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Altersvorsorge: bAV – lohnt sich das überhaupt?

Die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

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von Regiomanager 13.07.2023
(© master1305 − stock.adobe.com)

Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine attraktive Absicherung und gehört zu einer Reihe von vielen Formen der Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge bietet die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat für den Ruhestand über den Arbeitgeber vorzusorgen. Die Durchführungswege, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, sind vielfältig. Der Arbeitgeber kann hierbei zwischen fünf Möglichkeiten entscheiden.

1. Direktzusage/Pensionszusage
2. Unterstützungskasse
3. Direktversicherung
4. Pensionskasse
5. Pensionsfonds

Bei diesen vielfältigen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kommt die Frage auf, welche Vorteile der Abschluss einer bAV bringt und ob sie sich überhaupt lohnt.
Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge beleuchtet und Fragen dazu geklärt.


Was bringt eine betriebliche Altersvorsorge?


Für Arbeitnehmer ist der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge attraktiv, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrenten allein finanziert. Dabei ist auch festzustellen, dass das nicht immer jeder Arbeitgeber allein stemmen kann. Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit, selbst aktiv vorzusorgen, und können ihren Arbeitgeber bitten, Teile des erwirtschafteten Lohnes in einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Das wird als die sogenannte Entgeltumwandlung bezeichnet. Bei dieser ergeben sich steuerliche Vorteile. Dabei kann der Arbeitnehmer die Lohnsteuer und die Sozialabgaben sparen und sich zugleich eine zusätzliche Rente aufbauen.
Gleichzeitig ist der Abschluss einer bAV eine sinnvolle Möglichkeit, das Defizit der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.„Bereits mit Beginn der Ausbildungs- bzw. Berufsunfähigkeit ist es sinnvoll, mit der Vorsorge zu starten“, erklärt Jörg Assmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich nicht nur auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu verlassen, sondern auch eine private Altersvorsorge abzuschließen. Die betriebliche Altersvorsorge ist damit sozusagen eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Zu beachten ist hierbei, dass die Beiträge zur bAV zwar grundsätzlich sozialversicherungsfrei gezahlt werden, aber sich dadurch die für die gesetzliche Rente aufgebrachten Beiträge und damit deren Leistungen entsprechend reduzieren. „Dieser Nachteil wird aber durch die sich ergebenden zusätzlichen bAV-Leistungen mehr als kompensiert“, so Jörg Assmussen.


Lohnt sich die betriebliche
Altersvorsorge?


Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Finanzierung allein übernimmt, lohnt sich eine Betriebsrente stets. Wollte man auf sie verzichten, so würde das auch nicht den Lohn erhöhen.
Auch dort, wo sich ein Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt, z. B. die Hälfte der Beiträge zahlt, lohnt sich eine Betriebsrente ebenfalls.
Sobald der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung seinen Beitrag auf den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 Prozent des Umwandlungsbetrags begrenzt, ist es zu raten, die Konditionen der betrieblichen Altersversorgung genau prüfen. Auch ist festzuhalten, dass Betriebsrenten später versteuert werden müssen. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen dann den vollen Beitrag zur Krankenversicherung nur noch für den Teil der Rente, der den Freibetrag von monatlich knapp 170 Euro übersteigt.


Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge


Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge liegen in der hohen Effizienz aufgrund regelmäßig niedrigerer Abschluss- und Verwaltungskosten als bei vergleichbaren Formen der privaten Altersvorsorge. Auch wird bei der betrieblichen Altersversorgung vom großen Kollektiv profitiert. So können zum Beispiel auch Gruppenkonditionen bei versicherungsförmigen Durchführungswegen höchst attraktiv sein. Falls ein Invaliditätsschutz eingebaut ist, findet meist nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung statt. Die betriebliche Altersversorgung ist insolvenzgeschützt und in der Ansparphase besteht ein Pfändungsschutz nebst „Hartz-IV-Sicherheit“. Bei der Beantragung von Grundsicherung zählt die Betriebsrente nicht zum anrechenbaren Kapital. Auch in Bezug auf die nachgelagerte Besteuerung fallen erst im Alter Steuern an, was attraktiv ist, da der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist als in der Arbeitsphase. Blickt man dabei auf die Arbeits- und die Rentenphase, so ist die Sozialabgabenlast insgesamt niedriger als ohne Betriebsrente. Nachteile können sein, dass Betriebsrenten nicht so flexibel sind wie private Altersvorsorgeprodukte. So werden die Leistungen erst mit Eintritt in die Rente fällig bzw. wenn eines der mitabgesicherten Risiken (Invalidität, Tod) zum Tragen kommt. Bei der Durchführungsform entscheidet der Arbeitgeber, Arbeitnehmer haben nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten. Bei Arbeitnehmern, die häufig den Job oder in die Selbstständigkeit wechseln, sollte genau geprüft werden, ob eine Entgeltumwandlung zugunsten einer Betriebsrente der richtige Weg ist, um für das Alter vorzusorgen.
„Eine betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich portabel, d. h., sie kann vom alten zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Das ist aber nicht in jedem Fall attraktiv und muss daher genau überprüft werden. Eine Auszahlung des angesammelten Kapitals ist nur im Wege der Abfindung sehr kleiner Betriebsrenten (monatliche Betriebsrente unter 35 Euro) möglich“, unterstreicht Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. Für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und deren Monatseinkommen nicht mehr als 7.300 Euro (alte Bundesländer) bzw. 7.100 Euro (neue Bundesländer) beträgt und die sich für eine Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden, hat das Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente. Da die Beiträge zur Betriebsrente aus dem Bruttobetrag erfolgen, entfallen auf den Umwandlungsbetrag keine Beiträge zur gesetzlichen Rente, sodass keine entsprechenden Anwartschaften erworben werden. Damit fällt die gesetzliche Rente in diesen Fällen geringfügig niedriger aus als ohne Entgeltumwandlung. Regelmäßig gleichen die Erträge aus der Betriebsrente das aber mehr als aus.
Auch eine Riester-Rente kann über den Betrieb als betriebliche Altersversorgung organisiert werden. Jede zehnte Riester-Rente wird so aufgebaut.
Wie die private, so wird auch die betriebliche Riester-Rente anders als die anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung aus dem Nettobetrag finanziert. Sonderausgabenabzug und Zulagen für Verheiratete und Eltern fördern die Riester-Rente. Im Alter fallen die individuellen Steuern an, aber keine Sozialabgaben. Das gilt sowohl für die betriebliche als auch die private Riester-Rente.

Dalia El Gowhary | redaktion@regiomanager.de

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