Lebensmittelindustrie

Neue EU-Vorgaben für die Lebensmittelbranche

2026 ändern sich verschiedene Verordnungen. Lutz Lehmann, Geschäftsführer von NSF Erdmann Analytics erläutert, was das für Hersteller, Händler und Labore bedeutet.

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von REGIO MANAGER 16.01.2026
Lutz Lehmann

Ostwestfalen-Lippe Manager: Zum ersten Januar ist die elektronische Erfassung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten verbindlich geworden. Was bedeutet das für die Datenbasis und die Anforderungen an Rückstandsanalytik, welche neuen Auswertungsmöglichkeiten entstehen für Labore wie das Ihre?

Lutz Lehmann: Die Europäische Union hat geänderte Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittel-Anwendungen beschlossen, einschließlich der elektronischen Erfassung. Deutschland nutzt voraussichtlich die Möglichkeit zur einjährigen Aussetzung, sodass die Pflicht zur elektronischen Erfassung wohl erst am 01.01.2027 greift. Bereits ab 2026 müssen jedoch zusätzliche Anwendungsdaten erfasst werden. Diese erweiterten Daten und die spätere elektronische Erfassung eröffnen neue Chancen für Analysen zu Umfang, Strategien, Wirksamkeit und zulassungskonformer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Der Hauptnutzen liegt bei Behörden, Pflanzenschutzdiensten, Auditierungsstellen und Herstellern – dennoch wird auch unsere Arbeit als Rückstandslabor beeinflusst. Welche Anwendungen dies konkret haben wird, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Daten könnten helfen, ungewöhnliche Rückstandsbefunde schneller aufzuklären, etwa bei Fehlanwendungen oder Abdrift. In solchen Fällen arbeiten wir regelmäßig z.B. mit Erzeugern und Großhandel zusammen.

OWLM: Zur Jahresmitte werden die Grenzwerte für Listerien deutlich verschärft. Wie bereiten Sie Ihre Kunden, gerade im Bereich der Fleisch- und Feinkostbetriebe darauf vor?

Lutz Lehmann: Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2024/2895 zum 1. Juli müssen Hersteller verzehrfertiger Lebensmittel über die gesamte Haltbarkeitsdauer die Abwesenheit von Listeria monocytogenes in 125 g gewährleisten, andernfalls drohen Produktrückrufe. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn der Hersteller zur Zufriedenheit der Behörde nachweisen kann, dass die Zellzahl von L. monocytogenes im Produkt während der Haltbarkeitsdauer den Grenzwert von 100 KbE/g nicht überschreitet. Hierfür werden in Deutschland aktuell in der Regel experimentelle Nachweise, so genannte Challenge-Tests, verlangt:  Die Keime werden dabei gezielt in das Lebensmittel eingeimpft und nach einem festgelegten Temperatur-Zeit-Profil gelagert. So lässt sich feststellen ob, sich L. monocytogenes vermehren und, falls ja, wie schnell. Im Vorfeld solcher Challenge-Tests beraten wir Hersteller umfangreich, kommunizieren mit den Behörden oder erstellen mathematische Vorhersagen.

OWLM: Warum zahlen sich Ihre strategischen Unternehmensentscheidungen aus der Vergangenheit – zum Beispiel in Bezug auf eine breite Aufstellung und kurze Wege – jetzt besonders für die Kunden aus, welche Vorteile sind damit verbunden?

Lutz Lehmann: Wir bündeln die meisten Analysen zentral in unserem Multilab in Rheda – das sorgt für schnellere Bearbeitung, was gerade bei zeitlich kritischen Untersuchungen wie Freigabeproben unerlässlich ist. Auch die Durchlaufzeiten werden dadurch insgesamt reduziert. Gleichzeitig haben wir unser Portfolio deutlich erweitert: von veganen und vegetarischen Produkten über Obst, Gemüse, Convenience und Fisch bis hin zu Heimtiernahrung. So können Bestandskunden, die sich auch in neue Warengruppen entwickeln, weiter auf unsere Expertise bauen, während wir unseren Kundenstamm ausbauen – insbesondere bei Retailern mit breiter Warenpalette. Da der Auditbereich wieder zentral in Deutschland organisiert und durch das große NSF- Team weltweit abgebildet wird, erhalten Kunden auf Wunsch Audits und Analytik aus einer Hand. Ergänzt wird dies durch Investitionen in unsere Mitarbeiter: Mit Schulungen sorgen wir dafür, dass wir stets am Puls der Zeit sind und unsere Kunden direkt davon profitieren.

OWLM: Wird sich das für 2026-2028 geplante und verabschiedete Monitoringprogramm für Pestizidrückstände auch in Ihren Prüfplänen niederschlagen? Wie denn?

Lutz Lehmann: Das koordinierte Kontrollprogramm für Pestizidrückstände dient der vergleichbaren Ermittlung der Pestizidaufnahme der EU-Bevölkerung anhand definierter besonders häufig verzehrter Kulturen. Zu diesem Zweck werden diese Kulturen in regelmäßigen Abständen untersucht. Die Auswahl der Wirkstoffe basiert auf Erkenntnissen aus den Vorjahren und aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Wirkstoffverwendung und -zulassungen. Deshalb behalten wir besonders die Festsetzungen des Kontrollprogramms zu Wirkstoffen in bestimmten Kulturen im Blick.Unser Untersuchungsspektrum wird kontinuierlich wissenschaftlich überprüft und erweitert; das EU-Programm ist dabei nur eine von vielen Einflussgrößen. Denn während das Kontrollprogramm rund 200 Wirkstoffe erfasst, deckt unsere Basisuntersuchung bereits mehr als doppelt so viele Substanzen ab. Damit ergänzen wir als spezialisiertes Labor die amtliche Überwachung und tragen entscheidend zur Sicherheit von Obst und Gemüse hinsichtlich der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bei.

 

INFO:

NSF Erdmann Analytics mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück, Ostwestfalen, führt mikrobiologische, molekularbiologische, histologische und chemische Analysen für Hersteller und Händler von Lebens- und Futtermitteln durch. Die Kernkompetenzen liegen in der Untersuchung von Fleisch, Fisch, Backwaren, Obst, Gemüse, Convenience-Produkten, Tiernahrung und Wasser – stets mit dem Fokus auf Lebensmittelsicherheit. Ergänzend zur routinemäßigen Produktbegleitung bietet das akkreditierte Labor flexible Services für spezielle Anfragen. www.nsf.org

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