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Mit Transparenz und Fairness

Für die meisten Unternehmer ist das Kfz-Leasing ein attraktiver Weg, die eigene Fahrzeugflotte gut und günstig zu finanzieren. Probleme bei der Leasingrückgabe zum Vertragsende können mit Weitblick reduziert werden.

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von Regiomanager 01.01.2017
(Foto: © vege - stock.adobe.com)

Das Kraftfahrzeug-Leasing ist eine sehr beliebte Möglichkeit, immer die neuesten Fahrzeugmodelle zu fahren und dabei auch noch viele Vorteile genießen zu können. Die Leasingraten sind für Unternehmen steuerlich absetzbar, und bei den meisten Marken werden Leasingkunden sehr zuvorkommend behandelt, denn Autohändler erhoffen sich hier eine langfristig sehr zufriedene und treue Stammkundschaft. So werden z.B. rund 70 Prozent der Autos mit dem Stern am Kühler heutzutage geleast, und dabei sind auch immer mehr Privatleute vom Leasing als elegante Möglichkeit der Fahrzeug-Finanzierung begeistert. Der gravierendste Unterschied aber zur Barzahlung oder zum Ratenkauf: Ein Leasingfahrzeug gehört dem Nutzer nicht. Besitzer bleibt meist eine Leasingbank, die dem Leasingnehmer das Fahrzeug nur für den vertraglich festgelegten Zeitraum von meist drei oder vier Jahren vermietet. “Finger weg vom Leasing“, sagen sich daher all diejenigen Autofans, die sich in ihrem Fahrzeug so pudelwohl fühlen möchten wie im eigenen zweiten Wohnzimmer und die zu ihrem Auto eine ganz persönliche Beziehung aufbauen wollen, “bis dass der TÜV sie scheidet“!
Wer das Auto aber als komfortablen Gebrauchsgegenstend versteht, der kann mit einem Leasingfahrzeug kaum etwas falsch machen “ es sei denn, er hält sich nicht an die vertraglich festgelegte Kilometer-Laufleistung oder er geht nicht pfleglich genug mit dem Vehikel um. Denn bereits am Tag der Jungfernfahrt steht unabwendbar das Datum der Leasingrückgabe fest, und das kann ein Tag der großen Überraschungen werden, wenn man sich nicht gut auf das Procedere der unausweichlichen Überprüfung des Fahrzeugzustands am Tag X vorbereitet hat. Egal ob man seinen Vertrag über eine Leasingbank der Automobilkonzerne abgeschlossen hat, über ein Leasingangebot der Hausbank oder aber über einen freien Leasing-Dienstleister “ die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt zumeist bei dem Autohändler, der einem das Fahrzeug überlassen hat. Und hier findet eine Bewertung des aktuellen Fahrzeug-Zustandes statt, denn der Fahrzeugeigentümer (Leasingbank) muss ja genau wissen, ob das Fahrzeug zum vorab kalkulierten Restwert als Gebrauchtwagen weiterverkauft werden kann. Wenn nicht, droht dem Leasingnehmer eine Rechnung über den entstandenen Minderwert.

Gebrauchsspuren tolerabel

Ein Kfz-Sachverständiger schildert den typischen Ablauf der Zustandsprüfung so: “Zunächst werden das Alter und die Laufleistung geprüft sowie die Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere, der Schlüssel, des Bordwerkzeugs, Verbandkasten, Warnweste, Reserverad und so weiter. Ist ein zweiter Radsatz (Winterreifen) vorhanden und in welchem Verschleißzustand sind die Rad-Reifen-Kombinationen“ Besonders Randsteinschäden an den Felgen sind sehr ärgerlich, weil sie sich kaum beseitigen lassen. Die Bereifung muss noch eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Dann wird die Werkstatt-Historie eingesehen, um zu prüfen, ob auch alle Wartungs- und Inspektionstermine eingehalten wurden. Früher war das im Bordbuch dokumentiert, aber heute sind diese Daten digital über die EDV des Autohauses schnell abrufbar. Dann folgt die technische Prüfung: Der Fehlerspeicher und das Betriebssystem in der Bordelektronik werden ausgelesen, um mögliche Fehlerquellen zu finden. Sind Undichtigkeiten am Motor erkennbar, sind die Flüssigkeitsstände in Ordnung (Öl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit) und sind Auspuff- und Bremsanlage nicht zu sehr abgenutzt“ Als Letztes kommt dann die augenscheinliche Betrachtung der Sitzbezüge, Teppiche, der Armaturentafel, der Scheiben und des Interieurs, genauso wie die gefürchtete Kontrolle der Karosserie. Beulen, Steinschläge oder Kratzer im Lack sind in geringem Umfang durchaus als Gebrauchsspuren zu tolerieren, aber wenn sie zu groß sind, zu tief im Lack oder zu zahlreich über die Karosserie verteilt, sind Lackschäden meist der Auslöser für anhaltende Diskussionen.“
Dass ein Auto nach einigen Jahren der Nutzung nicht so aus dem Ei gepellt aussehen kann wie am ersten Tag, versteht sich dabei auch von selbst. Daher haben die meisten Automarken mittlerweile Richtlinien für eine “transparente und faire Bewertung“ aufgestellt, die zwischen “akzeptablen Gebrauchsspuren“ und “nicht akzeptablen Schäden“ unterscheiden. Mit diesen Kriterien sollten sich Leasingkunden durchaus schon Monate vor dem Rückgabetermin ausführlich beschäftigen, denn Beschädigungen, die man bereits vorab in einer Werkstatt fachmännisch und kostengünstig beseitigen lassen kann, werden einem später nicht bei der Leasingrückgabe in Rechnung gestellt.

