Management

Elektrotransporter liegen im Trend

Kai Kobüssen, Prokurist und technischer Leiter bei der Helmut Reiter GmbH, erläutert die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten von E-Fahrzeugen in der Industrie und Kommunalwirtschaft.

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von Regiomanager 01.05.2017

RM: Herr Kobüssen, das Thema E- Mobilität beschränkt sich nicht nur auf den Straßenverkehr, sondern es werden auch zunehmend Elektrotransporter im produzierenden Gewerbe oder in der kommunalen Wirtschaft eingesetzt. Welche Einsatzmöglichkeiten ergeben sich hier?

Kai Kobüssen:
Es gibt sowohl im industriellen als auch im kommunalen Bereich zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. In der Industrie kommen diese Fahrzeuge bereits seit den 1960er-Jahren zum Einsatz. Die heutigen Elektrotransporter verfügen über modernste Steuerungs- und Batterietechnik. Sie werden in der Industrie z.B. innerbetrieblich als Transportfahrzeuge für Betriebsschlosser bzw. -elektriker, für die Verteilung von Post oder sogar als Cateringfahrzeuge verwendet. In Verbindung mit entsprechenden Zugeinrichtungen können auch besonders schwere Lasten von A nach B transportiert werden. In der Kommunalwirtschaft erobert die E-Mobilität immer mehr Bereiche. Hier werden Fahrzeuge mit Müllaufbauten in der Innenstadt eingesetzt sowie beispielsweise als Dreiseiten-Kipper in Parks oder auf Friedhöfen verwendet. Durch Zuladungsmöglichkeiten von 800 bis 2.000 Kilogramm sind diese Kleintransporter sehr flexibel einsetzbar.

RM: Gibt es spezielle Branchen, für deren innerbetrieblichen Verkehr sich Elektrotransporter besonders gut eignen?

Kai Kobüssen: Hier sind vor allem die Aluminium-, Stahl-, Automobil- und Chemieindustrie zu nennen; im Grunde eignen sich alle Firmen mit innerbetrieblichem Warenverkehr oder Betriebstechnikern. Die Vorteile der E-Mobilität lassen kaum einen anderen Entschluss mehr zu, als hierauf zu setzen. So haben z.B. einige deutsche Automobilhersteller in ihren Werken bereits ein Verbot des Betriebs von Transportern mit Verbrennungsmotor ausgesprochen.

RM: Wie hoch ist die maximale tägliche Fahrleistung eines Elektrotransporters im Durchschnitt und für welche Art von Wegstrecken eignen sich die Fahrzeuge?

Kai Kobüssen: Das variiert natürlich je nach Einsatz. Nimmt man ein Fahrzeug, das innerbetrieblich immer mit maximaler Zuladung fahren muss, kann die Reichweite schon einmal auf 50 Kilometer begrenzt sein. Andere Fahrzeuge können mit der entsprechenden Batterietechnik 150 Kilometer weit kommen. Auch bei der Batterietechnik gibt es erhebliche Unterschiede. So kann man z.B. mit Lithium-Schnellladetechnik nahezu rund um die Uhr arbeiten. Hier werden die Pausen der Mitarbeiter für die Ladung der Batterie genutzt. Ähnlich ist es, wenn man mit Wechselbatterien arbeitet, dann muss lediglich zum Tauschen der Batterien angehalten werden.

RM: Worin liegen die großen Vorteile von Elektrotransportern?

Kai Kobüssen: Im verbrennungsmotorischen Bereich gibt es immer mehr Probleme, Abgasemissionen in den Griff zu bekommen. E-Fahrzeuge sind ideal für Kurzstrecken geeignet, und neben der Vermeidung von CO2-Emissionen spricht auch die kaum hörbare Geräuschemission ganz klar für den Elektroantrieb. Nicht zuletzt ist E-Mobilität auch ein Aushängeschild für die Betriebe: Kommen E-Fahrzeuge zum Einsatz, kann der Betreiber hierdurch seinen „grünen Daumen“ zeigen. Allein im Betriebskostenvergleich schneidet der Elektrotransporter immer wesentlich besser ab als ein vergleichbarer Verbrenner. Hinzu kommen die deutlich geringeren Wartungskosten. Durch nahezu wartungsfreie Drehstromtechnik liegt der Hauptanteil bei einer Inspektion nur in der Pflege der Batterie.

RM: Fallen bei E-Fahrzeugen auch weniger Steuern und Versicherungskosten an?

Kai Kobüssen: Bleibt ein E-Fahrzeug rein für den innerbetrieblichen Verkehr, muss man es grundsätzlich nicht anmelden. Die Versicherung kann dann über die Betriebshaftpflicht erfolgen, eine Kfz-Steuer wird nicht fällig. Nimmt das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teil, muss man es anmelden und eine zusätzliche Kfz-Versicherung abschließen. Von der Kfz-Steuer sind reine Elektrofahrzeuge zehn Jahre ab Zulassungsdatum befreit, danach sind maximal 50 Prozent des normalen Steuersatzes fällig.

RM: Herr Kobüssen, herzlichen Dank für das Gespräch.

Miriam Leschke | redaktion@regiomanager.de

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