche Arbeitgeberpflichten, gewähren und zahlen Urlaub, führen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und sind auch an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden.“ Das heißt: Sie als Kundenunternehmen gliedern den Zeitarbeitnehmer in Ihren Betrieb ein, Sie besitzen Weisungsbefugnis ihm gegenüber, obwohl Sie nicht sein Arbeitgeber sind, und Sie zahlen für den Einsatz des Zeitarbeitnehmers eine Vergütung an das Zeitarbeitsunternehmen.

Professionalität checken

Wollen Sie einen Personaldienstleister für Personalvermittlung oder Zeitarbeit engagieren, sollten Sie darauf achten, dass er umfangreiche Marktkenntnisse mitbringt und viel Erfahrung mit Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen hat. Eine hohe Dienstleistungsorientierung und ein Gespür für die Kultur und die Belange in Ihrem Unternehmen sind wichtig. Schließlich muss der Personaldienstleister erfassen können, was Sie als Kunde wollen und brauchen und entsprechende Bewerber vorschlagen. Achten Sie auch auf einen professionellen Auftritt. Enthält die Website alle wesentlichen Informationen? Und wie steht es um die telefonische Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu Geschäftszeiten? Personaldienstleister, die versprechen, jede Anfrage bzw. jede benötigte Kraft zur Verfügung stellen zu können, erweisen sich außerdem nicht selten als unprofessionell. Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit sind in der Branche wichtig, Sie müssen dem Personaldienstleister vertrauen können.

Rechtliche Grundlagen

Zeitarbeitsunternehmen müssen ferner eine unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorweisen können. Denn die rechtliche Grundlage der Zeitarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dem zufolge Unternehmen, die in der Branche aktiv werden wollen, eine spezielle Lizenz benötigen. Sie werden laufend durch die BA und die zuständigen Zollverwaltungen kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert. Bis zu 500.000 Euro Geldstrafe oder gar Lizenzentzug sind möglich. Darüber hinaus verpflichten Branchenverbände wie der iGZ oder der BAP ihre Mitglieder zur Einhaltung von Verhaltensrichtlinien hinsichtlich ethisch korrekten Handelns.

Neuregelung des AÜG

Wichtig zu wissen ist, dass das AÜG 2017 grundlegend reformiert worden ist. Eine der wesentlichen Neuerungen ist ein gesetzlicher Equal-Pay-Anspruch. Konkret bedeutet dies, dass Zeitarbeitskräfte nach mehr als neun Monaten Einsatz beim selben Kunden Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Stammbeschäftigte haben. Zudem wurde 2017 die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer beschlossen: Derselbe Zeitarbeitnehmer darf grundsätzlich nur noch für die Dauer von 18 Monaten an denselben Kunden überlassen werden. Längere Höchstüberlassungsdauern können ausschließlich in Tarifverträgen der Einsatzbranche oder in einer auf Grund eines solchen Tarifvertrags getroffenen Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegt werden. Sie als Unternehmer müssen somit genau überlegen, für welche Projekte und Einsätze die Arbeitnehmerüberlassung das richtige Flexibilisierungsinstrument ist, wenn der Zeitarbeitnehmer nur 18 Monate bleiben kann. Kommt eine Übernahme in Frage? Oder gibt es noch andere Optionen? Manchmal ist ja auch ein Werkvertrag die bessere Basis. Petra Walther | redaktion@regiomanager.de

Teilen:

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*