Rechtsanwälte im Münsterland

MÖNIG Wirtschaftskanzlei: Gutes Geleit durch turbulente Zeiten

Münsteraner Wirtschaftskanzlei positioniert sich als Partner des Mittelstands

Sebastian Voitzsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit Kanzleipartner Eric Coordes (v.l.) (© Georg Lukas)

Die Sozietät Mönig ist immer wieder in den Medien – zuletzt, als es darum ging, für den Volleyball-Bundesligisten USC Münster ein erfolgreiches Sanierungskonzept zu entwickeln. Die Kanzlei hat sich in den über vierzig Jahren ihres Bestehens als feste Größe auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung etabliert. Tatsächlich liegen die besonderen Stärken der insgesamt 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Niederlassungen aber im Umgang mit aktiven, lebendigen Unternehmen. Ähnlich, wie sich womöglich ein Gerichtsmediziner manchmal wünscht, er wäre seinem Patienten früher begegnet, arbeiten auch die Fachanwälte viel lieber präventiv mit gesunden Unternehmen. „Natürlich haben wir spannende und zum Teil durchaus aufsehenerregende Mandate“, erläutert Partner Eric Coordes. „Unser Spektrum ist aber im juristischen Alltag sehr viel breiter. Zu unserem Team von 20 klassischen Anwälten verschiedener Fachrichtungen gehört auch eine Notarin. Dadurch können wir besonders effektiv arbeiten und zudem auf Erfahrungen aus unterschiedlichen Perspektiven zurückgreifen.“ Neue Gesetze, neue Technologien und veränderte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt stellen gerade die mittelständischen Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. „Im Umgang mit unseren Mandanten stellen wir fest, dass sich die Prioritäten verändert haben“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Sebastian Voitzsch, „Hatten wir früher Unternehmen, die wir dabei unterstützten, jährlich bis zu 1.000 Kündigungen auszusprechen, geht es heute eher darum, Arbeitsverhältnisse intelligent zu verwalten und Beschäftigte zu halten.“ Eine wichtige Rolle im Umgang mit den eigenen Mitarbeitern spielt unter anderem auch das neue Hinweisgeberschutzgesetz.

 

Sicherheit im Umgang mit „Whistleblowern“

 

Obwohl Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten schon seit Sommer 2023 sichere Hinweisgebersysteme einführen mussten, stellt die Umsetzung des neuen Gesetzes viele Firmen vor Probleme. Sebastian Voitzsch: „Die Schonfristen von Seiten der Behörden laufen allmählich ab. Wer sich noch nicht um die Implementierung der neuen Meldestellen gekümmert hat, muss ein Bußgeld fürchten. Ähnlich wie bei der Einführung des neuen Datenschutzgesetzes haben viele Unternehmen die Übergangsfristen bis zum Ende ausgereizt.“ Das Hinweisgeberschutzgesetz ist komplex und der Bedarf nach Aufklärung offensichtlich sehr groß. „Als ich kürzlich einen Vortrag für den Mittelstand hielt, war ich von der enormen Nachfrage überrascht“, so Eric Coordes, „Wir hatten – und das ist viel bei einem Online-Vortrag – über 35 Zuhörer, die alle bis zum Ende dabei blieben. Das spricht für den hohen Bedarf an Aufklärung über die rechtlichen Folgen und Besonderheiten der neuen Vorschriften.“ Hier ist auch Fingerspitzengefühl gefragt: Wie geht man im Unternehmen damit um, wenn jemand einen Missstand meldet? Was geschieht bei falschen, unrichtigen Meldungen? Wie kann man verhindern, dass etwas an die Öffentlichkeit gerät? Viele rechtliche Grauzonen und die mangelnde Erfahrung im Umgang mit dem neuen Gesetz verunsichern die Unternehmer. Sebastian Voitzsch: „Wir empfehlen unseren Mandanten, selbst dann Meldestellen einzurichten, wenn sie aufgrund der Firmengröße nicht dazu verpflichtet wären. Es sollte auch möglich sein, anonym etwas zu melden, und es muss eine Rückmeldung geben. Letztendlich wollen die Beschäftigten natürlich nicht dazu beitragen, dass ihr Arbeitgeber aufgrund von publik gewordenen Vorkommnissen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Wir bieten an, bei Personalversammlungen für Fragen zur Verfügung zu stehen und das wird sehr gut angenommen.“ Offene Gespräche können großen Schaden abwenden. Das gilt auch im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Generationswechsel bei Familienunternehmen.

