Management

Unternehmen gründen: Welche Rechtsform ist die passende?

AG, OHG, GmbH: Wer eine eigene Firma gründen möchte, muss sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, welche Rechtsform die passende für den künftigen Betrieb ist. 
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von Regiomanager 18.06.2021
Bild: stock.adobe.com ©andyller

Jede geschäftsfähige Person in Deutschland kann prinzipiell ein Unternehmen gründen, muss dabei jedoch viele Gesetze und Verordnungen beachten, um rechtssicher agieren zu können. Das wird bereits bei der Firmengründung deutlich, wenn es um die Wahl der richtigen Rechtsform geht. Vielen Gründern fehlt dafür der notwendige Sachverstand. Allerdings sind fundierte Kenntnisse rund um Wahl der Rechtsform unabdingbar. Ohne Rechtsform ist in Deutschland kein Unternehmen möglich. Jedes Unternehmen braucht sie, genauso wie den Handelsregistereintrag und vieles mehr.
Die Rechtsform ist erforderlich, weil sie die rechtliche Basis für einen Betrieb schafft. Aus der Rechtsform des Unternehmens leiten sich unter anderem Haftungsfragen, Buchführungspflichten oder steuerliche Belastungen ab. Mit ihr sind die  Befugnisse der Geschäftsführung des Unternehmens definiert, die Haftungsumfänge der Gesellschafter oder Regelungen zu Gesellschafterversammlungen. Die genaueren Vorschriften für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen ergeben sich aus dem BGB, dem HGB oder dem GmbHG. 

Juristische und natürliche Personen

Für die deutsche Wirtschaft werden die unterschiedlichen Rechtsformen in drei Bereiche zusammengefasst:
 

  • Einzelunternehmen
  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften

Darüber hinaus sind nach deutschem Recht zwei unterschiedliche Arten von Subjekten konstituiert, die beide rechtsfähig sind, das heißt, sie können ebenso Rechte ausüben, wie sie sich der Einforderung von Pflichten stellen müssen: Zum einen handelt es sich dabei um natürliche Personen als Rechtssubjekte. Per Definition sind alle lebenden Personen gleichzeitig natürliche Personen. Die zweiten Art der Subjekte bilden die Juristischen Personen.  Dies können Personengruppen oder bestimmten Zwecken zugeschriebene Vermögensteile sein, die als rechtlich selbstständig definiert sind. Sie werden bei der Unternehmensgründung durch die Wahl einer entsprechenden Rechtsform eingeführt. Ein Beispiel für eine solche juristische Person ist die Kapitalgesellschaft, die durch ihre Gründung den Status eines Rechtssubjekts erhält. Anders bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen: Sie haben nicht den Status eigener Rechtspersonen. Ausgeübt und getragen werden Rechte und Pflichten bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen von den natürlichen Personen, die entweder als Inhaber oder Gesellschafter der Unternehmen auftreten.  

Häufigste Rechtsform: Einzelunternehmer

Als häufigste Rechtsform in Deutschland findet sich der Einzelunternehmer, wie aus den Angaben des Statistischen Bundesamts
ersichtlich ist. Die Zahl der Kapitalgesellschaften wächst mit den Größen der jeweiligen Unternehmen. Ab einer Mitarbeiterzahl von zehn wird häufiger die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gewählt. Hintergrund ist die für Kapitalgesellschaften geltende beschränkte Haftung und der leichtere Zugang zu Kapital.

 
Als Rechtsform für die Privatwirtschaft gelten als wichtigste:
 

  • Einzelunternehmer
  • Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), Limited Company (Ltd), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaft (EG)
  • Personengesellschaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG), GmbH & Co KG, Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Welche Rechtsform die geeignete ist, orientiert sich an verschiedenen Faktoren – zum Beispiel an der Höhe des Startkapitals oder der Haftung. Es gibt aber auch andere Fragen, etwa die nach der passenden Rechtsform bei der Gründung von gemeinnützigen Unternehmen. Hier bietet sich etwa mit Blick auf die beschränkte Haftung und steuerliche Vorteile die gemeinnützige GmbH (gGmbH) an, oder die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG).

Kriterien für die passende Rechtsform

Grundsätzlich gibt es vor der Unternehmensgründung und der Entscheidung für die zum Unternehmensziel passende Rechtsform eine Reihe von Kriterien, die im Vorfeld herangezogen werden sollten. Denn die Entscheidung, wie immer sie ausfällt, hat finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Zu den Fragen, um die es vor der Wahl einer passenden Rechtsform für das zu gründende Unternehmen geht, gehört ganz sicher die, wie das Unternehmen geführt werden soll. Bei wem liegt die Entscheidungsbefugnis – bei einem oder mehreren Gesellschaftern, oder – was ebenfalls möglich ist – bei den Belegschaftsvertretern? Wer soll die operativen Schritte des Unternehmens leiten? Infrage kommen dafür natürlich ein oder mehrere Gesellschafter, aber aber ebenso ein extern bestellter Geschäftsführer.
Ein weiteres Kriterium ist das zu erwartende Haftungsrisiko, zu dem die Gefahr, für fremde Schäden haften zu müssen, ebenso gehört wie das Risiko des Kapitalverlust. Eng damit zusammen hängt auch die Frage, auf welche Weise das Unternehmen finanziert werden soll, etwa durch eigenes Kapital oder durch Kredite beziehungsweise sonstige Fremdfinanzierung. Gründer sollten sich außerdem fragen: Wie hoch wären die Steuern und andere Kosten im Vergleich verschiedener Rechtsformen? Genauso wichtig, wie Gewinn- und Verlustbeteiligung ausgestaltet werden sollen Und was ist mit Nachfolgern? Werden Gesellschafter nach dem Ausscheiden anderer die Firma weiterführen und welche Rechtsform wäre dann denkbar? Zu guter Letzt: Ein weiteres Kriterium, welches vorher bedacht werden sollte, ist die Frage danach, ob es Möglichkeiten gibt, um das Unternehmen – wenn nötig – in eine andere Rechtsform verwandeln zu können. 

