Recht & Finanzen am Niederrhein

Grant Thornton: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Eine echte Herausforderung für den Mittelstand

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von REGIO MANAGER 08.05.2024 Anzeige
Michael B. Schröder, Partner & Standortleitung Grant Thornton Niederrhein und Dr. Claudia Schrimpf-Dörges, Partnerin & Head of ESG Accounting & Reporting Grant Thornton in Deutschland

Ab 2024 wird die EU die Berichtspflicht bezüglich Nachhaltigkeit für Unternehmen stufenweise deutlich verschärfen. Große Kapitalgesellschaften und ähnliche Personengesellschaften haben für das Geschäftsjahr 2025 erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen. Die Rechtsgrundlage dafür bildet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie erfordert von berichtspflichtigen Unternehmen, ihre Lageberichte um detaillierte nichtfinanzielle Informationen zu Umwelt, Sozialem und Governance zu erweitern.

Ein Nachhaltigkeits-Reporting ist auch ohne gesetzliche Verpflichtung sinnvoll, da Kunden und Lieferanten zunehmend entsprechende Berichterstattung fordern. Auch Banken bevorzugen oft Unternehmen mit bestimmten Nachhaltigkeitsindikatoren. Die Offenlegung von Umweltmaßnahmen, sozialen Initiativen und Governance-Praktiken stärkt die Glaubwürdigkeit von Unternehmen und verbessert deren Arbeitgeberattraktivität. ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) spielen eine wichtige Rolle bei Aufträgen und Ausschreibungen.

Es ist ratsam und notwendig, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, um rechtzeitig ein aussagekräftiges Reporting zu erstellen. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts erfordert erheblichen Aufwand. Unternehmen sollten sechs Schritte für die Umsetzung berücksichtigen:

• Projektplanung (Roadmap hin zur CSRD-Compliance)

• Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie (Nachhaltigkeitsziele und der Weg zu den Zielen)

• Status quo-Analyse (bereits abgedeckte Nachhaltigkeitsthemen)

• Wesentlichkeits- und Stakeholderanalyse (noch nicht abgedeckte Nachhaltigkeitsthemen; Einbezug in- und externer Zielgruppen)

• Gap-Analyse (fehlende Themen in der Berichterstattung)

• Datenmanagement (Identifikation, Erhebung und Analyse erforderlicher Daten)

Basierend auf diesen Analysen kann dann eine CSRD-konforme Berichterstattung erfolgen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Berichtspflichten. 

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