Arbeitsrecht in NRW

Aulinger Rechtsanwälte | Notare: New Work mit Rechtssicherheit

Aulinger Rechtsanwälte | Notare ist der erfahrene Partner auf dem Weg in die neuen Arbeitswelten.

Essener Sitz der Aulinger Rechtsanwälte | Notare in der Villa Bredeney an der Frankenstraße 348 (© Gerd Lorenzen)

Die neuen Arbeitswelten in Gegenwart und Zukunft werden nicht nur durch Dezentralisierung und noch weitergehende Digitalisierung gekennzeichnet. Beides spielt allerdings eine wesentliche Rolle. New Work ist eher eine Flexibilisierung der bisher bekannten festen Strukturen. Konkret bedeutet das u.a. eine Lösung von festen Arbeitsorten, Arbeitszeiten und Arbeitsverhältnissen. Die Arbeit im Homeoffice ist in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Eine Entwicklung, welche die Corona-Pandemie nicht verursacht, aber beschleunigt hat. Der Strukturwandel in der Arbeitswelt verlangt natürlich auch Sicherheit und entsprechende rechtliche Regelungen. Neben dem IT- und Datenschutzrecht als prägendem Thema sind auch das Arbeitsrecht und einige andere Rechtsbereiche betroffen. Als eine der führenden wirtschaftsberatenen Sozietäten ist die Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte|Notare ein bewährter Partner des Mittelstandes für diese Wandlungsprozesse.


Datenschutz und Homeoffice

„Das Homeoffice als fester Bestandteil der Arbeitswelt wird auch nach Abflauen der gegenwärtigen Pandemie bestehen bleiben“, ist sich Rechtsanwalt und Notar Dr. Martin Alberts, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Aulinger, sicher. „Das stellt neue Herausforderungen besonders im Datenschutz und im Arbeitsrecht an die Arbeitgeber. Hier können wir helfen.“ Rechtsanwalt Dr. Ralf Heine, M.M. Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht, ergänzt: „In diesem Zusammenhang ist insbesondere § 28b Absatz 7 Infektionsschutzgesetz (in der Fassung vom 23.04.2021) zu beachten. Dieser beinhaltet nunmehr faktisch eine Pflicht zum sowie – als andere Seite der Medaille – ein Recht auf Homeoffice. In diesem Zusammenhang hoffen wir noch, dass der Gesetzgeber die aktuelle Rechtslage auch in Bezug auf die Arbeitssicherheit an diese neuen Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten, zeitnah flexibilisiert und anpasst. Hier bedarf es einer entsprechenden Entbürokratisierung.“ Die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit im Homeoffice ist praktisch kaum zu überprüfen, da es keine originären Kontrollmöglichkeiten in den Räumen des Mitarbeiters gibt, der Arbeitgeber trägt jedoch die Verantwortung auch hierfür. Eine Festlegung, wie das Büro in der Privatwohnung des Mitarbeiters auszusehen hat, kann maximal durch einen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgen. „Aulinger hat die Arbeitsrecht-Spezialisten, um solche Vereinbarungen individuell nach den Bedürfnissen des Mandanten rechtssicher zu gestalten“, betont Dr. Heine.
Neben den im Arbeitsrecht festgelegten Vorgaben zur Arbeitssicherheit ist auch die Datensicherheit von entscheidender Bedeutung im Homeoffice. Wie ein Mitarbeiter mit den Daten seines Arbeitgebers umzugehen hat, kann durch den Arbeitsvertrag und unternehmensinterne Anordnungen und Regeln festgelegt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legen dabei einen verbindlichen Rahmen fest. Spezielle Fragen können individuell zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber vertraglich geregelt werden. Nicht nur für die Gestaltung derartiger Verträge, sondern auch für die juristische Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO sind Aulinger Rechtsanwälte|Notare die geeigneten Partner. Über die Aulinger Datenschutz & Consulting GmbH können auch externe Datenschutzbeauftragte gestellt werden. Dr. Ralf Heine, zugleich auch Geschäftsführer der Gesellschaft und TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor und -beauftragter, berichtet: „Alle als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung stehenden Berater sind parallel auch Rechtsanwälte unserer Sozietät. Als Zusatzqualifikation sind sie mindestens durch den TÜV zertifiziert. So können wir unseren Mandanten ein gleichbleibend hohes Beratungsniveau anbieten.“
Die Ideallösung für Datensicherheit im Homeoffice ist die Verwendung separater Geräte für dienstliche Zwecke. Die Bereitstellung der Geräte in entsprechender Stückzahl übersteigt jedoch die Möglichkeiten vieler Unternehmen aus dem Mittelstand. Eine Verwendung privater Computer und Datenverbindungen ist daher meist nicht zu umgehen. Spezialisierte IT-Dienstleister können für eine technische Absicherung durch Firewalls, Tunnellösungen und Passwortverschlüsselungen sorgen. Aulinger ist in diesem Zusammenhang der spezialisierte Partner zur Gestaltung einer rechtssicheren Organisations- und Vertragsstruktur zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. „Entsprechende Verträge und Übereinkünfte haben wir in den vergangenen zwei Jahren unzählige Male individuell für unsere Mandanten formuliert“, erzählt Dr. Heine. „Wir sind sehr erfahren darin, die speziellen branchenspezifischen Anforderungen an die Datensicherheit in solchen Dokumenten zu berücksichtigen.“


