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Serie – Betriebliche Versicherungen: Warenkreditversicherung

Schutz gegen existenzbedrohenden Zahlungsausfall

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von Regiomanager 01.05.2017

Wahrscheinlich
ist es jedem Unternehmer schon einmal passiert: Der Auftrag ist
fristgemäß erledigt, die Waren wurden geliefert und die Rechnung
gestellt – aber auf dem Konto ist selbst nach Wochen noch kein
Geldeingang zu verzeichnen. Auch Mahnungen bleiben wirkungslos, der
Kunde zahlt einfach nicht. Womöglich ist er sogar pleite. Und das kann
gerade für kleine Unternehmen zum existenzbedrohenden Problem werden: Es
fehlt nicht nur die erwartete Einnahme, man bleibt auch noch auf
Material- und Personalkosten sitzen. Dem eigenen, mit viel Herzblut
geführten Unternehmen droht ein finanzieller Engpass – nur weil ein
Dritter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann oder will.
Gegen dieses Risiko kann man sich schützen: Eine Warenkreditversicherung
(WKV) bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz mit individuellen
Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen man sein Unternehmen absichern kann.

Definition

Die Warenkreditversicherung ersetzt den Ausfall von Kundenzahlungen aus
Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit. Auch insolvenzbedingte
Nichtzahlungen sind versichert. Über die WKV können neben
Warenlieferungen auch Dienst- und Werkleistungen abgesichert werden. Die
Absicherung kann für Kunden im In- und Ausland vereinbart werden.

Umfang des Versicherungsschutzes

Es können bis zu 90 Prozent der Nettoforderung versichert werden. Bei
nicht fristgerechter Zahlung kann dem Versicherer ein Inkassoauftrag
erteilt werden. Spätestens drei Monate nach der Inkassoauftragserteilung
erfolgt bei versicherten Kunden die Entschädigung durch den
Versicherer. Der Forderungseinzug erfolgt weltweit.

Besonderheiten

Als weiterer Zusatzbaustein kann die sogenannte Insolvenzanfechtung
mitversichert werden. Hierunter versteht man die in der Insolvenzordnung
vorgesehene Möglichkeit eines Insolvenzverwalters, bereits beglichene
Rechnungen nachträglich anzufechten. Dadurch kann ein Insolvenzverwalter
bereits geleistete Zahlungen zurückfordern und in die Insolvenzmasse
einfließen lassen, wenn er unterstellt, dass eine drohende
Zahlungsunfähigkeit offenkundig war. Der BGH leitet in seiner aktuellen
Rechtsprechung eine Kenntnis über eine mögliche Insolvenz bereits aus
Anzeichen wie mehreren Mahnungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder der
Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ab. Achtung: Die Beweislast,
dass man nicht mit einer Insolvenz rechnen musste, liegt beim
Zahlungsempfänger!

Handhabung

Kunden, die aus laufenden Geschäftsbeziehungen bekannt sind und bei
denen es positive Zahlungserfahrungen gibt, können im Normalfall ohne
besondere Prüfung bis zu einer Summe von 10.000 Euro versichert werden.
Zur Absicherung höherer Beträge ist eine individuelle Anfrage beim
Versicherer nötig. Neue Kundenverbindungen werden grundsätzlich
individuell geprüft. Im Regelfall handelt es sich hierbei um eine
Online-Prüfung, deren Ergebnis innerhalb kürzester Zeit vorliegt. Zeigt
die Bonitätsprüfung bei einem Neu- oder Stammkunden drohende
Zahlungsprobleme an, wird das Kreditlimit angepasst oder auch ganz
aufgehoben.

Fazit

Wenn der Versicherer als Ergebnis seiner Prüfung die Mitversicherung
einzelner Kunden ablehnt oder das Kreditlimit reduziert, kann das ein
Warnsignal sein, die Geschäftsbeziehung zu überdenken. Eventuell sollte
man dann Vorkasse oder Teilzahlungen vereinbaren oder sonstige
Kreditsicherungen verlangen. Kreditinstitute bewerten bestehende
Warenkreditversicherungen grundsätzlich positiv und berücksichtigen
dieses im Unternehmensrating. So kann man die Kosten der
Warenkreditversicherung im Idealfall durch vergünstigte
Kreditkonditionen ausgleichen. Warenkreditversicherungen werden nur von
wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten und die zugrunde liegenden
Bedingungen und Auflagen unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Ausführliche Informationen und Vergleiche zu diesem speziellen Thema
erhält man bei seinem Versicherungsmakler.

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