Recht & Finanzen am Niederrhein

Grant Thornton: Steuern

Aktuelle Urteile zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen

Ira Rave (Partner) und Alexander Kraus (Senior Manager)

Bei Logistikunternehmen können die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zu einer erheblichen zusätzlichen Steuerbelastung führen. Wir stellen praxisrelevante Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vor, die Sie im Zusammenhang mit Aufwendungen für Messen, Werbung und Sponsoring unbedingt beachten sollten. Die in Miet- und Pachtzinsen enthaltenen Finanzierungsanteile werden pauschal dem Gewerbeertrag hinzugerechnet, wenn es sich bei den gemieteten Wirtschaftsgütern um fiktives Anlagevermögen des Mieters handelt. Die Hinzurechnung kann neben klassischen Mietaufwendungen auch Messe-, Werbe- und Sponsoringaufwendungen umfassen. Neben den eigenen Kosten, die Logistikunternehmen für insbesondere Messen, Werbung oder Sponsoring aufwenden, betrifft dies auch deren Kunden, die auf Flächen der Logistiker Werbung platzieren (zum Beispiel Trailer-Werbung).


Vertrag eigener Art


Der BFH qualifiziert in seinen Urteilen vom 23. März 2023 (Aktenzeichen III R 5/22) und vom 1. Juni 2022 (Aktenzeichen III R 56/20) Sponsoringverträge und Verträge zu einem Voll-Logistik-Konzept nicht als Mietverträge, die zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung führen würden, sondern als Verträge eigener Art. Aufgrund der nicht möglichen Trennbarkeit der einzelnen Leistungselemente im Streitfall verneinte der BFH insgesamt die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der betreffenden Aufwendungen (vgl. im Einzelnen www.grantthornton.de/mai).


Fiktives Anlagevermögen


Sollten zweifelsfrei Mietaufwendungen vorliegen, hat die gewerbesteuerliche Hinzurechnung dennoch nur zu erfolgen, wenn das überlassene Wirtschaftsgut beim Mieter/Pächter fiktives Anlagevermögen darstellt. Im vergangenen Jahr hat der BFH mit Beschluss vom 23. März 2022 (Aktenzeichen III R 14/21) entschieden, dass die Kosten für die Anmietung von Messestandflächen nicht der Hinzurechnung unterliegen, weil diese kein fiktives Anlagevermögen darstellen (vgl. im Einzelnen www.grantthornton.de/juli)


Praxishinweis


Vor dem BFH ist derzeit ein weiteres Verfahren (Aktenzeichen III R 36/22) anhängig zu Aufwendungen eines Unternehmens für die Anmietung von Werbeflächen (an U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen sowie in Bahnhöfen und im öffentlichen Raum in Gaststätten und an Autobahnen) sowie zu Sponsoringaufwendungen. Die Abgrenzungskriterien „Miete vs. Vertrag eigener Art“ und „Zurechnung zum fiktiven Anlagevermögen“ bei gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sollten in allen offenen Fällen überprüft werden. Gerne stehen Ihnen die Expertinnen und Experten von Grant Thornton bei Fragen rund um die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sowie zu weiteren Steuerthemen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Grant Thornton Niederlassung Niederrhein

Eindhovener Straße 37
41751 Viersen

02162 918110

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Grant Thornton Niederlassung Niederrhein finden Sie HIER

Teilen:

Weitere Insights der Branche Recht & Finanzen am Niederrhein

Grant Thornton: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Recht & Finanzen 08.05.2024

Grant Thornton: Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ab 2024 wird die EU die Berichtspflicht bezüglich Nachhaltigkeit für Unternehmen stufenweise deutlich verschärfen. Große Kapitalgesellschaften und ähnliche Personengesellschaften haben...

Steuerpartner Geiger & Pielucha: Zeit für den nächsten Schritt
Recht & Finanzen 08.05.2024

Steuerpartner Geiger & Pielucha: Zeit für den nächsten Schritt

Wie kann man eine erfolgreiche Steuerkanzlei noch besser für die Zukunft aufstellen? Indem man die Kernphilosophie seiner Tätigkeit zur Marke...

Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte: Der Mensch steht im Vordergrund
Recht & Finanzen 07.05.2024

Lindenlauf & Klein Rechtsanwälte: Der Mensch steht im Vordergrund

Die Kanzlei Lindenlauf & Klein aus Erkelenz im Kreis Heinsberg bietet fundierte anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht. Die Rechtsanwälte...

Die „Herren über die Zahlen“
Recht & Finanzen 03.05.2024

Die „Herren über die Zahlen“

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater haben für Unternehmen eine vielseitige Beraterrolle und schaffen die Voraussetzungen für solides Wachstum.

Tax Consulting Treuhand: Sparringspartner auf Augenhöhe
Recht & Finanzen 25.04.2024

Tax Consulting Treuhand: Sparringspartner auf Augenhöhe

„Unser Anspruch ist es, die sehr komplexe Steuerrechtsmaterie für unsere Mandanten transparent zu machen und durch eine umfassende, individuelle Betreuung...

Rechtsberatung: Rechtssicher auf Erfolgsspur
Recht & Finanzen 22.04.2024

Rechtsberatung: Rechtssicher auf Erfolgsspur

„Um sich als Unternehmen auf die eigenen Kernkompetenzen fokussieren zu können, ist juristische Expertise unerlässlich. Diese Expertise ist essenziell, um...

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*