Moderne Konferenztechnologien

Für viele Unternehmen ist die Durchführung von Videokonferenzen und Online-Besprechungen mit den Mitarbeitern im Homeoffice Anlass zur Sorge. Dr. Martin Alberts und Dr. Ralf Heine sind davon überzeugt, dass die einschlägigen Programme und Portale nach anfänglichen Schwierigkeiten mittlerweile den Datenschutz gewährleisten. Natürlich sollte jeder Nutzer auch eigene Sicherheitsvorkehrungen beachten. „Zum Beispiel ist es ratsam, den Zugang zur Konferenz durch das Vorschalten eines Warteraumes zu kontrollieren und die Aufzeichnungsmöglichkeit der Konferenz abzuschalten“, ergänzt Dr. Heine. „Wir sind keine Spezialisten für die einzelnen Portale und Programme, aber bei den grundsätzlichen Maßnahmen zur Datensicherheit verfügen wir über viel Erfahrung und beraten unsere Mandanten gerne.“


Unternehmensnachfolge
rechtzeitig regeln

Bei aller Digitalisierung und allen Veränderungen in der Arbeitswelt bleiben manche Fragestellungen unverändert. Auch in modernen Unternehmen wird eine Frage vielfach vernachlässigt: die Frage nach der Unternehmensnachfolge. In vielen, vor allem inhabergeführten Unternehmen ist es eine der wichtigsten und nachhaltigsten Entscheidungen, die je zu treffen ist. Sind die biologischen Nachkommen willens und qualifiziert, die Nachfolge anzutreten? Gibt es nur einen Nachkommen oder müssen die Interessen mehrerer Geschwister berücksichtigt werden? Sollen die Mitarbeiter über Unternehmensanteile an der Nachfolgereglung beteiligt werden? Das sind nur drei Beispielfragen. Viele andere müssen geklärt werden. Zahlreiche verschiedene Rechtsgebiete, wie u.a. das Gesellschaftsrecht, das Erbrecht, das Steuerrecht oder das Immobilienrecht, sind nur einige der juristischen Fachgebiete, die von einer Nachfolgeregelung betroffen sind. Die entsprechenden gesellschaftsvertraglichen und testamentarischen Regelungen sind meist notariell zu beurkunden. Dieser Prozess benötigt Zeit und sollte rechtzeitig begonnen werden. Mit über 50 Anwälten, die alle in den verschiedensten Fachgebieten spezialisiert und von denen elf auch Notare sind, ist Aulinger Rechtsanwälte|Notare ein erfahrener und zuverlässiger Partner für die frühzeitige Gestaltung einer Nachfolgereglung.


Langjährige Partnerschaft

Seit über 70 Jahren ist Aulinger Rechtsanwälte|Notare im Ruhrgebiet ein Partner für den Mittelstand, heute mit Büros in Bochum und Essen. Die Sozietät konnte in den sechs Jahrzehnten ein tragfähiges Netzwerk von Steuerberatern, IT-Fachleuten und zahlreichen anderen ergänzenden Professionen aufbauen. Die überwiegende Mehrzahl der Kunden kommt aus dem Rhein-Ruhr-Raum, aber die Anwälte vertreten auch Mandate aus dem übrigen Deutschland und dem Ausland. Spezialisten aus 18 Fachgebieten des Wirtschaftsrechts bilden die Sozietät. „Aus diesem Team der Fachanwälte können wir für alle Belange unserer Mandanten den passenden Spezialisten bereitstellen“, erklärt Dr. Martin Alberts. „Dazu gehört auch die umfassende Betreuung in allen notariellen Angelegenheiten. Für die meisten unserer Mandanten sind wir nicht nur Partner, sondern langjährige Begleiter durch alle Entwicklungen des Unternehmens.“ Dr. Ralf Heine bringt es auf den Punkt: „Ob alte oder neue Arbeitswelt – im Rhein-Ruhr-Raum ist Aulinger Rechtsanwälte|Notare ein gefragter Ansprechpartner für den Mittelstand.“

Aulinger Rechtsanwälte I Notare

Frankenstr. 348
45133 Essen

02019598610

0201 9598699

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Aulinger Rechtsanwälte I Notare finden Sie HIER

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Fotostrecke

Dr. Martin Alberts, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (© Gerd Lorenzen)

Dr. Ralf Heine, M.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht (© Gerd Lorenzen)

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