Recht & Finanzen im Revier

PARK | Wirtschaftsstrafrecht: Strafrecht für Unternehmer

Die Spezialkanzlei für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Compliance PARK hilft ihren Mandanten in allen strafrechtlichen Fragen des Wirtschafts- lebens und ist mit 15 spezialisierten Anwälten bundesweit aktiv.

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PARK | Wirtschaftsstrafrecht

15.05.2024 Anzeige
Dr. Tobias Eggers, Partner und Leiter der Compliance-Gesellschaft, mit Gründungspartner Prof. Dr. Tido Park (v.l.) (© Jan Schmitz)

„Unsere Rechtsanwälte sind ausschließlich in der Beratung nationaler und internationaler Unternehmen sowie von Einzelpersonen im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts einschließlich Compliance tätig“, beschreibt Prof. Dr. Tido Park, Gründungspartner von PARK Wirtschaftsstrafrecht, die Spezialisierung seiner Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Dortmund. „Wir befassen uns inhaltlich mit allen strafrechtlichen Fragestellungen, die einem Unternehmer begegnen können“, fährt Tido Park fort, der bereits seit 1998 als Wirtschaftsstrafrechtler tätig ist. „Dabei reichen unsere Aktivitäten von der Verteidigung von Unternehmen und ihren Führungskräften über die Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte und die Erstattung von Anzeigen für das Unternehmen bis hin zur präventiven Beratung zur Straftatenvermeidung – Stichwort Compliance“, beschreibt der Geschäftsführer. Darüber hinaus unterstützen die Dortmunder Experten ihre Mandanten auch bei der Krisenintervention, erstellen Rechtsgutachten und übernehmen Ombudstätigkeiten sowie Schulungen, etwa zur Geldwäscheprävention oder zum Verhalten in einem Durchsuchungsfall.

 

Strafverteidigung und präventive Beratung

Zahlreiche namhafte Unternehmen setzen bereits seit Jahren auf die erfahrenen Anwälte der Kanzleiboutique PARK und vertrauen diesen zum Teil hochkomplexe Probleme sowie interne Untersuchungen an. Auch im Bereich der Individualverteidigung ist das PARK-Rechtsanwaltsteam immer wieder von Vertretern der Führungsebenen von Unternehmen gefragt. Schließlich gehören die Dortmunder auf ihrem Spezialgebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts deutschlandweit zu den führenden Kanzleien, wie auch diverse Kanzleirankings belegen. „Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei für alle Fragestellungen, die Unternehmen im Zusammenhang mit dem Strafrecht haben können, und verfolgen insofern einen ganzheitlichen Ansatz“, erläutert Park die Beratungsphilosophie der im Jahr 2011 gegründeten Kanzlei. Ganzheitliche Beratung bedeute konkret, das Anliegen des Mandanten nicht nur strafrechtlich zu betrachten, sondern gemeinsam mit ihm eine individuelle und pragmatische Lösung zu erarbeiten.

Die fünfköpfige Partnerriege der Kanzlei bilden neben Prof. Dr. Tido Park die weiteren Equity-Partner und Rechtsanwälte Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker, Dr. Malte Cordes und Dr. Sebastian Wagner. Ihnen zur Seite stehen ein Salary-Partner, sieben Associates und ein Of Counsel als externer Fachexperte sowie mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter. Bei Fragestellungen, die über das Strafrecht hinausgehen, zieht das Kanzleiteam Spezialisten aus sämtlichen Bereichen der Rechtsberatung, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung aus seinem exzellenten internationalen Netzwerk hinzu, um seine Mandanten dann in interdisziplinärer Teamarbeit optimal zu betreuen. Üblicherweise treten die Dortmunder Experten für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht dann auf den Plan, wenn Unternehmen von innen oder von außen geschädigt werden – sei es durch Angriffe jeglicher Art, durch Betrüger oder Diebe, durch Betriebsspionage oder etwa durch den Verrat von Betriebsgeheimnissen. „Wenn Unternehmen einer Straftat zum Opfer gefallen sind und wir dann mandatiert werden, klären wir den Sachverhalt zunächst auf, erstatten ggf. Strafanzeige und begleiten dann auch das weitere Verfahren“, erläutert Rechtsanwalt Park die konkreten Abläufe. 

Umgekehrt kommt es natürlich auch vor, dass Unternehmen bzw. ihren Führungskräften vorgeworfen wird, im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit Straftaten begangen zu haben. „Dann kümmern wir uns darum, dass das Unternehmen und die Führungskräfte bestmöglich verteidigt werden“, fährt Park fort. Die Unternehmensverteidigung zielt vorrangig darauf ab, die Folgen eines Ermittlungsverfahrens, das sich gegen Unternehmensvertreter bzw. Mitarbeiter richtet, oder eines Bußgeldverfahrens gegen das Unternehmen als Ganzes so gering wie möglich zu halten. Im Vordergrund steht dabei das Bemühen um eine „geräuschlose Erledigung“. Wichtige Aspekte sind dabei laut Park etwa die Vermeidung einer Gewinnabschöpfung und einer reputationsschädigenden öffentlichen Berichterstattung, um die Unternehmensinteressen bestmöglich zu wahren. Da die Kanzleiboutique wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren jedoch zum Großteil bereits außergerichtlich erledigen kann, nimmt die Tätigkeit vor Gericht letztlich nur einen kleineren Teil der Aktivitäten ein. 

