Deutlich mehr Tagespflege
10.900 der 2013 gezählten Einrichtungen boten an ihren Standorten eine vollstationäre Dauerpflege. In Plätzen ausgedrückt: Von insgesamt 903.000 Pflegeplätzen waren 848.000 (94 Prozent) für die stationäre Dauerpflege vorgesehen, und hierbei wurden wiederum 529.000 Dauerpflegeplätze als Ein-Bett-Zimmer angeboten sowie 314.000 Plätze in Zwei-Bett-Zimmern. Das Wachstum lag hier bei zwei Prozent bzw. 17.000 Plätzen im Vergleich zur Pflegestatistik 2011. Einen überdurchschnittlich großen Anstieg verzeichnet die Pflegestatistik bei der Zunahme der Plätze für die teilstationäre Tagespflege. Mit rund 10.000 Plätzen wurden hier um 29,8 Prozent mehr Möglichkeiten geboten, Angehörige kurzzeitig professionell pflegen zu lassen. Ein Zeichen dafür, dass viele Angehörige mit den privaten Pflegemöglichkeiten zeitlich und körperlich an ihre Grenzen stoßen? Die Zahl der teilstationär betreuten Pflegedürftigen nahm um 30,6 Prozent (13.000 Plätze) zu. Bei den Pflegebedürftigen waren es zu 94 Prozent alte Menschen, die in den Häusern versorgt wurden. Die Zahl der Heime für die Pflege von Behinderten oder aber für psychisch kranke Menschen war im Vergleich dazu mit zwei bzw. drei Prozent verschwindend gering. Hingegen hatte nur rund jedes fünfte Pflegeheim ein unmittelbar angeschlossenes Altenheim oder bot Möglichkeiten für betreutes Wohnen an. Diese Situation zeigt, dass Altenheime und Seniorenhäuser für Menschen ohne Pflegestufe eine überwiegend eigenständig organisierte Kategorie sind.
Kenngröße Pflegestufe
Die „Pflegestufe“ ist derzeit noch die entscheidende Kenngröße bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Sie wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt. Durch ärztliche Befunde und Gespräche mit dem alten Menschen stellt der MDK fest, wie groß der Bedarf an dauerhafter Beaufsichtigung und Betreuung ist oder ob Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation sowie Krankenbehandlung durchgeführt werden können, um die Pflegebedürftigkeit zu vermindern. Die Pflegekassen sind verpflichtet, spätestens fünf Wochen nach einem Patienten-Termin des MDK zu entscheiden, für welche Pflegestufe der jeweilige Patient ein Anrecht auf Zahlung einer Unterstützung hat. Gestaffelt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden zwischen der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige), Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sowie Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) mit einer entsprechend gestaffelten Höhe der finanziellen Leistungen. Bei diesen Leistungen unterscheiden die Pflegekassen zwischen dem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und den Leistungen für die teil- oder vollstationäre Pflege. Pflegegeld ist eine Unterstützung, wenn Grundpflege und häusliche Versorgung in der eigenen Wohnung, insbesondere durch Angehörige, erfolgen können. Pflegesachleistungen sind eine Hilfe bei der Deckung von Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, und die höchsten Pflegesätze werden gezahlt, wenn keine häusliche oder teilstationäre Pflege mehr möglich ist. Im stationären Bereich sind Pflege, medizinische Behandlungspflege sowie auch die soziale Betreuung mit den monatlichen Beträgen abgesichert.
Personal wird im Schnitt jünger
Von den insgesamt 2,63 Millionen Pflegebedürftigen wurden im Jahr 2013 764.000 Menschen in Pflegeheimen stationär betreut. Der Anstieg lag hier bei 4,4 Prozent. Damit versorgte ein Pflegeheim im Schnitt rund 60 Personen, wobei sich Unterschiede zwischen privaten sowie gemeinnützig bzw. öffentlichen Einrichtungen zeigten: Die privaten Träger betreiben eher die kleineren Einrichtungen. Die Situation beim Pflegepersonal zeigt in stationären Einrichtungen eine ähnliche Entwicklung wie in der privaten oder ambulanten Pflege – der überwiegende Teil der hier beschäftigten Personen ist weiblich (85 Prozent). 2013 waren in den Pflegeheimen 685.000 Pflegerinnen und Pfleger in Teilzeit (62 Prozent) und Vollzeit (31 Prozent) beschäftigt, was umgerechnet einem Vollzeitäquivalent von 491.000 Stellen entspricht. Auszubildende und (Um-)Schüler/-innen kamen hier mit sieben Prozent stärker zum Einsatz als in der ambulanten Pflege, und sie machen, zusammen mit einer wachsenden Zahl an Praktikantinnen und Praktikanten, mit 38,4 Prozent einen immer größeren Teil der Belegschaften aus. Vor dem Hintergrund, dass in der gleichen Zeit die Zahl der Vollzeitkräfte um 4,1 Prozent sank und die Quote der Teilzeitbeschäftigten um 4,7 Prozent anstieg, zeigt sich eine deutliche Verjüngung und Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse. Eine Entwicklung, deren Verlauf künftig zu beobachten sein wird, denn erstmals wurden mit der Pflegestatistik 2013 auch Daten zur Altersstruktur der Beschäftigten erhoben. Es zeigte sich, dass rund ein Fünftel (19 Prozent) der Belegschaften unter 30 Jahre alt waren, 43 Prozent zwischen 30 und 49 Jahre und immerhin noch mehr als ein Drittel (38 Prozent) waren derzeit 50 Jahre oder älter.
Neues Pflegestärkungsgesetz
Bei den Kosten für einen vollstationären Dauerpflegeplatz in der höchsten Pflegestufe III ergab sich 2013 ein durchschnittlicher Tagessatz von 78 Euro für die Pflege sowie noch einmal 21 Euro für die Unterbringung und die Verpflegung in einem Pflegeheim. Auf den Monat hochgerechnet fallen also regelmäßig Pflegekosten von rund 3.017 Euro an, die durch die oben beschriebenen Entgelte nach dem Pflegestufenmodell selbst in der höchsten Stufe nicht gänzlich gedeckt sind. Es sind also private Zuzahlungen der Seniorinnen und Senioren oder ihrer Angehöriger erforderlich, um einen behüteten Lebensabend in einer Pflegeeinrichtung verbringen zu können. Zumal natürlich unklar ist, wie sich die Kosten im Pflegesektor künftig entwickeln werden. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz beschloss der Deutsche Bundestag im Dezember 2015 erst einmal die künftige Neuregelung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und eine Änderung des Begutachtungsverfahrens durch den MDK ab Januar 2017. Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit: „Diese Reform ist nach 20 Jahren sozialer Pflegeversicherung ein zwar längst überfälliger, aber herausragender Schritt zur Verbesserung der Versorgung. Die komplett neue Definition der Pflegebedürftigkeit bedeutet einen enormen Fortschritt. Endlich wird die soziale und psychische Situation der pflegebedürftigen Menschen in gleicher Weise wie ihre körperlichen Gebrechen bei der Begutachtung berücksichtigt.“
Emrich Welsing I redaktion@niederrhein-manager.de