Management

Mitarbeiter beteiligen und motivieren

Im Wettbewerb um Fachkräfte probiert auch der Mittelstand andere Vergütungsmodelle aus. Im Trend: die finanzielle Beteiligung von Mitarbeitern.

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von Regiomanager 05.01.2021
Mitarbeiter bekommen eine zweite Rolle auf der Unternehmensseite (Foto: ©Jacob Lund – stock.adobe.com)

Wer Teil eines Unternehmens ist, engagiert sich stärker und bleibt seinem Arbeitgeber auch in Krisenzeiten verbunden. „Finanzielle Beteiligung am Unternehmen ist viel mehr als eine Vergütung der Mitarbeiter“, erklärt Dr. Heinrich Beyer vom Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung – AGP in Kassel das Grundprinzip der Anreiz- und Vergütungsmodelle, mit denen sich bisher vor allem Großunternehmen im Kampf um die besten Köpfe auf dem Fachkräftemarkt einen Namen machen. „Mitarbeiterbeteiligung zeigt Wertschätzung, motiviert, fördert das Einbringen von Ideen – und kann damit Unternehmen weiter nach vorne bringen.“ Auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups setzen daher zunehmend auf finanzielle Teilhabe
ihrer Mitarbeiter.

Motivierende neue Rolle für Mitarbeiter

Die Modelle zur Mitarbeiterbeteiligung sind dabei durchaus unterschiedlich. Sie eint: „Die Mitarbeiter bekommen eine zweite Rolle im Betrieb“, sagt Dr. Beyer. „Und zwar auf der Unternehmerseite.“ Denn: Mitarbeiterbeteiligung bedeutet in allererster Linie, dass die Angestellten am Kapital ihres arbeitgebenden Unternehmens teilhaben. Die bekannteste und auch häufigste Beteiligungsform findet in Aktiengesellschaften statt. Hier übertragen die Unternehmen Mitarbeitern Kapitalanteile in Form von Aktien und Optionen. Aktuell gibt es etwa 1,2 Millionen Belegschaftsaktionäre, zeigen die Zahlen des Deutschen Aktieninstituts, das als Interessensvertretung kapitalmarktorientierter Unternehmen jährliche Aktienberichte veröffentlicht. Ein Drittel der DAX-Unternehmen bietet Mitarbeitern finanzielle Teilhabe an. „Vor der Finanzkrise waren das schon mal mehr“, sagt Wirtschaftswissenschaftler Dr. Beyer von der AGP. Der Vorteil für die Mitarbeiter bei diesem Beteiligungsmodell: Sie können als Aktionäre bei der Aktionärsversammlung auch inhaltlich mitbestimmen. „Sie haben jedenfalls ausdrücklich das Recht dazu“, sagt Dr. Heinrich Beyer. Dieses Modell sei aber aufgrund der Rechtsform eher etwas für Großunternehmen.

Beteiligung im Mittelstand

Aber auch mittlere und kleine Firmen können eine Mitarbeiterbeteiligung anbieten – und tun dies auch zunehmend. „Der Mittelstand verändert sich hier gerade“, sagt Dr. Beyer. „Im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte und die besten Ideen verändern sich die Einstellungen.“ Und man geht neue und kreative Wege.
Mittelständische Unternehmen können ihre Mitarbeiter – unabhängig von der Rechtsform – als stille Gesellschafter oder über Genussrechte beteiligen. „Viele Mittelständler sind eben keine Aktiengesellschaft, die Mitarbeiter über Aktien zu Miteigentümern machen können.“
Als stille Gesellschafter leisten die Mitarbeiter in der Regel eine Einlage, die das Unternehmen aufstockt. Bis zu 360 Euro sind für die Unternehmen steuer- und sozialabgabefrei. „Da ist von Gesetzgeberseite noch Spielraum nach oben“, so Dr. Beyer. „Das würde die Mitarbeiterbeteiligung noch attraktiver für andere Unternehmensformen machen und wirklich nachhaltig die Wirtschaft fördern.“ Denn: Von der Beteiligung profitieren Unternehmen und Personal.

1 Million stille Gesellschafter

So sieht das auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW. Der Verband plädiert für eine Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Betrieb. Diese verbessere die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und stärke die Motivation der Arbeitnehmer. Gerade in Anbetracht der Corona-Krise sei darüber nachzudenken, ob Lohnerhöhungen nicht ganz oder teilweise in Form von Mitarbeiterbeteiligungen am eigenen Unternehmen erfolgen können.
Etwa eine Million Beteiligungen als stille Gesellschafter oder über Genussrechte in 2.500 mittelständischen Unternehmen gibt es aktuell, schätzt der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung. „Wir beraten zunehmend mittelständische Unternehmen“, sagt AGP-Geschäftsführer Dr. Beyer. Stille Gesellschafter profitieren finanziell durch eine erfolgsabhängige Verzinsung. Genussscheine verbürgen über das Genussrecht für ihre Inhaber eine jährliche Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn. Anders als Aktionäre haben die Beteiligten zwar keine offiziellen Mitspracherechte, „viele Unternehmen gehen da aber individuelle Wege und beteiligen ihre stillen Gesellschafter eben doch auch inhaltlich“, sagt er.

Virtuelle Beteiligungen

Andere finanzielle Modelle der Mitarbeiterbeteiligung gehen neue Unternehmen. „Weil Start-ups auf Investorengeld angewiesen sind, müssen sie das auch“, erklärt Wirtschaftswissenschaftler Dr. Beyer. „Die Mitarbeiter können ja nicht so viel Geld investieren, wie gebraucht wird.“ Deshalb werden virtuelle Beteiligungen ausgegeben. Es wird quasi so getan, als gebe das Unternehmen Beteiligungen, erklärt er. Diese werden dann angesammelt. Wird das Unternehmen verkauft bzw. die Investoren ausbezahlt, bekommen die Mitarbeiter die Ausschüttung dieser virtuellen Anteile. „Das wird dann allerdings als Einkommen besteuert“, sagt Dr. Beyer. Er hält das für ungerecht. Denn: „70 Prozent der Start-ups scheitern; wenn eins boomt, sollte sich das für alle auszahlen“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Mitarbeiterbeteiligung. „In den USA gibt es für Start-ups Formen, die steuerrechtlich wie Aktien behandelt werden.“
In der Personalpolitik von Unternehmen aller Größen spielt die Mitarbeiterbeteiligung in jedem Fall und in jeder Form eine zunehmende Rolle, sehen es auch die Verbandsvertreter des Mittelstandes. Kein Wunder: 81 Prozent der Mittelständler sehen Fachkräftemangel als Problem für ihr Unternehmen, zeigt die jährliche Mittelstandsstudie der DZ Bank und des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken. „Mitarbeiterbeteiligung ist ein Argument, sich als Fachkraft für ein Unternehmen zu entscheiden und sich langfristig engagiert dort einzubringen, da man ein Teil von ihm ist“, sagt Dr. Beyer. Mitarbeiter haben mit der Beteiligung natürlich auch eine Altersvorsorge und Geldanlageform. „Es ist auch ein ideeller Ausdruck der Wertschätzung“, sagt er weiter. „Und der zahlt sich für alle Beteiligten aus.“
Miriam Bunjes | redaktion@regiomanager.de

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Ein Baum ist nur so stark wie die Summe seiner Äste. Gleiches gilt für Unternehmen. (Foto: ©JRawpixel.com – stock.adobe.com)

Dr. Heinrich Beyer, Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung

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