 

Mit klarem Kopf und „warmer Hand“: Unternehmensnachfolge einvernehmlich regeln

 

Auch wenn viele Menschen immer noch davor zurückscheuen, sich darum zu kümmern, was mit dem eigenen Nachlass passiert, wie es mit dem Lebenswerk weitergeht, suchen Unternehmer inzwischen häufiger genau aus diesem Grund Rat bei der Münsteraner Kanzlei. „Spektakuläre Fälle, bei denen eine Firma in den Konkurs rutschte, weil die Erben sich nicht einigen konnten, sind vielen Mittelständlern eine Mahnung, den Übergang in die nächste Generation frühzeitig zu fixieren“, so Eric Coordes. „Damit man nicht liquidieren muss, um das Firmenkapital gerecht aufzuteilen, sollte man alle wichtigen Aspekte rechtzeitig miteinander besprechen.“ Wenn ein Unternehmen mehrere Millionen Euro wert ist, liegt dieses Kapital ja nicht auf einem Konto, sondern in Form von Betriebsvermögen und Maschinen vor. Oft kommen dann ganze Familien in die Kanzlei, um gemeinsam an einem Tisch die Zukunft zu gestalten. Sebastian Voitzsch: „Wenn es darum geht, Aufgabenbereiche und Anteile zu übertragen, kommt wiederum unsere Notarin Julia Olbrich ins Spiel. Selbst wenn sie am Ende aufgrund von Vorbefasstheit nicht selbst die Vereinbarungen beurkundet, ist ihre Expertise ungeheuer wertvoll und hilfreich im Rahmen der Verhandlungen.“ Der Blick in die Zukunft eines Unternehmens ist dabei gerade in unserer Zeit von vielen Unwägbarkeiten geprägt.

 

Keine Angst vor KI! Echte Anwälte kann niemand ersetzen

 

Unterm Strich bedeutet Wandel, dass die Qualifikationen der Münsteraner Anwälte gefragter sind denn je. „Wir fürchten uns nicht davor, dass eine KI irgendwann den Gang zum Anwalt ersetzen kann“, verrät Sebastian Voitzsch augenzwinkernd, „Da ist doch noch der ‚Faktor Mensch‘ im Spiel. Zwar nutzen wir durchaus die Vorlagen für Verträge oder lassen mal eine KI nach Paragraphen und Musterurteilen suchen, dabei kann das aber nur die Grundlage für unsere Arbeit sein.“ Eric Coordes ergänzt: „Gerade in persönlichen Gesprächen entdecken wir zum Beispiel immer wieder weit verbreitete Falsch-Annahmen bei unseren Mandanten. So kommt die Frage, wie hoch eine Abfindung sein soll, wenn man einem Mitarbeiter kündigen möchte. Fakt ist aber, dass bei einer rechtmäßigen Kündigung überhaupt keine Abfindung fällig wird. Ähnlich verhält es sich, wenn der Betroffene im Krankenstand ist. Auch dann darf man sich von ihm trennen, sofern man triftige Gründe dafür hat.“ Zu wissen, was rechtlich geht und dabei trotzdem das große Ganze nicht aus dem Blick zu verlieren, genau dafür stehen die Anwälte der MÖNIG Wirtschaftskanzlei. Gerade für den Mittelstand sind die intelligenten und maßgeschneiderten Problemlösungen heute so wichtig wie nie zuvor.

MÖNIG Wirtschaftskanzlei Rechtsanwälte

Schorlemerstraße 26
48143 Münster

0251 38484 0

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu MÖNIG Wirtschaftskanzlei Rechtsanwälte finden Sie HIER

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Sebastian Voitzsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit Kanzleipartner Eric Coordes (v.l.) (© Georg Lukas)

Julia Olbrich (© Georg Lukas)

Sebastian Voitzsch (© Georg Lukas)

Eric Coordes (© Georg Lukas)

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