Arbeitsrecht im Revier

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft: Viele Solisten – Ein Orchester

Dortmunder Wirtschaftskanzlei stark im Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete

Dominik Müller (LL.M.), Dr. Pascal Becker-Wulf und Dr. Christian H. Müller (LL.M. Eur., EMBA) (v.l.) (© Jan Schmitz)

Mit ihrem interdisziplinären Ansatz haben sich die in Dortmund ansässigen Wirtschaftsanwälte gerade im Mittelstand auch überregional einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Als sich die bekannte Wirtschaftskanzlei Aderhold Anfang vergangenen Jahres mit Dr. Pascal Becker-Wulf einen weiteren Fachjuristen ins Team holte, führte man damit eigentlich nur ein Erfolgsrezept konsequent weiter. Dr. Pascal Becker-Wulf, dessen Fachgebiet das Medizinrecht ist, hatte genau das gereizt: „Ganz sicher ist das die Stärke unserer Kanzlei, dass wir sektorenübergreifend arbeiten. Mittelständische Unternehmen haben in der Regel rechtliche Fragen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Kurze Wege sind von Vorteil: mir gegenüber sitzt der Arbeitsrechtler, schräg gegenüber der Gesellschaftsrechtler, dann der Wettbewerbsrechtler und so weiter. Oft überschneiden sich nämlich die unterschiedlichen Gebiete und da ist es wichtig, über den Tellerrand zu blicken.“


Viele Expertisen im Ensemble


Dies betont auch Dr. Christian H. Müller: „Wir beraten beispielsweise einen internationalen Konzern aus der Medizintechnik-Branche. Gefragt war „nur“ eine Compliance-Beratung. Für uns war sofort klar, dass der Mandant eine risikoanalysebasierte präventive Beratung wünscht und einen ganzheitlichen Ansatz benötigt. Angefangen bei Fragen der Zulassung von Medizinprodukten, über die kartellrechtlichen Verhaltenspflichten bis hin zu Fragen der Werbung im Gesundheitsbereich und des Markenschutzes.“ In einer solchen ganzheitlichen Beratung bildet der Schwerpunkt von Dr. Christian H. Müller unter anderem das Kartellrecht: „In erster Linie gilt es natürlich Kartellrechtsverstöße im Vorfeld durch eine wasserdichte Vertragsgestaltung und eine entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu vermeiden. Verfolgen vermeintliche Kartellopfer die Kartellschäden in einer Schadensersatzklage, können wir mit unserer umfangreichen Erfahrung im Bereich der kartellrechtlichen Prozessführung den Mandanten vor Schlimmerem bewahren.“ Sein Namensvetter Dominik Müller bringt in diesen Mandaten seine Erfahrung aus dem gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht sowie IT-Recht ein.


