Management

Classen Design: Teil 7: Vermietung von Werbeflächen

Werbung für den Arbeitgeber zeugt nicht nur von Loyalität, sondern kann sich auch finanziell auszahlen.

Avatar
von Regiomanager 01.06.2016
Foto: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

Definition: Bei diesem Baustein handelt es sich eigentlich nicht um einen Lohnbestandteil. In einem beidseitigen Vertrag vermietet der Arbeitnehmer Werbefläche an den Arbeitgeber. In der Praxis findet die Werbung auf dem Pkw des Arbeitnehmers statt. Entweder wird das Fahrzeug mit einem Aufkleber (Größe circa 8 cm x 8 cm) versehen oder die Werbung wird auf dem Kennzeichenhalter angebracht. In der Regel macht hier das Autohaus Werbung. Im Falle der entgeltlichen Vermietung sollte die Werbefläche allerdings etwas größer sein als ansonsten üblich. Geeignete Kennzeichenhalter können im Handel käuflich erworben werden. Der zu schließende Mietvertrag wird an die Laufzeit des Arbeitsverhältnisses gekoppelt.

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Bei diesen Einkünften handelt es sich um sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Betragen die Einkünfte nicht mehr als 256 Euro jährlich, bleiben sie steuerfrei (§ 22 Nr. 3
Satz 2 EStG). Die Monatsmiete sollte daher 21 Euro nicht übersteigen. Da es sich bei diesen Zahlungen um keinen Lohn handelt, können auch keine Sozialversicherungsbeiträge entstehen. 

Voraussetzungen: Das Fahrzeug, auf dem die Werbung angebracht wird, darf sich nicht im Eigentum des Arbeitgebers befinden. Bei Arbeitnehmern mit einem ihnen überlassenen Firmenwagen kann dieser Baustein somit nicht angewandt werden.

Laufender Verwaltungsaufwand: Zum einen sind die Werbemittel anzuschaffen und eine Vertragsvorlage zu entwerfen. Beides ist ein Einmalaufwand zu Beginn der Nutzung des Bausteins. Danach entstehen keine Verwaltungsaufwendungen mehr.

Einwendungen des Arbeitnehmers: Mögliche Einwendungen des Arbeitnehmers bestehen nicht.

Akzeptanz: Die Miete wird über die Gehaltsabrechnung netto ausgezahlt. Akzeptanzprobleme könnten sich bei einigen Arbeitnehmern über die Werbung am eigenen Auto ergeben. In der Praxis gibt es hier allerdings selten Probleme. Lehnt ein Arbeitnehmer gerade diesen Baustein ab, kann man daraus Rückschlüsse auf sein Verhältnis zum Arbeitgeber ziehen.

Einsetzbarkeit: Einsetzbar ist dieser Baustein bei allen Arbeitnehmern mit einem Fahrzeug, die keinen Firmenwagen haben.

Einsparpotenzial (berechnet nach dem Beispiel aus Teil 1): Bei einer Miete von monatlich 21 Euro ergibt sich in der Berechnung 1 (gleiche Nettoauszahlung für den Arbeitnehmer, siehe Teil 1) eine monatliche Ersparnis für den Arbeitgeber von 26,02 Euro, was einer jährlichen Ersparnis von 312,24 Euro entspricht. Erhöht man alternativ den Nettolohn des Arbeitnehmers bei gleich hohen Kosten für den Arbeitgeber (Berechnung 2), ergibt sich eine höhere Nettoauszahlung von 11,38 Euro. Dieses entspricht einer jährlichen Nettolohnerhöhung von 136,56 Euro. 

Zusammenfassende Beurteilung: Die Vermietung von Werbeflächen ist ein guter Baustein, da der Verwaltungsaufwand gering ist. Nachteilig ist die eher geringe Höhe des Bausteins und eine nicht immer gegebene Akzeptanz bei den Arbeitnehmern.

Teilen:

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*