Privat

Dampfen statt Rauchen

Die E-Zigarette ist beliebter denn je, da sie weniger schädlich als die Tabakzigarette ist. Die Branche profitiert davon und wächst immer weiter.

Avatar
von Regiomanager 01.05.2016
(Foto: © Frank Eckgold – stock.adobe.com)

Man sieht sie mittlerweile immer häufiger in der Öffentlichkeit: in Straßencafés, Einkaufszentren oder auf Messen. Die E-Zigarette liegt voll im Trend. Das zeigen auch die kontinuierlich steigenden Konsumentenzahlen. Im letzten Jahr wurden durch eine repräsentative Erhebung in Deutschland 1,2 Millionen regelmäßige E-Zigarettennutzer ermittelt. Das Gros der sogenannten „Dampfer“ (über 90 Prozent) sind ehemalige Tabakraucher – nur acht Prozent nutzen sowohl die E-Zigarette als auch herkömmliche Zigaretten. Dies hatte eine 2015 durchgeführte Umfrage des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) in Hamburg ergeben. Lediglich ein Prozent der befragten E-Zigarettennutzer sind Neueinsteiger, die vorher nicht geraucht haben. Die E-Zigarette gilt gewissermaßen als Light-Version der herkömmlichen Zigarette, weil sie weniger schädlich ist.

30 Prozent Umsatzzuwachs

Seit mehreren Jahren sinkt die Zahl der Raucher hierzulande. Das Statistische Bundesamt hatte gemeldet, dass der Anteil der Raucher zwischen 2009 und 2013 um vier Prozent gesunken ist. So hatten bei der Umfrage im Jahr 2013 nur noch 25 Prozent der Deutschen ab 15 Jahren angegeben, zu rauchen. Demgegenüber ist der Anteil der E-Zigaretten-Konsumenten in Deutschland sprunghaft angestiegen. Angaben des Verbandes des eZigarettenhandels (VdeH) zufolge hat sich die Zahl der E-Zigaretten-Konsumenten inklusive Gelegenheitsnutzern zwischen 2010 und 2015 von circa. 300.000 auf rund drei Millionen verzehnfacht. Aus einer kürzlich veröffentlichten Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geht hervor, dass 15 Prozent der Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren bereits E-Zigaretten ausprobiert haben, während mittlerweile nur noch knapp zehn Prozent der Altersgruppe rauchen. Auch die Umsatzzahlen der Branche sind deutlich gewachsen: Während der jährliche Gesamtumsatz 2010 mit fünf Millionen Euro noch recht gering war, konnte die Branche im letzten Jahr einen Umsatz von rund 275 Millionen Euro verbuchen. Die Zahlen verdeutlichen, dass der deutsche E-Zigarettenmarkt stark wächst. Vor Kurzem hat der VdeH eine Sammlung von Daten, Fakten und Hintergründen zur E-Zigarette veröffentlicht. Hieraus geht hervor, dass sich die Branche für das laufende Jahr Umsätze zwischen 375 und 400 Millionen Euro verspricht und insofern ein üppiges Umsatzplus von 30 Prozent erwartet.

Funktionsprinzip

In der E-Zigarette wird im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette kein Tabak verbrannt und inhaliert, sondern eine meist nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft. Daher entsteht durch E-Zigaretten kein Rauch. E-Zigaretten sind als Einwegmodelle und als Tanksysteme erhältlich. Technisch besteht die E-Zigarette aus einem Mundstück, einem Verdampfer und einem Akku. Wird am Mundstück gezogen, erhitzt die Elektronik eine Heizwendel in der Verdampfer-Einheit, die das Liquid vaporisiert. E-Zigaretten können verschiedene chemische Stoffe enthalten. So gibt es beispielsweise E-Liquids mit und ohne Nikotin. Die meisten Liquids enthalten bis zu fünf Substanzen: Propylenglykol, Glyzerin, destilliertes Wasser, Aromastoffe und gegebenenfalls Nikotin.

