Die Energiekosten in Deutschland befinden sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und sorgen dadurch nicht zuletzt bei mittelständischen Unternehmen für hohe Kosten bei lokaler Produktion. Aus diesem Grund hatte die Ampelkoalition bereits im Jahr 2023 beschlossen, Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv zu erhöhen, diese Maßnahme jedoch für die Jahre 2024/2025 befristet.
Damit stehen Industrieunternehmen kurz vor Ende dieses Jahres vor der durchaus bedrohlichen Situation, dass sich die Kosten für die Stromsteuer ohne eine erneute Gesetzesänderung erhöhen würden, da der Entlastungssatz ab 2026 nach Auslaufen der befristeten Maßnahme der Ampelkoalition wieder von 2,0 ct/kWh auf 0,513 ct/kWh sinken würde.
Die neue Bundesregierung hat dieses Dilemma erkannt und bereits am 23. Juli 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der sowohl die erhöhte Steuerentlastung als unbefristete Maßnahme vorsieht als auch eine deutliche Reduzierung von bürokratischen Verpflichtungen von Unternehmen im Bereich der Stromsteuer umsetzen soll.
Aus der Sicht von Industrieunternehmen ist der Entwurf zu begrüßen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag jedoch sehr konkret in Aussicht gestellt, neben der Industrie auch die privaten Haushalte bei der Stromsteuer zu entlasten. Die in diesem Zusammenhang medial teilweise sehr emotional geführte Debatte hat nun auch der Bundesrat in einer Stellungnahme zum eingebrachten Gesetzentwurf aufgegriffen und vorgeschlagen, die Stromsteuer generell auf die europarechtlich geforderten unterschiedlichen Mindeststeuersätze für private und gewerbliche Verwendung zu senken. In diesem Fall wäre jedoch mit zusätzlichem Bürokratieaufwand für die Unternehmen zu rechnen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag über den Gesetzentwurf und den Gegenvorschlag des Bundesrates entscheidet. Unabhängig von der Entscheidung werden sich Unternehmen intensiv mit ihren Strompreisbestandteilen befassen müssen, um einerseits alle gesetzlichen Reduzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen und die Voraussetzungen für eine Entlastung zu schaffen (u. a. verpflichtende Registrierung und elektronische Antragstellung bei der Stromsteuer ab 2025) und anderseits keine steuerlichen oder regulatorischen Pflichten zu übersehen. Grant Thornton unterstützt den Mittelstand rund um das Thema Strom- und Energiesteuer, sonstige Strompreisabgaben sowie Energierecht und kann von der Prüfung der jeweiligen Entlastungsvoraussetzungen bis zur Antragstellung dabei helfen, Energiekosten im Rahmen der gesetzlichen Regulatorik zu senken.
Grant Thornton Niederlassung Niederrhein
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