Gewerblicher Rechtsschutz
in professionellen Händen


„Mein Schwerpunkt ist der gewerbliche Rechtsschutz. Das ist ein Begriff, unter dem sich viele Unternehmer zunächst nicht viel vorstellen können. Tatsächlich – und darum habe ich diesen Schwerpunkt gewählt – ist das ein breites Feld, in dem es auch immer zu Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten kommt. Beginnend mit dem Markenrecht über das Lauterkeitsrecht bis hin zum Urheberrecht beraten wir Unternehmen bei dem Schutz ihres Namens und ihrer Produkte sowie bei der Werbung für Produkte und Erzeugnisse. Teilweise müssen diese Rechte auch gegen Dritte verteidigt werden.“, so Dominik Müller. Nationale
wie auch internationale Vertragsgestaltung gehören ebenso zu seinen Aufgabengebieten wie die Beratung entlang der Lieferkette, etwa beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Neben dem fairen Wettbewerb im Lauterkeitsrecht kommen Kartellrecht und Fusionskontrolle zum Schutz des Wettbewerbs ins Spiel. Dr. Christian H. Müller: „Bei Kartellabsprachen drohen den betroffenen Unternehmen horrende Bußgelder. Das kann bis zu 10 Prozent des gesamten Konzernumsatzes ausmachen. Für mich ist das eines der spannendsten Rechtsgebiete, weil man hier eine Kombination aus Jura, BWL und VWL für eine Marktanalyse in die Beratung einfließen lassen kann. Wirtschaftliche Betrachtungsweise trifft auf rechtliche Einkleidung und das alles unter Berücksichtigung der strategischen Interessen des Mandanten.“
Dr. Pascal Becker-Wulf, der aus dem Arztrecht kommt und seit langer Zeit medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Mediziner berät und vertritt, sieht auch seine Zielgruppe im Klientel der Kanzlei. „Ärzte und Ärztegesellschaften, Sanitätshäuser, Pflegedienste, Hersteller von Medizinprodukten oder von Pflegebedarf profitieren von meinem Fachwissen. Seit ich während des Studiums in diesem Bereich zum ersten Mal tätig war, fasziniert mich dieses Rechtsgebiet. Immer wieder gibt es Änderungen und Aktualisierungen, was eine rechtliche Beratung für die Mandanten umso wichtiger und notwendiger macht“, erläutert Dr. Pascal Becker-Wulf. Seinen Mandanten empfiehlt er, die alten Verträge und Rahmenvereinbarungen genau wegen dieser häufigen Änderungen im Medizinrecht regelmäßig überprüfen zu lassen. „Auch Praxisnachfolgen sind ein großes Thema“, so Dr. Becker-Wulf, „immer stärker fehlen Fachärzte , die eine Praxis übernehmen oder in eine Ärztegesellschaft eintreten wollen. Aktuell ist auch: Karl Lauterbach hat angekündigt, die Beteiligungsmöglichkeiten von Investoren im Gesundheitswesen weitgehend auszuschließen. Sie müssen also befürchten, dass sie zum nächsten Jahreswechsel nicht mehr so leicht eine Praxis kaufen und fortführen können.“ Die von ihm betreuten Fälle sind für die Mandanten oft existenziell wichtig.


Von Anfang an gut beraten


Gute Ideen brauchen ein sicheres Umfeld. Das Markenrecht schränkt zwar die Auswahl der Namen für Unternehmen und Produkte ein, bietet aber auf der anderen Seite die Möglichkeit, eine wirklich erfolgversprechende Marke am Markt zu etablieren. Die Anzahl der Unternehmen, die Opfer eines Markenmissbrauchs werden, ist sehr hoch. Umso wichtiger ist es, eine starke Marke zu etablieren und diese durch entsprechende Überwachung auch umfassend zu schützen. Dominik Müller: „Wenn wir von Anfang an dabei sind, können wir im Sinne der Mandanten Einfluss nehmen, damit auch dank unserer Expertise eine starke Marke entsteht. Denken wir an ein neues Produkt, für das ein griffiger Name gesucht wird. Die Erfahrung zeigt, dass hier beschreibende Begriffe wie beispielsweise „Ice Tea“, „Limo“ oder „Cola“ für Softdrinks zu vermeiden sind. Umgekehrt denken wir an die Marke Apple. Vom Namen und vom Logo her hat sie erst einmal nichts mit Computern zu tun. Genau das macht aber aus rechtlicher Sicht eine besonders starke Marke aus, die einen viel größeren Schutz bietet.“
Bestehende Unternehmen haben früher oder später das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor der Brust. Dr. Christian H. Müller: „Die neuen Vorschriften betreffen viele Unternehmen, wenn sie auch zunächst nur von den Größeren angewendet werden müssen. Diese leiten allerdings die Pflichten innerhalb ihrer Lieferkette weiter. Menschen- und Umweltrechte müssen gewahrt werden. So kann aber auch ein Mittelständler, der ein Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern beliefert, betroffen sein. Wir beraten hier, wie diese Vorgaben umzusetzen sind.“

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft

Westfalendamm 87
44141 Dortmund

0231 42 777 100

0231 42 777 269

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft finden Sie HIER

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Dominik Müller (LL.M.), Dr. Pascal Becker-Wulf und Dr. Christian H. Müller (LL.M. Eur., EMBA) (v.l.) (© Jan Schmitz)

(© Jan Schmitz)

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