Mobilität & Logistik

Diensträder: Dienstrad als bessere Gehaltserhöhung?

Seit Anfang 2019 entfällt die 1-Prozent-Besteuerung für Diensträder, aber nicht alle Betriebe profitieren davon. Wir erklären den Sachverhalt genauer.

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von Regiomanager 08.04.2019
Eine Steueränderung soll Diensträder attraktiver machen (Quelle: p-df.de / ortlieb.com) | Thomas Corrinth

„Dienstfahrräder bald steuerfrei nutzbar“, betitelte der Deutsche Bundestag eine Pressemeldung im November letzten Jahres. Seit dem 1. Januar 2019 muss der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer nicht mehr nach der bisherigen 1-Prozent-Regel besteuert werden. Das ist für die Verfechter des Dienstrades bzw. Menschen, die sich für umweltfreundliche Mobilität starkmachen, eine gute Nachricht.
Es gibt jedoch zwei Varianten der Dienstradnutzung. Bei der ersten wird das Dienstrad noch on top auf das bestehende Gehalt überlassen, die zweite ist dagegen eine Form der Gehaltsumwandlung: Ein Teil des Gehalts wird in einen Sachbezug umgewandelt – in diesem Fall das Fahrrad. „Die Neuregelung sieht vor, dass nur diejenigen steuerlich entlastet werden, die das Rad zusätzlich zum Lohn bekommen. Das System Gehaltsumwandlung dagegen fällt nicht darunter”, moniert Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad.

Vorteile und Herausforderungen für Arbeitgeber

Für diejenigen Arbeitgeber, die das Dienstrad als eine Form der Gehaltserhöhung nutzen, entfällt nun der bürokratische Aufwand. Bekommt der Arbeitnehmer das Dienstrad zusätzlich zum bestehenden Gehalt, so entfällt seit dem 1. Januar 2019 die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das Dienstrad ist somit für den Arbeitnehmer steuerfrei. Für vorher gekaufte Räder gilt nach wie vor die alte 1-Prozent Regelung.
Unternehmer mit dem Gehaltsumwandlungs-Modell profitieren davon nicht. Denn wird ein Teil des bisherigen Gehalts einbehalten und dafür ein Dienstrad (Fahrrad oder E-Bike) überlassen, so muss der Arbeitnehmer monatlich 0,5 Prozent des Anschaffungspreises als geldwerten Vorteil versteuern (vor dem 1. Januar 2019 waren es noch 1,0 Prozent). Bei S-Pedelecs kommen 0,03 Prozent pro Anfahrtskilometer mit hinzu. Unabhängig davon, ob nun steuerlich begünstigt wird oder nicht, sprechen aber andere Vorteile für ein Dienstrad. Mitarbeiter, die damit regelmäßig zur Arbeit und auch privat fahren, machen etwas für ihre Gesundheit und sind dadurch motivierter. Fahrräder nehmen weniger Platz weg als Autos und kosten weniger Unterhalt. „Dafür müssen Betriebe natürlich auch in die Infrastruktur investieren. Zum Beispiel in Fahrradparkplätze, Spinde und Möglichkeiten zum Umkleiden und Duschen“, zählt Thomas Geisler auf.

Vorteile und Herausforderungen für Arbeitnehmer

Neben dem gesundheitlichen Aspekt lohnt sich – unabhängig vom Finanzierungsmodell – für Mitarbeiter ein Dienstrad, weil sie sich dadurch zum hochwertigeren Fahrrad greifen können. Auch E-Bikes werden dadurch interessanter, deren Anschaffungspreis ja häufig erst bei 2.000 Euro aufwärts losgeht. Ein Dienstrad kann auch privat genutzt werden – je nach Geschmack sind also z.B. auch Mountainbikes oder Rennräder möglich. „Die wohl größte Herausforderung ist es, den inneren Schweinehund zu überwinden und regelmäßig aufs Rad zu steigen“, sagt Thomas Geisler. Einen Nachteil sieht er für Arbeitnehmer beim Gehaltsumwandlungs-Modell: Weil sich dieses auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirkt, bekommt man später etwas weniger Rente.
Thomas Corrinth | redaktion@regiomanager.deThomas Corrinth
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