Management

Unternehmenspraxis

Die Schmallenberger Full-Service-Agentur marketeins setzt auf nachhaltige Webstrategien.

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von Regiomanager 01.07.2017
(Foto: ©ra2 studio – stock.adobe.com)

[BILD1]PERSONAL & KARRIERE

Studie Schlüsselfaktor Mensch

Laut einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung wird der „Faktor Mensch“ als Schlüsselfaktor für Wachstum, Innovation und Beschäftigung unterschätzt, obwohl dieser wesentlich über den künftigen Wohlstand der Volkswirtschaft entscheiden wird. Die Autorin Christina Boll kritisiert in ihrer Studie die unzureichende Wertschätzung für Bildungsleistungen und für individuelle Bildungsanstrengungen in Politik und Gesellschaft. Die Bundesrepublik investiere deutlich weniger Geld in Bildung als andere Industrieländer. Ebenso kritisch bewertet sie die Potenzialnutzung auf dem Arbeitsmarkt. Trotz bester Jobaussichten habe ein Zehntel des Erwerbspersonenpotenzials zu wenig Chancen auf Teilhabe: 2015 zählten rund 4,5 Mio. Personen zu den ungenutzten Arbeitskräftepotenzialen. Um jedoch Deutschlands Wachstum und Wohlstand in einer globalisierten und digital vernetzen Welt zu erhalten, müssten Wissen, Fähigkeiten und Ideenreichtum seiner Bürgerinnen und Bürger besser genutzt und gefördert werden. Vor allem in der Erstausbildung sowie bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren und Personen mit Migrationshintergrund sieht Boll große Potenziale, den Talentpool auszuschöpfen. Insgesamt habe Deutschland eine gute Ausgangsperspektive, die Herausforderungen des wirtschaftlichen, demografischen, gesellschaftlichen und technologischen Wandels zu meistern.

Arbeitslosigkeit sinkt verhaltener

Das Arbeitsmarktbarometer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist im Juli zum zweiten Mal in Folge gefallen – um 0,2 auf 103,9 Punkte. Die Komponente für die Vorausschau auf die Beschäftigungsentwicklung konnte allerdings ihr außerordentlich hohes Niveau von 106,9 Punkten halten. Die Beschäftigung steige weiter mit Rekordtempo. Die Bedingungen seien derzeit trotz Risiken wie dem Brexit oder der Entwicklung in der Automobilwirtschaft günstig: Länger anhaltende Aufwärtstrends im Dienstleistungsbereich kämen aktuell mit einer starken Konjunktur in der Industrie zusammen. Die Arbeitslosigkeitskomponente hingegen sank im Juli um 0,4 auf 100,8 Punkte. Dabei spiele eine Rolle, dass viele Flüchtlinge in den kommenden Monaten aus den Integrationskursen auf den Arbeitsmarkt kämen. Auch bei guter Arbeitsmarktlage seien somit zunächst zusätzliche Arbeitslosmeldungen zu erwarten. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

1,1 Millionen offene Stellen

Mit bundesweit 1.099.000 offenen Stellen hat der deutsche Arbeitsmarkt im zweiten Quartal 2017 einen neuen Höchststand erreicht. Damit lag die Zahl um 35.000 über dem ersten Quartal und 114.000 über dem Vergleichsquartal des Vorjahres, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in seiner repräsentativen Stellenerhebung herausfand. Erhebliche Zuwächse gab es vor allem im Verarbeitenden Gewerbe, das im zweiten Quartal 124.000 offene Stellen aufwies. Im Vergleich zum Vorquartal bedeutet das ein Plus von 6.000 offenen Stellen, im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal sogar von 24.000. Auch im Baugewerbe stieg die Zahl der offenen Stellen deutlich an. Im zweiten Quartal 2017 waren mit 101.000 offenen Stellen 13.000 mehr zu besetzen als im Vorquartal und 3.000 mehr als im entsprechenden Vorjahresquartal. Es gelänge zwar immer noch, die allermeisten Stellen nach einer gewissen Zeit zu besetzen, das könne aber oft länger dauern als noch vor einigen Jahren. Trotz der sehr hohen Personalnachfrage könne nicht von einem flächendeckenden Fachkräftemangel gesprochen werden. Man sehe aber in einigen Bereichen zunehmende Engpässe. Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im zweiten Quartal 2017 wurden Antworten von rund 7.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet.

