Personalvermittlung im Wandel

Früher war es das Arbeitsamt, das Menschen in Lohn und Brot brachte. Wer keinen Job hatte, holte sich dort Angebote ein. Heutzutage ist vieles anders: Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nun zu einem Großteil über Personalvermittlungsunternehmen zusammengebracht; Doch auch diese Branche unterliegt einem stetigen Wandel, weil sie schnell auf die Anforderungen der sich verändernden Arbeitswelt reagieren muss.

© wutzkoh – stock.adobe.com
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Zuerst ein wenig Geschichte: Bereits im 15. Jahrhundert gab es Geschäftsleute, die gegen Entgelt geeignete Arbeitskräfte vermittelten. Mit der Industriellen Revolution, im 19. Jahrhundert, wuchs die Branche erheblich. Um die Jahrhundertwende wurden bereits über 7000 gewerbsmäßige Stellenvermittler registriert. Parallel dazu wuchs auch die Zahl der kommunalen Arbeitsvermittlungen (der sogenannte „öffentliche Arbeitsnachweis“) in den Städten, blieb jedoch mit 283 Vermittlungsbüros weit hinter den gewerbsmäßigen Anbietern. Durch die Massenarbeitslosigkeit nach dem Ersten Weltkrieg entstanden weitere Vermittlungsbüros, die entweder gewerblich oder von den Kommunen, Innungen, karitativen Einrichtungen oder durch Arbeitgeber und -nehmer geführt wurden. Die Lage war unübersichtlich, nicht zuletzt deshalb, weil die „Arbeitsnachweise“ häufig in Konkurrenz zueinander standen. Erst das Gesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, das im Jahr 1927 in Kraft trat und mit dem die Arbeitslosenversicherung Bestandteil der Sozialversicherung wurde, sorgte für eine zentrale Arbeitsvermittlung. Infolgedessen wurde gewerbsmäßige Stellenvermittlung verboten, das Monopol lag nunmehr beim Staat. Das sollte bis zum Jahr 1994 so bleiben.

Private Arbeitsagenturen seit 1994

Anstoß für die Abschaffung des Monopols war die Forderung der Deregulierungskommission im Jahr 1991 nach Zulassung privater Arbeitsvermittler. Die Kommission verwies in diesem Zusammenhang auf andere europäische Länder, in denen die private Vermittlung von Arbeitskräften zulässig war. Drei Jahre später mit dem Erlass des Beschäftigtenförderungsgesetzes wurde private Arbeitsvermittlung 1994 schließlich zugelassen. Innerhalb von drei Monaten existierten bereits über 1000 Lizenzen für auf Gewinn ausgerichtete Vermittlung. Im Jahr 2001 wurden so schließlich bereits rund 130000 Arbeitskräfte vermittelt.

Heute gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Personalvermittlungen, die als Schnittstelle zwischen Arbeitgebern und Arbeitssuchenden fungieren. Headhunter, die gemeinhin als Personalberater bezeichnet werden und per Direktansprache Arbeitnehmer von anderen Unternehmen abwerben, Zeitarbeitsfirmen und Recruiter. Diese Entwicklung, für Unternehmen gezielt nach passendem Personal zu suchen, hängt auch mit der sich verändernden Arbeitswelt – Stichwort Digitalisierung – und dem Fachkräftemangel in Deutschland zusammen. Wer kann oder will schon lange selbst nach Personal suchen, wenn sich über herkömmliche Stellenanzeigen keine geeigneten Bewerber finden lassen?

Andersherum können auch Jobsuchende die Dienste einer Personalvermittlung in Anspruch nehmen. Stellenvermittler, die in erster Linie Ansprechpartner für Jobsuchende sind und ihren Gewinn von Jobsuchenden und über staatliche Fördergelder erzielen, gelten als Arbeitsvermittler, wohingegen Personalvermittler im Auftrag eines Unternehmens nach geeignetem Personal suchen. Allerdings überschneiden sich in vielen Agenturen die beiden Tätigkeitsbereiche häufig.

Erstes Zeitarbeitsbüro in Deutschland öffnete 1960

Die Personalvermittlung ist ein wachsender Dienstleistungssektor. Mittlerweile gibt es etwa 2000 Agenturen in Deutschland mit rund 7600 Personalberatern und -vermittlern. Nach Angaben des Portals Statista wurden zuletzt 72000 Stellen in Deutschland mit Hilfe von Personalberatungen und -vermittlungen besetzt, die meisten davon in der Maschinenbauindustrie. Insgesamt, so heißt es, wurde im Personalberatungswesen in Deutschland zuletzt ein Umsatz von 2,36 Milliarden Euro verzeichnet.

Viele dieser Agenturen haben sich spezialisiert – auf Headhunting und Recruiting, auf reine Arbeits- oder Personalvermittlung. Zeitarbeitsfirmen etwa arbeiten ausschließlich im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung. Erste Ansätze gab es hier bereits in den 20er Jahren; diese wurden jedoch während der Diktatur des Dritten Reichs außer Kraft gesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich nach und nach das Zeitarbeitsmodell in der Form, wie wir es heute kennen. Mit der ersten Zeitarbeitsfirma, die 1960 ihre Türen öffnete, wurde die Idee der Arbeitnehmerüberlassung auch in Deutschland umgesetzt, nachdem sie sich in den USA bereits durchgesetzt hatte. Das Prinzip basiert darauf, dass Arbeitgeber – in diesem Fall die Zeitarbeitsfirma – ihre Leiharbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum an einen Dritten verleihen.