Wie hoch ist das Risiko?

Zu den Fragen, die geklärt werden sollten gehören etwa, von wie vielen Personen das Unternehmen gegründet werden soll, wie hoch das Risiko ist und wie die Haftungsfragen ausgestaltet sein sollten, wie die Geschäftsführung organisiert werden soll, wie viel Kapital erforderlich ist und wie es beschafft werden soll. 
Immer muss auch im Weiteren im Auge behalten werden, dass steuerliche oder rechtliche Bestimmungen, die sich aus der Rechtsform des Unternehmens ableiten, solange fortgelten, wie die Rechtsform beibehalten wird. Daher ist es unerlässlich, sich schon bei der Gründung des Unternehmens über mittel- und langfristige Perspektiven klar zu sein. Das Unternehmen kann zum Beispiel wachsen und erweitert werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen können sich ändern, Gesellschafter können ausscheiden, oder andere können aufgenommen werden, das Unternehmen kann mit anderen kooperieren oder fusionieren, beziehungsweise können Teile des Unternehmens verkauft werden. Insgesamt ist es also durchaus möglich, dass der tatsächliche Geschäftsverlauf des Unternehmens dazu führt, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht mehr passt und es zu einer Umwandlung oder Anpassung kommen sollte.

Einzelunternehmen oder Gesellschaft

In vielen Fällen bleibt dem Unternehmer aus den unterschiedlichsten Erwägungen keine andere Wahl als seine Firma allein zu gründen. Das hat durchaus Vorteile. Als alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer trägt er zwar allein das volle Geschäftsrisiko, er braucht aber den Gewinn nicht zu teilen und die Gründung des Unternehmens ist wegen des relativ geringen Regelungsbedarfs weniger komplex als die Gründung einer Kapitalgesellschaft, die aus einer Team-Gründung hervorgeht. Aus Gründen der allgemeinen Gewerbefreiheit verzichtet der Gesetzgeber bei der Gründung einer Personengesellschaft weitgehend auf begrenzende Bedingungen. Zum Beispiel gibt es, was die Gründung einer Personengesellschaft erleichtert, kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Sehr wohl allerdings gibt es eine ganze Reihe – teilweise auch berufsständischer – Regeln, die für bestimmte Berufe spezifizierte Qualifikationsanforderungen bereithalten. Der Nachteil der Einzelgründung liegt auf der Hand. Der Unternehmer haftet für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Schranken werden dieser umfänglichen Haftung lediglich durch die gesetzlichen Pfändungsgrenzen gesetzt. 

Kapitalgesellschaften teilen Gewinne und Verluste

Für Kapitalgesellschaften, die aus der Unternehmensgründung von Gründerteams hervorgehen und anders als Einzelunternehmen eine eigene Rechtsperson darstellen, lässt sich dagegen die die Haftung der Gesellschafter von vornherein begrenzen. Sie teilen den Gewinn, aber auch das Risiko. Allerdings ist auch das Gründungsprozedere komplizierter. So müssen die Geschäftsführungskompetenzen, die Details der Gewinnverteilung oder die sonstigen Rechte und Pflichten der Gesellschafter vor der Gesellschaftsgründung geregelt werden.
 

Gewerblicher oder freiberuflicher Unternehmer

Weiteres wesentliches Kriterium für die Frage nach der geeigneten Rechtsform einer zu gründenden Unternehmung ist, ob der Unternehmer ein Gewerbe betreiben oder ob er schlicht als Selbstständiger seinen Beruf ausüben will. 
Freiberufler ist ein Unternehmer demnach allein durch seinen Beruf. Zum Beispiel zählen bestimmte Beratungsberufe automatisch zu den freien Berufen. Dazu gehören etwa Rechtsanwälte oder Steuerberater, aber auch  Wirtschaftsprüfer und Architekten. Detaillierte Regelungen zu dieser Frage finden sich im Einkommensteuergesetz. Für Freiberufler gilt bei der Unternehmensgründung die Auswahl zwischen den Rechtsformen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Partnergesellschaft (PartG) oder Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).Gewerbetreibende unterscheiden sich in einer Reihe von Punkten von den Freiberuflern, was schon damit anfängt, dass sie von den Finanzämtern zur Zahlung von Gewerbesteuern herangezogen werden. Im Gegensatz zu Freiberuflern ist für sie eine entsprechende Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich, und sie müssen Mitglied bei einer der Industrie- und Handelskammern oder der Handwerksammern sein.  Die gesetzlichen Bestimmungen unterscheiden zwei Gruppen von Gewerbetreibenden: die Kleingewerbetreibenden und die Vollkaufleute, die allerdings nach dem Handelsgesetzbuch im Vergleich zu den Kleingewerbetreibenden strenger differenzierten gesetzlichen Regeln unterliegen. 
Die möglichen Rechtsformen für gewerbliche Unternehmer unterscheiden sich auch nach den Untergruppen der Kleingewerbetreibenden und Vollkaufleute. Während Kleingewerbetreibende eine gewerbliche Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR gewerblich) gründen können hat der eingetragene Kaufmann (Kaufmann e.K., Kauffrau e.K.) die Wahl zwischen der Gründung einer Personen- und einer Kapitalgesellschaft.

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