 

Compliance-Beratung und Hinweisgeberlösungen

Eine weitere wichtige Aufgabe der Strafrechtsexperten ist die präventive Beratung. „Wenn Mandanten von uns wissen möchten, ob ein konkretes Vorhaben rechtlich zulässig ist bzw. welche Regularien es einzuhalten gilt, um rechtskonform zu agieren, dann begutachten wir diese Sachverhalte und geben entsprechende Handlungsempfehlungen“, beschreibt Tido Park. Integraler Bestandteil der präventiven Beratung ist die Beratung zu Compliance-Strukturen, die bei PARK durch eine eigene Compliance-Gesellschaft erfolgt. „Compliance ist schon lange nicht mehr nur ein Thema für Großkonzerne, sondern längst im Mittelstand angekommen“, berichtet Partner Dr. Tobias Eggers, der den Compliance-Bereich leitet. Da nur die Kenntnis der Regularien zu rechtssicheren Arbeitsprozessen führen kann, ist die Rechtsberatung gerade in diesem Bereich unerlässlich. 

„Unabhängig von der Größe ist jedes Unternehmen für die Einrichtung, Aufrechterhaltung und Überwachung eines adäquaten Compliance-Management-Systems zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen verantwortlich“, zeigt Tobias Eggers auf. Komme die Führungsebene dieser Verpflichtung nicht nach, würden schnell Reputationsschäden, Schadensersatzforderungen oder hohe Bußgelder drohen. „Das ist gesetzlich so vorgesehen, nehmen Sie zum Beispiel das Lieferkettengesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz oder die Datenschutzgrundverordnung“, veranschaulicht Rechtsanwalt Eggers und fügt hinzu: „Primäres Ziel unserer Compliance-Beratung ist es insofern, Strafbarkeitsrisiken schon im Vorfeld einzudämmen.“ Neben der Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Compliance-Management-Systemen führen die Dortmunder auch Compliance-Untersuchungen sowie Risikoanalysen für ihre Mandanten durch und setzen auf serviceorientierte IT-Tools aus dem eigenen Haus, weshalb ein IT-Spezialist und ein Betriebswirt als Projektmanager das Rechtsanwaltsteam ergänzen. „Aufgrund unserer besonderen Expertise und Erfahrung in diesem Bereich können wir passgenaue Lösungen anbieten, die pragmatisch und effizient sind“, sagt Eggers, der zugleich Gründungsmitglied des Expertenrats Mittelstands-Compliance ist, der Standards für angemessene Compliance-Maßnahmen bei Mittelständlern entwickelt.

Besondere Bedeutung nimmt aktuell im Rahmen der Compliance-Beratung das Hinweisgebersystem ein, zu dessen Einrichtung seit Dezember 2023 alle Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern verpflichtet sind. Es soll Mitarbeitern ermöglichen, etwaige Rechtsverstöße im Unternehmen zu melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Tobias Eggers und seine Kollegen erfahren immer wieder, dass viele Unternehmen noch gar nichts von dieser Verpflichtung wissen. Dabei kann die unterbliebene Einrichtung eines Hinweisgebersystems mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe geahndet werden. Die Compliance-Experten von PARK bieten hier verschiedene Lösungen bis hin zu einem Full-Service-Paket an. Das PARK-Hinweisgebersystem wird bereits von vielen Unternehmen und Behörden genutzt, darunter auch das Bundesfinanzministerium. Seit Anfang Mai ist die Kanzlei PARK neuerdings auch in Hamburg mit einer Niederlassung vertreten und hat damit auf die steigende Zahl von Mandaten in Norddeutschland reagiert. Geleitet wird der neue Standort von Partner Dr. Sebastian Wagner. Der erfahrene Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht wird dort unterstützt von Counsel John Paul Fürus, dessen Schwerpunkte im Steuer- und Insolvenzstrafrecht liegen, sowie von Associate Carolin Püschel, die vorwiegend zu Compliance-Themen berät.

 

PARK | Wirtschaftsstrafrecht

Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund

0231 9580680

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu PARK | Wirtschaftsstrafrecht finden Sie HIER

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Dr. Tobias Eggers, Partner und Leiter der Compliance-Gesellschaft, mit Gründungspartner Prof. Dr. Tido Park (v.l.) (© Jan Schmitz)

Partner Dr. Tobias Eggers, Rechtsanwältin Carolin Püschel LL.B., Partner Dr. Sebastian Wagner, Gründungspartner Prof. Dr. Tido Park und Partner Dr. Malte Cordes (v.l.) (© Jan Schmitz)

(© Jan Schmitz)

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