Recht & Finanzen in Rhein-Wupper

Unternehmenskrisen sicher meistern

Restrukturierung mit Piepenburg – Gerling Rechtsanwälte.

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von Regiomanager 01.03.2016 Anzeige
Horst Piepenburg und Klaus W. Gerling (v.l.), Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei Piepenburg – Gerling.

Der Umsatz lahmt, die finanziellen Reserven schrumpfen und das Licht am Ende des Tunnels ist nicht in Sicht … – „Kommt die Krise, stecken Unternehmer nicht selten den Kopf in den Sand, statt zu handeln“, so kurz und bündig beschreibt Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Horst Piepenburg die Lage am Markt. Schleppt man im schlimmsten Fall die Insolvenz noch so weit hinaus, dass alle finanziellen Reserven und Handlungsmöglichkeiten verloren sind, so bleibt oft nur der letzte Gang zum Amtsgericht.

Restrukturierung mit der Kanzlei Piepenburg – Gerling

Doch es geht auch anders und das mit Erfolg, denn gemeinsam mit seinem Partner Rechtsanwalt Klaus W. Gerling, neun weiteren Anwälten und insgesamt rund 100 Fachexperten für das Thema Restrukturierung hat sich die Kanzlei Piepenburg – Gerling Rechtsanwälte als einer der erfolgreichsten Insolvenzverwalter etabliert. „Wir stehen für kreative Sanierungslösungen innerhalb einer Insolvenz. Dabei wird professionell mit modernen Managementmethoden und sozialem Verantwortungsbewusstsein vorgegangen“, erklärt Gerling. „Ziel einer Insolvenz ist es, dabei immer Arbeitsplätze zu retten und ein Unternehmen so umzustrukturieren und am Markt zu positionieren, dass dieses wieder erfolgreich wirtschaften kann.“ Möglich macht dies der Werkzeugkasten der Insolvenzordnung. Denn im Rahmen einer Insolvenz lassen sich sonst unmögliche betriebliche Änderungen wie die Lösung von unlukrativen Verträgen, nicht mehr benötigten Mietverhältnissen, die Befreiung von Verbindlichkeiten durch quotale Befriedigung so im Rahmen eines Insolvenzplans oder die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen zur Deckung von Personalkosten nutzen. Letztere ist auch ganz im Sinne der Mitarbeiter, denn das sogenannte Insolvenzgeld sichert ihnen bei der Prüfung der Sanierungsmöglichkeiten Lohn und Gehalt für bis zu drei Monate. Ist das Schreckgespenst der Insolvenz erst einmal im Unternehmen angekommen, so gilt es Gerüchten vorzubeugen. „Differenzierte und transparente Kommunikation mit dem Management, Betriebsrat oder den Gläubigern ist der Schlüssel zum Verständnis der Probleme eines Unternehmens und damit auch zu deren Lösung“, erklärt Piepenburg. „Dabei sollte man vorhandene Expertisen im Unternehmen nutzen und als Insolvenzverwalter für ein vertrauensvolles Verhältnis untereinander und in die eigene Arbeit werben“, ergänzt Gerling. „Wir sind Regisseure und keine Schauspieler.“

Digitalisierung und die
neue Insolvenzordnung

In modernen digitalen Zeiten sollten zudem auch die Regisseure einer Insolvenz das Verständnis für technische Probleme oder die Unternehmens-IT aufbringen. So hat die Kanzlei in ihren Reihen mit Dr. Jörg Heinrich einen erfahrenen Maschinenbauingenieur und Informatiker zur Hand. „Die IT als verbindendes Element ist ein wesentlicher Faktor für die Restrukturierung eines Unternehmens“, so Dr. Heinrich. „Zudem konnten wir als externe Fachexperten bereits mehrfache erhebliche Kosteneinsparungspotenziale realisieren.“ Auch kann ein Unternehmen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nutzen. So begünstigt die seit März 2015 gültige neue Insolvenzordnung ESUG die frühere Sanierung durch einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Verwalters und einen bereits im Eröffnungsverfahren vorverlagerten Zugang zur Eigenverwaltung, mit Einfluss auf den Sachwalter,“ resümiert Gerling, natürlich im besten Fall mit der Fachexpertise aus dem Haus Piepenburg – Gerling Rechtsanwälte.

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