Management

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Nach einem Großbrand kann sich nur jedes vierte Unternehmen wieder vollständig erholen. Organisatorischer, also vorbeugender Brandschutz ist daher das oberste Gebot!

Avatar
von Regiomanager 01.09.2017
Foto: Shutterstock

Spezialisierung, Globalisierung, Digitalisierung – unsere Welt verändert sich in einem bislang unbekannten Ausmaß, und dies mit einer bisher nicht dagewesenen Geschwindigkeit. Diesem Fakt müssen alle Unternehmen Rechnung tragen, wollen sie in der Zukunft weiterhin erfolgreich am Markt existieren. Mit dieser enormen Veränderungsgeschwindigkeit müssen auch die Maßnahmen des organisatorischen und technischen Brandschutzes Schritt halten. Kein Unternehmen kann es sich in der heutigen Zeit leisten, für längere Zeit seinen Lieferverpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht nachzukommen. Das organisatorische und technische Brandschutzkonzept eines Unternehmens soll und muss helfen, die Gesundheit der Mitarbeiter, die Wertschöpfungskette, die Investitionen und die Werte eines Unternehmens zu schützen – unabhängig vom Versicherungskonzept.

Wenn einem Industrieunternehmen ein strategisch wichtiger Standort verloren geht, Menschenleben zu beklagen sind oder die Betriebsabläufe schwer gestört werden, nützt es dem Unternehmen wenig zu wissen, dass diese Szenarien vom Deckungsumfang der Versicherungspolice erfasst sind. Keine Versicherung kann menschliches Leid lindern oder Kunden mit Produkten beliefern.

Dem organisatorischen Brandschutz kommt in einem Unternehmen bei der vorbeugenden Schadenverhütung daher ein extrem wichtiger Stellenwert zu. Der organisatorische Brandschutz besteht – wie der Name schon sagt – aus organisatorischen Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Brände entstehen und hierdurch Menschen und Investitionen gefährdet werden.

Der technische und bauliche Brandschutz kommt erst dann ins Spiel, wenn der organisatorische Brandschutz versagt. Dieser umfasst u.a.:

  • Einhaltung der Rauchverbote
  • Klärung des Betriebs privater Elektrogeräte im Unternehmen
  • ordnungsgemäße Durchführung von Heißarbeiten
  • Sachgerechter und vorschriftsgemäßer Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • Training der Ersthelfer
  • Freihalten und Sicherstellung der korrekten Funktionalität der Brandschutztüren

Erst wenn der organisatorische Brandschutz versagt, muss der technische und bauliche Brandschutz die Katastrophe verhindern und der Feuerwehr so viel Zeit verschaffen, dass diese zuerst Menschen und dann auch Sachwerte retten kann.

Das Konzept für den organisatorischen Brandschutz wird von Menschen entwickelt und muss von Menschen im Unternehmen verinnerlicht werden. Genau da liegt das Problem.

Jedes Unternehmen hat sicher schon die Erfahrung gemacht, dass es einer unermüdlichen Energie bedarf, immer und immer wieder auf die Einhaltung von Sicherheitsregeln, gleich welcher Art, hinzuweisen. Immer werden von den betroffenen Mitarbeitern und Kollegen recht innovative Erläuterungen und Entschuldigungen gefunden, warum gerade jetzt der „Schweißerlaubnisschein“ nicht ausgefüllt wurde und kein Feuerlöscher bereitgestellt wurde.

Das Nichteinhalten der Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes ist kein Kavaliersdelikt, durch die Missachtung des organisatorischen Brandschutzes werden Menschenleben und der Fortbestand des Unternehmens gefährdet, können Obliegenheitsverletzungen entstehen, die den Versicherungsschutz gefährden. Ebenso kann dies auch strafrechtliche Konsequenzen für den Mitarbeiter bzw. das Management haben. Diese Sachverhalte müssen jedem Mitarbeiter im Unternehmen klargemacht werden, und ein Ignorieren der Vorgaben des organisatorischen Brandschutzes kann und darf nicht toleriert werden.

Der organisatorische Brandschutz ist darauf ausgerichtet:

  • Gefahren einer betriebs- oder nutzungsbedingten Brandentstehung, (z. B. Brandentstehung durch Schweißarbeiten oder unerlaubtes Rauchen) zu minimieren;
  • Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes für ihre Lebensdauer funktionstüchtig und ständig betriebsbereit zu halten, etwa durch regelmäßige Brandschutzbegehung und Maßnahmen der Instandhaltung;
  • Maßnahmen zur Schadenbegrenzung (z. B. Brandmeldung, Rettung gefährdeter Personen) durch klare Festlegung und gründliche Vorbereitung im Rahmen einer Brandschutzordnung im Brandfall frühzeitig, rasch und angemessen einzuleiten.