Zeit ist Geld

Gut gemeinte Ratschläge sowie übersichtliche Checklisten für die persönliche Vorbereitung des Rückgabetermins geben viele Kfz-Branchenverbände, Rechtsanwälte mit dem Kompetenzgebiet Leasingrecht sowie Automobilclubs wie AvD oder ADAC. Beschäftigt man sich rechtzeitig vor der Rückgabe mit dem Thema, wird man nicht von plötzlichen Entdeckungen überrascht und kann seine Argumentation gut vorbereiten. Auch hier gilt die kluge Weisheit, wonach Zeit Geld ist. In jedem Fall kann es nicht schaden, bei einem Kfz-Sachverständigen oder einem Kfz-Prüfzentrum schon mal vorab ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen, das als Vergleich zur Bewertung beim Autohändler eine gute Argumentationshilfe sein kann. Was wird voraussichtlich als Schaden und was kann als “normale Gebrauchsspur“ bewertet werden, die mit der Leasingrate abgedeckt ist. Eine Vorabprüfung liefert sicher viele Anhaltspunkte für ein kompetentes Auftreten am Tag X. Bei der Bewertung des Fahrzeugs sollte man auch beachten, dass alle Beanstandungen möglichst genau im Rücknahmeprotokoll beschrieben sind. Dies gilt insbesondere für Lackschäden, Kratzer, Beulen oder Steinschlag-Macken.
Sind sie mit dem Vermerk bestimmter Schäden oder der damit verbundenen Kostenbewertung nicht einverstanden, lassen Sie auch Ihr Veto in das Protokoll aufnehmen. Zusätzlich kann es nicht schaden, wenn Sie zum Rückgabetermin einen neutralen Zeugen mitnehmen, der bei Unstimmigkeiten darüber Auskunft geben kann, was vor Ort von wem gesagt wurde. Ein Rücknahmeprotokoll, das nicht vollständig ausgefüllt ist, sollte man nicht unterschreiben und sich im Zweifel lieber juristischen Rat bei einem Fachanwalt holen. Bei Unstimmigkeiten über die Höhe der Schadensermittlung wird in der Regel ein externer Sachverständiger mit der erneuten Fahrzeugbewertung beauftragt, wobei sich Leasingnehmer und Autohaus die Kosten für dieses Gutachten teilen müssen.

Großzügiger Ermessensspielraum

Aber auch wenn das Fahrzeug mit einem Kratzer oder einer Beule zurück zum Autohaus kommt, muss das nicht unbedingt zu einer strittigen, juristischen Auseinandersetzung führen. “Bei jährlich mehr als 1.000 Leasingrückläufern kommt es bei uns eigentlich nur ein- bis zweimal im Jahr so weit“, erzählt der Vertriebsleiter eines großen Autohauses im Hintergrundgespräch: “Wir Autoverkäufer sind hier durchaus bereit, unseren Ermessensspielraum großzügig zu nutzen, wenn wir damit den Kunden behalten und zu einem neuen Leasingvertrag bewegen können.“ Ist für den Unternehmer also absehbar, dass die Leasingrückgabe keine leichte Sache wird, sollte er sich im Vorfeld also durchaus schon mal Gedanken machen, ob das nächste Leasingfahrzeug nicht auch beim bisherigen “Autohaus des Vertrauens“ bestellt werden kann. Und um künftigen Problemen bei der nächsten Leasingrückgabe rechtzeitig vorzubeugen, sollte man sich den Grundsatz zu eigen machen: “Behandele dein Leasingauto so, als wäre es dein eigenes!“

Emrich Welsing I redaktion@regiomanager.de

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