Management

Classen Design: Teil 8: Fehlgeldentschädigung

Gerade im Einzelhandel ein sehr interessanter Baustein zur Nettolohnoptimierung.

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von Regiomanager 01.06.2016

Definition: Sind Arbeitnehmer im Kassen- oder Zähldienst beschäftigt, kann der Arbeitgeber ihnen eine Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können, zahlen.
   
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Die Fehlgeldentschädigung ist bis zu 16 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Voraussetzungen: Die Steuerbefreiung wird nur gewährt bei Zahlungen an im Kassen- und Zähldienst beschäftigten Arbeitnehmern. Sie müssen allerdings nicht ausschließlich oder im Wesentlichen dort beschäftigt sein. Die Befreiung gilt auch für Arbeitnehmer, die nur im geringen Umfang im Kassen- und Zähldienst tätig sind (z.B. Arzthelferinnen, die Entgelte bar vereinnahmen).

Laufender Verwaltungsaufwand: Es entsteht kein Verwaltungsaufwand.

Einwendungen des Arbeitnehmers: Mögliche Einwendungen des Arbeitnehmers bestehen nicht.

Akzeptanz: Da die Fehlgeldentschädigung über die Lohnabrechnung ausgezahlt wird, wird dieser Baustein von den Arbeitnehmern in der Praxis uneingeschränkt akzeptiert. Einsetzbarkeit: Die Fehlgeldentschädigung ist nur bei Arbeitnehmern einsetzbar, die eine entsprechende Funktion im Unternehmen haben.

Einsparpotenzial: (berechnet nach dem Beispiel aus Teil 1 der Serie Nettolohnoptimierung): Bei einer Fehlgeldentschädigung von monatlich 16 Euro ergibt sich in der Berechnung 1 (gleiche Nettoauszahlung für den Arbeitnehmer, siehe Teil 1) eine monatliche Ersparnis für den Arbeitgeber von 19,83 Euro, was einer jährlichen Ersparnis von 237,96 Euro entspricht. Erhöht man alternativ den Nettolohn des Arbeitnehmers bei gleich hohen Kosten für den Arbeitgeber (Berechnung 2), ergibt sich eine höhere Nettoauszahlung von 8,98 Euro. Dieses entspricht einer jährlichen Nettolohnerhöhung von 107,76 Euro.

Zusammenfassende Beurteilung: Die Fehlgeldentschädigung ist leider ein Baustein in geringer Höhe, der auch noch bei eher wenigen Arbeitnehmern anwendbar ist. Aufgrund der hohen Akzeptanz bei den Arbeitnehmern und bei zu vernachlässigbarem Verwaltungsaufwendung ist der Baustein allerdings im Einzelhandel ein sehr interessanter Baustein.

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