Wesentliche Elemente des organisatorischen Brandschutzes sind:

  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
  • regelmäßige Standortbegehungen, um mögliche Mängel im technischen und organisatorischen Brandschutz zu erkennen und zu beheben
  • Regelung über feuergefährliche Arbeiten und Verwenden von offenem Feuer
  • Rauchverbot
  • Lagerung und Abstellen sowie Beseitigung brennbarer Stoffe und Abfälle
  • Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr
  • Überwachung der Feuerlöschtechnik
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen
  • Ausstattung mit tragbaren Feuerlöschern
  • Erstellen und Pflege einer Brandschutzordnung und der Brandschutzpläne
  • Erstellen von mehrsprachigen Alarmierungs- und Evakuierungstexten und Einweisung aller Mitarbeiter
  • Richtlinie für die Nutzung von privaten elektrischen Geräten im Unternehmen
  • Instandhaltung der Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • regelmäßige Durchführung betrieblicher Brandschutzunterweisung
  • ggf. Unterhaltung einer Betriebs- oder Hausfeuerwehr
  • das Aktualisieren und Anpassen aller organisatorischen Maßnahmen auf betrieblichen Veränderungen, d. h. z. B. Gebäudeerweiterung, Verwendung von neuen Betriebsstoffen mit anderem Brandverhalten, Einsatz von neuen Produktionsverfahren etc.

Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes sind allerdings nur dann wirksam, wenn sie im betrieblichen Alltag gelebt und von allen Personen im Betrieb einschließlich der Betriebsleitung und Personen von Fremdfirmen beachtet werden.

Eine einfache und zugleich wirksame organisatorische Brandschutzmaßnahme ist Ordnung und Sauberkeit. Hierzu gehören z. B.:

  • Brandlasten auf das absolut notwendige Minimum beschränken
  • Verpackungsmaterialien sofort nach dem Auspacken entfernen
  • Arbeitsplätze und sonstige Betriebsräume regelmäßig reinigen
  • Staubablagerungen in Zwischenböden, Kabelkanälen, Lüftungsleitungen (Gefahr von Schwelbränden und möglichen Staubexplosionen) sowie Ablagerungen in Absauganlagen, Lüftungsleitungen, Farbspritzständen und Lackieranlagen regelmäßig beseitigen
  • Abfälle täglich aus den Betriebsräumen entfernen und bis zur Entsorgung brandsicher lagern
  • ölige Putzlappen in nicht brennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel sammeln
  • brennbare Stoffe nicht an Außenwänden lagern, da ein Brand von hier aus auf das Gebäude übergreifen könnte; es ist ein Mindestabstand von 5 m erforderlich
  • Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung, z. B. Zugänge zu Brandschutzanlagen, Zufahrten und Aufstellflächen sowie Angriffswege der Feuerwehr, Hydranten, im Freien freihalten und kennzeichnen

Heißarbeiten
als Brandursache

Besonders schmerzhaft wird das Versagen des organisatorischen Brandschutzes deutlich, wenn man die Schäden betrachtet, die durch unsachgemäße Heißarbeiten hervorgerufen werden. Auf diesen Sachverhalt soll nachfolgend exemplarisch eingegangen werden.

Je nach Schadenstatistik variiert die aus „Heißarbeiten“ resultierende Ursache für Industriebrände zwischen 10 und 50%.

Unabhängig von dem tatsächlichen Ranking, das „Heißarbeiten“ als Brandursache erreichen, ist es für Unternehmen und Mitarbeiter mit Sicherheit kein Kompliment, immer wieder die gleichen vermeidbaren Fehler zu machen, die Menschenleben und Investitionen gefährden.

Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, dass es klare rechtliche Grundlagen bezüglich der Durchführung von Heißarbeiten gibt und deren Nichtbeachtung strafrechtliche Konsequenzen für das Management eines Unternehmens haben kann.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sogenannte Heißarbeiten per gesetzlichen Anordnungen zu überwachen sind! Vielen Auftraggebern von Heißarbeiten ist nicht bekannt, dass BG/DGUV oder sonstige UVV-Richtlinien einen gesetzlichen Charakter haben. Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat die Auslegung und Überwachung den dafür zuständigen Organisationen übertragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Gesetzescharakter dabei verändert wird.

INFO

Fachartikel zur Serie Industrieversicherungen

Teil 1: Kfz-Flottenversicherung 01/2017

Teil 2: Risiko Cyberkriminalität 02/2017

Teil 3: Transportversicherung und Incoterms® 03/2017

Teil 4: Hilfestellung nach dem Großbrand 04/2017
Teil 5: Fabrikationsrisiko 05/2017

Teil 6: Bewertung von Unterbrechungsrisiken 06/2017

Teil 7: Wetterphänomene 07/2017

Teil 8: D&O-Versicherung 08/2017

Teil 9: Organisatorischer Brandschutz 09/2017

Teil 10: Haftungsfalle Lieferkonditionen 10/2017

Teilen:

Weitere Inhalte der Serie
Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*