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Die Zeit drängt

IHK informierte über das neue EU-Datenschutzrecht

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von Regiomanager 01.03.2018
IHK-Vizepräsident Prof. Ulrich Sick, Dr. Andrea Stubbe (Referentin bei der Landesbeauftragten für Datenschutz NRW), Rechtsanwalt Nils Volmer und Monika Santamaria (IHK Nord Westfalen) (v.l.)

Bis zum 25. Mai 2018 müssen alle Unternehmen die neuen EU-Vorgaben für das Datenschutzrecht umgesetzt haben. Entsprechend groß war das Interesse an einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen zu dem Thema. Rund 350 Unternehmer informierten sich in der IHK in Münster darüber, wie sie sich auf die neuen Regelungen vorbereiten können. Ziel der EU-Datenschutzgrundverordnung ist eine Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Schaffung europaweit einheitlicher Datenschutzstandards. „Die Informations- und Dokumentationspflichten für uns Unternehmer werden deutlich erweitert“, betonte Prof. Ulrich Sick. Der IHK-Vizepräsident und Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses für den Kreis Recklinghausen, der die Veranstaltung moderierte, zeigte Verständnis für Unternehmen: „Viele konkrete Fragestellungen sind noch nicht abschließend geklärt und bedürfen der Auslegung, obwohl den Unternehmen für die Umsetzung nicht mehr viel Zeit bleibt“. Dr. Andrea Stubbe, Referentin bei der Landesbeauftragten für Datenschutz in Düsseldorf, und Nils Volmer, ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Münster, gaben den Teilnehmern einen Überblick über die neue Rechtslage. Wichtig sei es, die Abläufe im Unternehmen hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten genau zu prüfen. „Die notwendigen Änderungen sollten bis zum Stichtag angepasst werden“, so Volmer. Dr. Andrea Stubbe ergänzte, dass die Dokumentation der getroffenen Schutzvorkehrungen enorm wichtig sei. „In den nächsten Wochen sehen wir als Aufsichtsbehörde unsere vorrangige Aufgabe darin, die Unternehmen zu informieren und bei den unbestimmten Rechtsbegriffen der Verordnung Klarheit zu schaffen“. Unternehmen können auch das Internetangebot der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu nutzen. Neben einer Checkliste für „Kleine und mittlere Unternehmen“ befindet sich hier auch ein Online-Test, mit dem die Unternehmen feststellen können, wie weit sie auf dem Weg zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung bereits gekommen sind.

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