Vor- und Nachteile

Nutzer schätzen die E-Zigarette vor allem wegen der verfügbaren Vielfalt an Aromen und Modellen sowie u.a. deshalb, weil sie keinen Rauchgeruch in Räumen und in der Kleidung hinterlässt. Die E-Zigaretten-Konsumenten nennen zudem als Vorteile einen verbesserten allgemeinen Gesundheitszustand, weniger Probleme bei der Atmung und weniger Husten im Vergleich zur Tabakzigarette. Während der Tabakrauch herkömmlicher Glimmstängel mehr als 90 krebserregende Stoffe enthält, werden mit der Inhalation von E-Zigaretten-Dampf de facto wesentlich geringere Schadstoffmengen aufgenommen. In ihrem 2015 unter Mitwirkung verschiedener wissenschaftlicher Fachgesellschaften herausgegebenen Positionspapier zur E-Zigarette kommt die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) zu folgendem Fazit: E-Zigaretten seien gesundheitlich bedenklich, da die Langzeiteffekte der Inhalation ihres Dampfes bisher kaum erforscht sind. Ob Nikotin an sich, ohne dass es wie beim klassischen Tabakrauchen verbrannt wird, krebserregend sein kann, ist derzeit wissenschaftlich noch nicht eindeutig geklärt. Auch die weiteren chemischen Zusätze, die in den E-Liquids enthalten sind, seien bisher nur unzureichend untersucht. So kann die Kombination der oben genannten Substanzen gegebenenfalls die Atemwege reizen oder Allergien auslösen. Darüber hinaus seien E-Zigaretten kein anerkanntes Hilfsmittel zur Rauchentwöhnung. Umgekehrt kann die E-Zigarette laut der DGP eventuell den Einstieg zum Rauchen begünstigen.

Klarere Rechtslage

Der Handel mit E-Zigaretten wird seit diesem Jahr stärker reguliert. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids generell als Tabakprodukte eingestuft und den Handel mit diesen zunächst für unzulässig erklärt. Diese Grundsatzentscheidung zielte Branchenangaben zufolge in erster Linie auf den Import und Abverkauf in Deutschland nicht zertifizierter E-Liquids ab. Insofern verkauften die meisten Händler E-Zigaretten und Zubehör erst einmal wie gewohnt weiter. Denn für den 20. Mai 2016 stand die Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie im deutschen Recht bevor, die den Verkauf nikotinhaltiger E-Zigaretten legalisiert. Eindeutig untersagt ist seit Anfang April allerdings die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche, wovon auch der Versandhandel betroffen ist. Mit eindeutigen gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf maximale Füllmenge, Inhaltsstoffe und Nikotingehalt von E-Zigaretten und Nachfüllbehältern sollte das am 20. Mai in Kraft getretene Tabakerzeugnisgesetz eine klare Rechtslage für den Handel schaffen. So dürfen beispielsweise Nachfüllbehälter sowie fertige Gebinde ein Volumen von zehn Millilitern nicht überschreiten und nikotinhaltige Liquids höchstens 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten. Weiterhin dürfen E-Zigaretten bzw. Nachfüllbehälter nur noch mit einem Beipackzettel abgegeben werden, der eine Gebrauchsanleitung, Warnhinweise sowie Kontaktdaten enthält. Vorgesehen ist zudem ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte (einschließlich E-Zigaretten), das mittelfristig auch auf die Kino- und Plakatwerbung ausgedehnt werden soll. Nachdem nun ein klarerer rechtlicher Rahmen für den Vertrieb von E-Zigaretten geschaffen worden ist, rechnen die deutschen Hersteller von E-Zigaretten mit einer Besteuerung ihrer Produkte ab 2017. Aufgrund der geringeren Gesundheitsrisiken werde höchstwahrscheinlich eine Nikotinsteuer anfallen, die allerdings deutlich geringer sein dürfte als bei der Tabakzigarette, vermutet Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH. Die Besteuerung von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids wird von Seiten der Liquid-Hersteller sogar befürwortet, weil sie dazu beiträgt, dass die Branche allgemein als Genussbranche anerkannt wird.

Miriam Leschke | redaktion@regiomanager.de

Teilen:

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*