Recht & Finanzen

Finanzberater: Wie erkennt man Schwarze Schafe?

Möchten Unternehmer ihr Privatvermögen anlegen, so ist eine gute Vorbereitung geboten. Schließlich ist Finanzberatung ein sensibles Thema.

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von Regiomanager 01.10.2017
Foto: ©Calado – stock.adobe.com

Wer bei Google das Wort Finanzberater eingibt, dem spuckt die Suchmaschine nach einem Wimpernschlag rund 1,5 Millionen Treffer aus. Auch sonst begegnen einem im Internet, ob gewollt oder nicht, immer wieder Auftritte von „Experten“, die auf ihre „Unabhängigkeit“ pochen und denen man sein „Vertrauen schenken“ soll. Es scheint sich ein Dschungel aufzutun, der immer dichter wird, je länger man den besten Pfad sucht. Es gibt natürlich gute und seriöse Beratung. Aber wie und wo ist sie zu finden? Und was gilt es vor einem Treffen zu beachten? „Grundsätzlich sollten Anleger im Vorfeld beachten, dass sie nicht gänzlich ohne fachliches Wissen in ein solches Gespräch gehen sollten, dass sie sich vor dem Termin über ihre eigenen Ziele und Präferenzen klar werden sollten und dass sie idealerweise einen unabhängigen Zeugen mit zum Gespräch nehmen sollten“, empfiehlt Ralf Scherfling, der sich bei der Verbraucherzentrale NRW mit diesem Thema befasst.

Ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach einem passenden Finanzberater ist die Entscheidung zwischen einen Honorarberater, der für seine Dienstleistung entlohnt wird, oder einem Berater, der über den Verkauf von Finanzprodukten Provisionen verdient und daher letztlich ein Verkäufer ist. „Idealerweise sollten Anleger mehrere Gespräche mit unterschiedlichen Beratern führen, damit sie die erhaltenen Empfehlungen und angebotenen Produkte miteinander vergleichen können, um die für sich beste Lösung zu finden“, so Scherfling. Anleger könnten verschiedene Banken und Sparkassen aufsuchen oder Ansprechpartner an geeigneten Stellen im Internet finden, beispielsweise bei Honorarberater-Verbänden.“ Bei Beratungsgesprächen, bei denen es auch um Wertpapiere geht, sollten Anleger seiner Meinung nach darauf achten, „dass sie das ihnen vor einem Abschluss ausgehändigte Protokoll sorgfältig lesen und Unrichtiges bzw. Ungenaues zeitnah
schriftlich beanstanden“.

Im Zweifel: nachfragen

Viele Anleger treibt die Sorge um, an eines der berühmt-berüchtigten „Schwarzen Schafe“ zu geraten. Hierzu sagt der Verbraucherschützer aus Düsseldorf: „Je mehr Fachwissen ein Anleger mitbringt, desto leichter fällt es ihm, eine Schlecht- oder Falschberatung inhaltlich zu erkennen.“ Es nennt aber auch Merkmale, an denen man „Schwarze Schafe“ erkenne: „Wenn der Berater seinen rechtlichen Status und die sich daraus ergebende Haftung nicht erklärt, ist dies ein Warnsignal. Im Zweifel sollte der Anleger nachfragen.“ Kritisch sei es auch, wenn im Gespräch nicht die Ziele und Präferenzen des Anlegers im Vordergrund stünden, sondern lediglich die echten oder angeblichen Vorteile eines bestimmten Produkts. „Von einem Abschluss sollte man lieber absehen, wenn der Berater ein Produkt anbietet, dass eine hohe Rendite-Chance besitzt und trotzdem sicher sein soll.“ Denn tatsächlich sei es so, dass eine höhere Rendite-Chance ein höheres Risiko bedeute. Weitere Punkte, an bei denen man das Gespräch kritisch hinterfragen sollte: Zeitdruck zum Abschluss, fehlende Aufklärung über die Kosten oder das Fehlen
von Unterlagen.

Honorar oder Provision?

Zu einer seriösen Beratung gehört, dass der Anleger vorher weiß, ob Kosten für die Beratung selbst anfallen und ob der Berater über den Verkauf von Produkten (zusätzliches) Geld verdient. „Bei einem Honorarberater sollten Kosten nur für die Dienstleistung selbst anfallen, nicht aber für die Vermittlung von Finanzprodukten“, betont Ralf Scherfling. „Beispielsweise könnte eine 90-minütige Beratung 150 oder 200 Euro kosten. Oder man vereinbart mit dem Honorarberater eine jährliche Vergütung und kann die Dienste dann mehrfach in Anspruch nehmen, was möglicherweise für vermögende Privatkunden interessant sein könnte.“ Falls hingegen der Berater über den Verkauf von Finanzprodukten Provisionen verdiene, sollte der Anleger im Vorfeld wissen, welche Gesamtkosten auf ihn zukommen. „Eine pauschale Aussage, was hier angemessen ist und ab wann es unseriös wird, kann man nicht allgemein treffen. Anleger sollten aber wissen, was der Berater am Verkauf verdient, da sie so im Zweifel besser einschätzen können, ob ein angebotenes Produkt wirklich empfehlenswert ist oder eher das Ergebnis eines Interessenkonflikts. In jedem Fall sollte der Anleger die Kosten kennen, die durch die Beratung und/oder den Verkauf der angebotenen Produkte entstehen.“

Risiko des Totalverlusts

Die Erfahrung der Verbraucherschutzzentrale zeigt, dass es sich bei Falschberatungen zu Geldanlage und Altersvorsorge um ein dauerhaft wichtiges Thema handelt. „Verbraucherinnen und Verbraucher wenden sich in aller Regel dann an die Verbraucherzentrale, wenn sie feststellen, dass die erworbenen Anlageprodukte offenbar doch nicht den eigenen Anlagezielen entsprechen“, erzählt Scherfling aus seinem Berufsalltag. „Wenn sich also beispielsweise bei der als ,sicher und hochrentabel’ angepriesenen Geldanlage herausstellt, dass es sich um einen geschlossenen Fonds mit einem – sich nun realisierenden – Totalverlustrisiko ist. Es stelle sich dann die Frage, ob die Verbraucher noch Ansprüche wegen einer Falschberatung geltend machen können. Hierzu bietet die Verbraucherzentrale eine persönliche Beratung durch entsprechend qualifizierte Honorarrechtsanwälte an.

Auf der Hand liegt die Frage nach dem Zusammenhang mit der aktuellen Niedrigzinsphase. „In der Praxis bekommen Privatanleger für sichere Geldanlagen kaum noch Zinsen“, so der Verbraucherschützer. „Aktuell machen sie sogar meist einen realen Verlust, da die Nominalzinsen oft unterhalb der Inflationsrate liegen.“ Auf der einen Seite gebe es Anleger, die auf der Suche nach Geldanlagen mit einer höheren Rendite-Chance seien, auf der anderen Seite schrumpften bei vielen Kreditinstituten die Gewinne aus der Zinsmarge – „denn sie selbst müssen bei der EZB sogar Strafzinsen zahlen, die sie aber an Privatanleger in der Regel nicht weiterreichen, sondern höchsten an institutionelle Kunden, Firmenkunden und/oder vermögende Kunden“. Das Ergebnis eines Beratungsgesprächs sollten Anleger daher immer hinterfragen, „damit sie nicht ungewollt oder unbewusst Risiken eingehen, die sie sich nicht leisten können und wollen“. Daniel Boss | redaktion@regiomanager.de

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