Immobilien (Ausführung)

Industrie- und Hallenbau: Vielfältige Flexibilität

Innovativer Industrie- und Hallenbau erlaubt es, flexibel auf wachsende oder geänderte Bedürfnisse zu reagieren.

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von Regiomanager 01.07.2018
Der Einbau von Lastkränen in Fabrik- und Produktionshallen und benötigte Stellflächen müssen schon in der Planungsphase des Hallenbaus berücksichtigt werden Foto: © industrieblick – stock.adobe.com

Industrie- und Hallenbauten stellen höchste Anforderungen an Planer und Erbauer – und zwar architektonisch, statisch, funktional, ökonomisch und ökologisch. Dabei sollen sie nicht nur möglichst geringe Baukosten verursachen, sondern noch dazu geringe Folgekosten und Umweltaspekte berücksichtigen.

Die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten ist groß und die Anforderungen, die an die Hallen gestellt werden, sind entsprechend individuell, weshalb der Industrie- und Hallenbau nicht „von der Stange“ kommt. So ist die Lagerhalle eines Stahlhändlers vollkommen anders konzipiert als die eines Lebensmittelgroßhändlers oder die eines Spezialisten für Tiefkühlprodukte; und auch die Produktionshalle eines Chipherstellers hat vollkommen andere Anforderungen als die eines
mittelständischen Metallbearbeiters.

Jedes Projekt bedarf trotz modularer Elemente folglich einer höchst individuellen Planung, in die auch der Bauherr und der spätere Nutzer eingebunden sein sollten. Nur so lässt sich ein optimales Ergebnis erzielen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht wird. Eine weitere Herausforderung: Alle Hallentypen sollten im Laufe ihrer Nutzung geänderten Anforderungen angepasst werden können. Ist die Halle hingegen statisch auf eine bestimmte Nutzung hin ausgelegt, so wird sie sich unter Umständen schon recht schnell als Fehlinvestition erweisen.

Verschiedene Experten

Wer für sein Unternehmen eine Halle oder einen Industriebau errichten lassen möchte, hat gleich mehrere mögliche Ansprechpartner. Angefangen beim Generalunternehmer über Architekten oder Tragwerksplaner bis hin zu Fachingenieuren sind immer viele unterschiedliche Spezialisten an der Planung eines solchen Gebäudekomplexes beteiligt und könnten alle erste Ansprechpartner sein – wenngleich in vielen Fällen der Weg zum Generalunternehmer der kürzeste ist.

Der Architekt ist Berater, Verhandler mit beteiligten Behörden, Planer und Prüfer und arbeitet im Detail die einzelnen Komponenten des Gebäudes aus. Zudem kann er für Bauüberwachung und -absicherung verantwortlich sein. Der Tragwerksplaner, gern auch Statiker genannt, kümmert sich um die tragenden Konstruktionen eines Gebäudes. Er schätzt im Vorfeld die Eignung des Baugrunds ein und ist entsprechend früh in die Projektplanung eingebunden. Seine Tätigkeiten beziehen sich also überwiegend auf die Standsicherheit von Gebäudeteilen, was auch für Fassaden, Vordächer, Geländer und Ähnliches gilt. Dabei berücksichtigt der Tragewerksplaner die vorgesehene Lebensdauer des Gebäudes, die Wirtschaftlichkeit und Ästhetik sowie die produktions- bzw. nutzungsabhängigen Eigenschaften. Eine klare Abgrenzung zwischen Architekt und Tragwerksplaner und ihren Tätigkeiten ist vor allem aus haftungsrechtlicher Sicht relevant. Dennoch gibt es zwischen beiden zahlreiche Schnittstellen, die zu
berücksichtigen sind. Fachingenieure kommen bei speziellen Anforderungen mit in die Projektplanung hinein, beispielsweise wenn es um die Ausarbeitungen für die Haustechnik oder Elektrik geht.

Stefan Mülders | redaktion@regiomanager.de

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