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Herrmann & Lenz: Arbeitszeiterfassung kein Spielraum mehr!

Jetzt die Pflicht zur Zeiterfassung erfüllen!

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Herrmann & Lenz Solutions

07.01.2026 Anzeige

Trotz klarer Rechtsprechung wird die Arbeitszeiterfassung in vielen Unternehmen noch immer nicht als verbindliche Pflicht wahrgenommen. Häufig entsteht der Eindruck, eine gesetzliche Neuregelung stehe noch aus. Doch dieser Eindruck täuscht: Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben eindeutig entschieden, dass Arbeitszeiten und Pausenzeiten dokumentiert werden müssen. Damit besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits und gilt unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.

Hohe finanzielle Risiken

In vielen Betrieben wird die Arbeitszeit noch immer unvollständig oder ungenau erfasst, teils sogar gar nicht. Das kann schnell zum Problem werden. Besonders deutlich wird dies bei Pausen: Sind sie nicht klar dokumentiert, lässt sich später kaum noch klären, ob sie wirklich genommen wurden. Im Zweifel können diese Zeiten als Arbeitszeit gewertet werden, und es können Nachzahlungen entstehen. Entscheidend ist also, was das Unternehmen belegen kann.

Dieses Problem stellt sich aber nicht nur bei Pausen. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung liegt beim Arbeitgeber. Auch Modelle wie Vertrauensarbeitszeit ändern daran nichts, denn sie befreien nicht von der Pflicht zur Dokumentation. Selbst wenn Mitarbeitende ihre Zeiten eigenständig eintragen, bleibt die Verantwortung beim Unternehmen. Werden Zeiten ungenau oder gar nicht erfasst, fällt das im Streitfall auf den Arbeitgeber zurück.

Kommt es zu Auseinandersetzungen, etwa vor Gericht, steht oft die zentrale Frage im Raum, welche Stunden tatsächlich gearbeitet wurden. Genau an diesem Punkt zeigt sich, wie entscheidend eine saubere Dokumentation ist. Ohne verlässliche Aufzeichnungen lässt sich der tatsächliche Arbeitsumfang kaum rekonstruieren, weil weder Erinnerungen noch spontane Schilderungen eine belastbare Grundlage bieten. Für Unternehmen kann das schnell teuer werden, denn in Zweifelsfällen werden Arbeitszeiten häufig zugunsten der Beschäftigten bewertet. Unklare oder fehlende Daten entwickeln sich dadurch nicht selten zu einem finanziellen Risiko, das sich eigentlich leicht vermeiden ließe.

Neben solchen Konflikten kann auch eine behördliche Prüfung relevant werden. Wird festgestellt, dass Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes verletzt wurden, kann dies hoch sanktioniert werden.

Eine sorgfältige Erfassung der Arbeitszeit ist damit nicht nur eine organisatorische Aufgabe, sondern eine Pflicht, um rechtliche Sicherheit im Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.

Moderne Arbeitszeiterfassung

Rechtssicher wird es nur, wenn Arbeitszeiten möglichst digital erfasst werden. Moderne Systeme sind inzwischen leicht zu bedienen, verursachen überschaubare Kosten und lassen sich meist ohne großen Aufwand in vorhandene IT-Strukturen einbinden. Sie minimieren Fehler, liefern vollständige Daten und entlasten sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeitende. Vor allem schaffen sie die Transparenz, die für rechtssichere Entscheidungen notwendig ist, indem sie eine klare Nachverfolgbarkeit ermöglichen und sicherstellen, dass Unternehmen jederzeit Nachweise für Prüfungen oder Streitfälle vorlegen können.

Herrmann & Lenz Solutions

Am Ziegelfeld 28
51399 Burscheid

02174 307100

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Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Herrmann & Lenz Solutions finden Sie HIER

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