[BILD2]KONJUNKTUR

Weiter überdurchschnittliches Wachstum

Nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) wird die deutsche Wirtschaft wohl weiter kräftig zulegen, wenngleich mit etwas vermindertem Tempo. Das DIW-Konjunkturbarometer weist für das zweite Quartal einen Indexstand von etwas unter den 104 Punkten auf. Damit liegt er aber nach wie vor merklich über der 100-Punkte-Marke, die einen Zuwachs entsprechend des langjährigen Mittels anzeigt. Die Wirtschaftsleistung dürfte im Durchschnitt der Monate April, Mai und Juni 0,6 Prozent höher ausgefallen sein als im Schnitt der ersten drei Monate dieses Jahres. Für das laufende dritte Vierteljahr zeichne sich mit 0,5 Prozent ein etwas geringerer Zuwachs ab. Die Industrieproduktion dürfte die Aufwärtsbewegung der vergangenen Monate fortsetzen: Die Stimmung – auch etwa mit Blick auf das Auslandsgeschäft – bleibe euphorisch und die Zahl der Neuaufträge befinde sich auf hohem Niveau. Verbessert habe sich die Auftragslage zuletzt aber kaum noch. Auch die Geschäfte der Dienstleister werden wohl an Fahrt verlieren. Dafür spreche die sich seit dem Jahreswechsel etwas eintrübende Stimmung.
Angesichts der etwas weniger dynamischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte auch der private Konsum schwächer ausfallen. Im Frühjahr hätten zwar sinkende Preise für Energie und Nahrungsmittel den allgemeinen Preisauftrieb gedämpft, ohne Berücksichtigung dieser Komponenten legten die Preise aber leicht beschleunigt zu. Auch wenn die Inflation etwas höher ausfallen könnte, sei ein starkes Anziehen des Preisniveaus auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

Rohstoffe werden wieder teurer

Der HWWI-Rohstoffpreisindex des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) unterbricht im Juli seine zweimonatige Abwärtsbewegung und steigt um 3,5 Prozent (in Euro: +0,9 Prozent) gegenüber dem Vormonat. Damit erreicht er ein Niveau von 96,6 Punkten (in Euro: 93,1 Punkten). Es verteuerten sich die Preise aller im Index vertretenen Rohstoffgruppen. Die Rohstoffe kosteten im Juli dieses Jahres 7,2 Prozent (in Euro: +3,0 Prozent) mehr als im Juli 2016. Besonders erhöhten sich im Juli die Preise für Industrierohstoffe mit 6,6 Prozent (in Euro: +3.9 Prozent). Nahrungs- und Genussmittelpreise stiegen um 3,6 Prozent (in Euro: +1,0 Prozent) und der Index für Energierohstoffe wuchs um 3,2 Prozent (in Euro: +0,6 Prozent). Ohne Berücksichtigung der Energierohstoffpreise stiegen die Preise der Rohstoffe um 5,4 Prozent (in Euro: +2,8 Prozent) gegenüber dem Vormonat. Die Preissteigerungen bei den Industrierohstoffen lieferten den größten Beitrag zum Wachstum des HWWI-Rohstoffpreisindex.

[BILD3]MANAGEMENT

Gleichstellung liegt in weiter Ferne

Der Anteil von Frauen unter den angestellten Führungskräften in Privatunternehmen ist in den Jahren 1995 bis 2015 um rund zehn Prozentpunkte auf etwa 30 Prozent gestiegen. Das geht aus dem neuen „Führungskräfte-Monitor 2017“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, der erstmals einen Zeitraum von 20 Jahren abdeckt und somit auch langfristige Entwicklungen aufzeigt. Einbezogen werden nicht nur Vorstände und Aufsichtsräte, sondern auch niedrigere Führungsebenen und allgemein Angestellte, die hochqualifizierte Tätigkeiten ausüben. „Es geht voran, was den Anteil von Frauen in Führungspositionen betrifft“, resümiert Elke Holst, DIW-Forschungsdirektorin für Gender Studies. „Allerdings liegt das Ziel, genauso viele Frauen wie Männer in Führungspositionen zu haben, noch immer in weiter Ferne. Der Frauenanteil nimmt nur noch langsam zu. Und das, obwohl Frauen schon seit vielen Jahren die Männer bei den Qualifikationen eingeholt und teilweise sogar überholt haben.“ Während der Frauenanteil in Führungspositionen in Ostdeutschland bei 44 Prozent liegt, ist er in Westdeutschland mit 27 Prozent deutlich geringer und seit 1995 auch erheblich langsamer gestiegen. Unternehmen müssten die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen als zentrales Unternehmensziel definieren und einen verbindlichen Zeitplan festlegen. Flexible Arbeitszeiten und Zeitsouveränität seien wichtige Optionen, um die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen in Führungspositionen voranzutreiben. 
 

