Management

Serie – Ratgeber Recht: Compliance: Compliance in Unternehmen

Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, muss zahlreiche gesetzliche Bestimmungen kennen und einhalten, um sich vor Rechtsverstößen und deren Folgen zu schützen.

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von Regiomanager 03.12.2018
(Foto: © everythingpossible – stock.adobe.com)

Compliance steht für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Compliance umfasst die Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass das Unternehmen, die Geschäftsleitung und auch die Mitarbeiter im Einklang mit Recht und Gesetz handeln.
Eine ausdrückliche Vorgabe für ein Compliance-Management gibt es zwar nur für börsennotierte Unternehmen im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), allerdings soll dies nicht bedeuten, dass die damit verbundene Problematik auch nur solche Unternehmen betrifft. Auch mittelständische Unternehmen sollten ein ureigenes Interesse an der Einhaltung und Überwachung der Befolgung gesetzlicher Regelungen haben.

Risikovorsorge in Ihrem Unternehmen

Wer sich als Unternehmer im Wirtschaftsleben betätigt, muss zahlreiche gesetzliche Bestimmungen kennen und einhalten, um sich vor Rechtsverstößen und deren Folgen zu schützen. Ob beispielsweise Mindestlohn, Arbeitszeit, Gleichbehandlung, Wettbewerbsrecht oder Datenschutz – für all diese Rechtskomplexe gibt es gesetzliche Regelungen im MiLoG, ArbZG, AGG, UWG oder der DSGVO. So wie es gesetzliche Gebote und Regeln gibt, so existieren auch Bestimmungen, die Verstöße hiergegen mit teilweise erheblichen Bußgeldern und Strafen sanktionieren.

Zum Beispiel…

Bei einem Verstoß gegen das Mindestlohngesetz kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Mancher Unternehmer wird sich über einen möglichen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz nicht einmal bewusst sein, z. B. über seine Aufzeichnungspflichten der Arbeitszeiten bei geringfügig Beschäftigten gemäß § 17 des Mindestlohngesetzes. Umso böser wird die Überraschung, wenn solche Verstöße im Rahmen einer Prüfung beanstandet werden und ein Bußgeldbescheid folgt.
Rechtsverstöße im Bereich der Wirtschaftskriminalität können darüber hinaus nicht nur zu empfindlichen Geldbußen oder Strafen führen, sondern auch zu einen massiven Imageschaden für das Unternehmen.

Der Sinn und Zweck von Compliance-Maßnahmen besteht in:

• Risikominimierung für das Unternehmen
• Schutz der Unternehmensangehörigen
• Verhinderung von Wirtschaftskriminalität

Der Gewinn bei Einsatz von Compliance-Maßnahmen für das Unternehmen besteht in:

• Image-Verbesserung
• Stärkung der Organisation
• Qualitätssicherung
• Controlling

Wie werden Compliance-Maßnahmen umgesetzt?

Es müssen Compliance-Strukturen überprüft oder auch geschaffen werden. Die maßgeblichen Handlungsfelder, Verfahrensabläufe wie auch die zugrunde liegenden Vorschriften sind zu ermitteln. Die sich daraus ergebenden Risiken sind zu analysieren. Eine Strukturanalyse des Unternehmens bringt Aufschluss darüber, ob es in den zentralen Bereichen des Unternehmens bereits Personen gibt, die zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften angewiesen und befugt sind. Entsprechende Kompetenzen und Pflichten können und müssen im Arbeitsvertrag, in Dienstanweisungen oder den Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Überwachungsmechanismen können beispielsweise durch die Bestellung von Fachleuten eingerichtet werden. Sobald der sich aus diesen Analysen ergebende Handlungsbedarf ermittelt ist, kann dieser durch Anpassung oder Schaffung von Regelwerken, Änderungen von bestehenden Arbeitsverträgen und Vereinbarungen sowie gezielter Mitarbeiterschulung erfüllt werden. Vorausschauende anwaltliche Beratung und Gestaltung im Bereich von Compliance tragen dazu bei, Fehler zu vermeiden und das Unternehmen zu stärken.

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