Management

Schadenregulierung im Fuhrpark

Die Masse an Verkehrsunfällen in Deutschland ist groß.

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von Regiomanager 01.01.2017
Foto: © sacura14– stock.adobe.com

Der Lkw-Verkehr nimmt mehr und mehr zu und auch ausländische Verkehrsteilnehmer sind immer häufiger auf der Straße anzutreffen. Im Jahre 2015 gab es mehr als 2,51 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen. Die Schäden gehen in die Milliarden. Während es für private Geschädigte in der Regel vor allem nervig ist, den Unfall schnell und unkompliziert abzuwickeln, geht es für gewerbliche Geschädigte auch schnell um richtig viel Geld, da mit dem Unfall häufig eine Einschränkung der Mobilität vorhanden ist. In diesem Problemfeld bewegt sich jedes Unternehmen, das einen Fuhrpark vorhält. Eine Befragung im Jahr 2014 ergab, dass es in 23 Prozent der Unternehmen, die mindestens 1.000 Mitarbeiter hatten, auch mehr als 500 Fahrzeuge gab.

Abwicklungsschwierigkeiten

Viele Unternehmen haben heute einen hauptamtlichen Fuhrparkleiter, der verschiedene Aufgaben in diesem Zusammenhang wahrnimmt. Das beginnt mit der Wartung der Fahrzeuge über die Vertragspflege bis hin zur Planung der Einsätze. Dem Fuhrparkleiter jetzt noch die Regulierung von Schäden als Aufgabe zu geben führt oftmals zu einer Überforderung, was dann wiederum die Bearbeitung verzögert. Nicht selten lässt sich feststellen, dass die Versicherungen Nachfragen zu konkreten Schadenspositionen oder zum Sachverhalt haben, die der Fuhrparkleiter als solches gar nicht beantworten kann. Manchmal wird die Klärung auch zurückgestellt, bis der Fahrer wieder in den Betrieb kommt. Man kann sich vorstellen, dass Fahrer für Transitrouten in die Türkei, in die Ukraine oder zu ähnlich weiten Zielen gar nicht so schnell verfügbar sind. So vergehen oft mehrere Wochen, ohne dass der Schaden reguliert wird. Um diese Unwägbarkeiten auszuschließen, arbeiten viele Unternehmen inzwischen mit Fuhrparkmanagern zusammen. Dort laufen alle Fäden für die einzelnen Fahrzeuge zusammen und von dort wird auch die Schadensregulierung koordiniert. Dazu gehören die Beauftragung eines Gutachters und die Auswahl der Werkstatt. Im Weiteren greift der Fuhrparkmanager auf erfahrene Anwälte zurück, die in der Regel die Fragen selbst in kürzester Zeit klären können. Schon alleine aus wirtschaftlicher Sicht macht es Sinn, jeden Schaden anwaltlich überprüfen zu lassen. Stichwort ist hier die Schadensquote. Manch ein vermeintlich klarer Kaskoschaden entpuppt sich nach genauer Prüfung als Quotenschaden, sodass die eigene Versicherung weniger belastet wird, was sich am Ende auf die Prämie der Versicherung auswirken wird. Und wenn man sich anschaut, wie sich Versicherungsprämien in dieser Größenordnung darstellen, sind Gebühren für den Anwalt gut investiertes Geld. Außerdem kann der Rechtsanwalt den Schaden schnell nach weiteren Schadenspositionen abklopfen. Für Speditionen sind in diesem Zusammenhang der entgangene Gewinn oder Lohnfortzahlungskosten für den Ausfall eines Fahrers nicht uninteressant. Gerade letztere Schadensposition wird fast immer übersehen.

Achtung: nur Vorhaltekosten

Bei den Schadenspositionen taucht im Fuhrpark immer wieder das Problem mit dem Ausgleich für die fehlende Nutzungsmöglichkeit eines Fahrzeugs auf. Was im Bereich der Lkw mittlerweile gängige Praxis ist, gilt im Grunde auch für einen Schaden an einem Pkw aus einem Fuhrpark: Es besteht kein Anspruch auf Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, sondern nur auf Vorhaltekosten. Bei sogenannten Pool-Fahrzeugen ist davon auszugehen, dass der Geschädigte ein Fahrzeug als Ersatz „vorhält“. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass im konkreten Fall sämtliche Fahrzeuge unterwegs, also an Mitarbeiter vergeben waren, kommen Mietwagen oder ein Nutzungsausfall in Betracht. Wer diese Nachweise führen kann, steht sich wirtschaftlich also besser. 

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