[BILD4]RECHT & FINANZEN

Überwachung mittels Keylogger

Der Einsatz eines Software-Keyloggers zur verdeckten Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers ist nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. Der Kläger war bei der Beklagten als „Web-Entwickler“ beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Freigabe eines Netzwerks teilte die Beklagte ihren Arbeitnehmern mit, dass der gesamte „Internet-Traffic“ und die Benutzung ihrer Systeme „mitgeloggt“ werde. Sie installierte auf dem Dienst-PC des Klägers eine Software, die sämtliche Tastatureingaben protokollierte und regelmäßig Screenshots fertigte. Der Kläger räumte mündlich und schriftlich ein, seinen Dienst-PC während der Arbeitszeit in geringem Umfang und in der Regel in seinen Pausen privat genutzt zu haben. Die Beklagte, die nach dem vom Keylogger erfassten Datenmaterial von Privattätigkeiten in erheblichem Umfang ausgehen konnte, kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich. Die durch den Keylogger gewonnenen Erkenntnisse über die Privattätigkeiten des Klägers dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden. Damit bestätigt der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die Vorinstanzen. Die Beklagte hat durch dessen Einsatz das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt. Die Informationsgewinnung war nach § 32 Abs. 1 BDSG nicht zulässig. Die Beklagte hatte beim Einsatz der Software gegenüber dem Kläger keinen auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung. Die von ihr „ins Blaue hinein“ veranlasste Maßnahme war daher unverhältnismäßig. Hinsichtlich der vom Kläger eingeräumten Privatnutzung hat das Landesarbeitsgericht ohne Rechtsfehler angenommen, diese rechtfertige die Kündigungen mangels vorheriger Abmahnung nicht.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2017, -2 AZR 681/16-Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm. Urteil vom 17. Juni 2016, -16 Sa 1711/15-

WELTWIRTSCHAFT

Brexit gefährdet Lieferketten

Ein harter Brexit würde die Wirtschaft auf beiden Seiten des Kanals stark treffen, wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) in einer Studie zeigt. Vor allem die weit verzweigten Lieferketten deutscher Schlüsselindustrien könnten leiden. 2014 lieferten die Briten Vorleistungen im Wert von rund 200 Milliarden Dollar in die EU-Staaten, davon entfielen fast 36 Milliarden auf Deutschland. Der Brexit gefährdet diese enge Zusammenarbeit oder macht sie durch Zölle und andere Kosten zumindest teurer, sollten sich die Partner nicht auf ein Freihandelsabkommen einigen. Allein die Chemieunternehmen und die Automobilindustrie erhalten jährlich Vorleistungen in Milliardenhöhe aus Großbritannien. In die Gegenrichtung fließen ebenfalls Waren und Leistungen in Milliardenhöhe. Schon geringe Zölle würden die Preise nach oben treiben. Nach Ansicht der IW-Wissenschaftler könnten die komplexen Lieferketten durch den Brexit schlimmstenfalls gesprengt werden. Vor allem seien die Branchen des sonstigen Fahrzeugbaus (beispielsweise Luft- und Raumfahrzeuge), der Metallbearbeitung und die Chemieindustrie auf Vorleistungen von der Insel angewiesen. Doch auch im Fahrzeugbau hätten britische Zulieferer großen Einfluss auf die deutschen Partner. Am Ende würden auch die deutschen Verbraucher die Zeche zahlen, falls die Partner sich nicht auf zollfreien Handel und möglichst geringe nichttarifäre Handelshemmnisse
einigten. Stefan Mülders | redaktion@regiomanager.de

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