Sozialer Mindestschutz für Leiharbeiter

1972 wurde dazu das „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ (AÜG) auf den Weg gebracht, das unter anderem einen sozialen Mindestschutz für Zeitarbeiter vorsah. Auf dem Weg dorthin hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich mit dem Recht der freien Berufswahl vereinbar ist. Diesem Urteil ging unter anderem ein Strafantrag durch die BfA voraus, nachdem ein Schweizer Unternehmen im Jahr 1962 eine Zeitarbeitsagentur in Hamburg eröffnet hatte. Im Jahr 1982 wurde die Arbeitnehmerüberlassung für das Bauhauptgewerbe jedoch verboten. Grund waren Verstöße gegen geltendes Recht in der Branche. Einen guten Ruf hat Zeit- oder Leiharbeit indes nicht: Gerade von den Gewerkschaften hagelt es Kritik, dass Arbeitgeber mit diesem Modell Übernahme in eine Dauerbeschäftigung umgehen würden. Darüber hinaus werden Zeitarbeiter oft schlecht bezahlt und erledigen meist einfache Hilfsarbeiten. Und auch, wenn Arbeitgeber mit Zeitarbeitern schnell auf Personalengpässe reagieren können, haben sie es häufig mit unmotivierten Leihkräften zu tun, heißt es. Generell, so ist es 2017 beschlossen worden, dürfen Zeitarbeiter maximal 18 Monate an einen Betrieb ausgeliehen und müssen anschließend übernommen werden.

Aufgaben privater Stellenvermittler

Gesetzlichen Vorschriften für das Berufsbild gibt es nicht – auch keine Berufsordnung. Deshalb: Eine private Jobvermittlung kostet – anders als die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe durch die Bundesagentur für Arbeit (BfA) – Geld. Vorteile für die Kunden von Personalvermittlungen ergeben sich dadurch, dass die Leistungen erst entlohnt werden müssen, wenn die Suche erfolgreich war und ein Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Arbeitslose Arbeitnehmer auf Stellensuche können über die BfA jedoch sogenannte Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine mit einem Wert in Höhe von 2000 Euro und mehr (bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung 2500 Euro) beziehen, die auch für die Bezahlung einer privaten Arbeitsvermittlung genutzt werden können.

Aufgaben der privaten Stellenvermittler sind zum Beispiel:
  • Weitergabe von Bewerbungsunterlagen
  • Gespräche mit Auftraggebern (sowohl mit Arbeitssuchenden als auch mit Arbeitgebern), Analyse der Wünsche und Ziele
  • Kontaktpflege zu Betrieben
  • Gestaltung von Stellengesuchen
  • Suche nach Stellen
  • Suche nach geeigneten Bewerbern
  • Kurse und Schulungen für wichtige Qualifikationen
  • Sichtung von Bewerbungsmappen
  • Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch


Unternehmen werden zu Bewerbern

Viele Unternehmen entscheiden sich mittlerweile für eine externe Personalvermittlung. Das kann mehrere Gründe haben: Vielleicht mangelt es an Kompetenz, die passenden Bewerber zu finden, was häufig in kleinen und mittelständischen Betrieben der Fall ist. Oft dient die Dienstleistung der Zeitersparnis. Insbesondere der Fachkräftemangel führt dazu, dass Unternehmen oft lange suchen müssen, um neue Arbeitskräfte zu finden, die ihren Vorstellungen entsprechen. Dabei gilt qualifiziertes Personal mittlerweile als wichtiger Faktor für Wettbewerbsfähigkeit. So werden Unternehmen heute in vielen Fällen selbst zu Bewerbern um potenzielle Fachkräfte, indem sie sogenannte Headhunter engagieren, die versuchen, Arbeitnehmer in Festeinstellung für das Unternehmen des Kunden zu begeistern (Active Sourcing). Bei besonders hochrangigen Positionen, zum Beispiel im Managementbereich, ist von Executive Searching die Rede.

Mittlerweile gibt es rund 13000 Recruiter und Headhunter in Deutschland. Diese werden, anders als herkömmliche Personalvermittler, nicht nur im Erfolgsfall entlohnt, sondern auch für die alleinige Suche nach geeignetem Personal. Neben aussagekräftigen Datenbanken sind für eine erfolgreiche Vermittlung gute Kontakte der Agenturen notwendig.

Wie bewerbe ich mich am besten? Hilfe für Jobsuchende

Immer mehr Arbeitnehmer in Festanstellung veröffentlichen ihr Profil auch auf Karriereplattformen im Internet wie Linkedln oder Xing und machen auf diese Weise auf sich aufmerksam. Viele aktive Jobsucher wenden sich auch an eine Arbeitsvermittlungsagentur. Genauso wie sich die Suche nach Arbeitskräften gewandelt hat, folgt auch die Bewerbung heute nicht mehr einem starren Schema. Personalvermittlungen wissen das und helfen Jobsuchenden, die richtige Form für die Bewerbungsunterlagen zu finden. Es gibt mittlerweile unterschiedliche Bewerbungsarten, und jedes Unternehmen hat seine eigenen Vorlieben. Viele zum Beispiel ziehen Online-Bewerbungen denen in Papierform vor, anderen Firmen wiederum ist Kreativität, zum Beispiel ein Stellengesuch als Videofilm wichtig. Genauso helfen Stellenvermittler auch bei der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch, indem sie Tipps geben, wie sich der Jobsuchende dort am besten präsentieren kann. Auch bei Vorstellungsgesprächen selbst hat sich, insbesondere im Zuge der Digitalisierung einiges verändert. Insbesondere in modernen IT-Firmen aber auch in anderen Unternehmen werden solche Gespräche, mitunter durch die Corona-Pandemie vorangetrieben, vermehrt per Video geführt. Viele Stellenvermittler haben sich auf bestimmte Branchen spezialisiert, zum Beispiel im kaufmännischen, medizinischen oder im IT-Bereich.

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Deutschland-Ausgabe 2019