Büro & Arbeitswelt

Coworking, Steuern, Recht: Was Freiberufler in NRW wissen müssen

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von REGIO MANAGER 11.12.2025
Coworking-Space (Foto: ©Fauxels @pexels.com)

Coworking-Spaces verändern die Arbeitsweise von Freiberuflern in NRW. Sie ermöglichen schließlich ein flexibles Arbeiten, den Austausch mit anderen Selbstständigen und den Zugriff auf eine professionelle Büroinfrastruktur. Gleichzeitig stellen sich allerdings steuerliche und rechtliche Fragen, die bei der Nutzung der Angebote berücksichtigt werden sollten.

 

Flexible Arbeitsplätze mit klarer Abgrenzung

 

Selbstständige entdecken das Coworking in Deutschland als Alternative zum Homeoffice. Für Freiberufler bieten entsprechende Coworking-Spaces die Möglichkeit, einen professionellen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung zu nutzen, Kontakte zu knüpfen und Projekte effizient umzusetzen.

In Städten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund finden sich deshalb zahlreiche Angebote, die unterschiedliche Bedürfnisse abdecken. Dabei reicht die Bandbreite von einem einfachen Schreibtisch für einzelne Tage bis zu fest zugewiesenen Büros für mehrere Monate.

Ein wichtiger Aspekt betrifft jedoch die Abgrenzung zwischen privater Nutzung und beruflicher Tätigkeit. Arbeitsbereiche sollten nämlich unbedingt klar als geschäftlich definiert werden, um steuerliche Vorteile zu sichern und mögliche Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

 

Unterschiede zwischen Coworking und häuslichem Arbeitszimmer

 

Die steuerliche Behandlung eines Coworking-Platzes unterscheidet sich deutlich von der eines häuslichen Arbeitszimmers. Ein Raum in den eigenen vier Wänden wird nämlich nur anerkannt, wenn er den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Bei gemischter Nutzung oder wenn andere Orte für die Arbeit wichtiger sind, greift die Homeoffice-Pauschale. Für jeden Tag, an dem zu Hause gearbeitet wird, lassen sich bis zu sechs Euro ansetzen, höchstens aber 1.260 Euro im Jahr.

Coworking‑Spaces fallen nicht unter diese Regelung. Kosten für den externen Arbeitsplatz lassen sich also vollständig als Betriebsausgaben absetzen, wohingegen das häusliche Arbeitszimmer meist nur eingeschränkt berücksichtigt wird.

 

Betriebsausgaben richtig einordnen

 

Aufwendungen für Coworking lassen sich als Betriebsausgaben absetzen, wenn der Arbeitsplatz regelmäßig und ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Mietkosten, Nebenkosten für Strom und Internet sowie Beiträge für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen zählen ebenfalls dazu. Auch zusätzliche Leistungen, wie Druck- und Kopierservice oder die Nutzung von Besprechungsräumen, sind als Teil der betrieblichen Ausgaben erfassbar.

Digitale Lösungen schaffen Klarheit im Arbeitsalltag. Eine speziell auf Freiberufler zugeschnittene Buchhaltungssoftware erleichtert die strukturierte Erfassung sämtlicher Ausgaben. Belege lassen sich direkt zuordnen, Ausgaben übersichtlich kategorisieren und notwendige Unterlagen für die Steuererklärung effizient vorbereiten – alles in einem System, das auf die Anforderungen selbstständig arbeitender Professionals abgestimmt ist.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen in NRW

 

Bei der Nutzung eines Coworking‑Spaces gilt es ferner, rechtliche Fragen zu klären. Die Anmeldung als Freiberufler erfolgt zum Beispiel weiterhin beim Finanzamt und der Arbeitsplatz im geteilten Büro führt nicht automatisch zu einer Gewerbesteuerpflicht. Unternehmen mit gewerblicher Tätigkeit sollten allerdings prüfen, ob die Nutzung eines festen Arbeitsplatzes als Betriebsstätte eingestuft wird.

Verträge der Coworking-Anbieter geben des Weiteren Aufschluss über die rechtliche Handhabung. Dazu gehören Regelungen zu Kündigungsfristen, Haftung bei Schäden, Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und Datenschutz.

Viele Coworking-Spaces bieten speziell auf Freiberufler zugeschnittene Tarife und Bedingungen, die eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung ermöglichen.

 

Digitale Tools für den strukturierten Arbeitsalltag

 

Die Organisation der Finanzen und der Büroarbeit gestaltet sich einfacher mit digitalen Tools. Eine Buchhaltungssoftware erfasst unter anderem Einnahmen und Ausgaben automatisch, ordnet Rechnungen den richtigen Kategorien zu und stellt eine nachvollziehbare Dokumentation für das Finanzamt bereit.

Einige Programme erlauben es zudem, Kosten für Coworking, Fahrtkosten oder weitere betriebliche Ausgaben direkt zu erfassen. Durch die Automatisierung der Belegerfassung entfällt das manuelle Sortieren von Rechnungen und Arbeitsabläufe gewinnen an Effizienz.

 

Tipps für die tägliche Nutzung von Coworking

 

Die Arbeitsweise in einem Coworking-Space lässt sich durch klare Regeln und Struktur verbessern. Dabei helfen einige praktische Hinweise.

  • Regelmäßig die genutzten Tage dokumentieren, um Betriebsausgaben korrekt zuzuordnen
  • Mietvertrag genau prüfen, inklusive Nebenkosten, Kündigungsfristen und Zusatzleistungen
  • Separate Postadresse für geschäftliche Zwecke einrichten, um eine klare Trennung zur privaten Wohnung zu schaffen
  • Arbeitsmaterialien und Geräte nur beruflich verwenden, um Abgrenzung zu privaten Kosten deutlich zu machen

Solche Maßnahmen stellen sicher, dass die Nutzung eines Coworking‑Spaces steuerlich sauber behandelt wird und die tägliche Arbeit strukturiert abläuft.

 

Netzwerken und regionale Angebote nutzen

 

In NRW existieren zahlreiche Initiativen, die den Austausch zwischen Freiberuflern und Unternehmen fördern. Startplatz, DigitalHUB und weitere regionale Treffpunkte bieten neben der Infrastruktur auch Events, Workshops und Vernetzungsmöglichkeiten. Für selbstständige, die Kunden gewinnen oder Geschäftspartner kennenlernen möchten, entstehen so wertvolle Kontakte. Lokale Business-Communities bringen ebenfalls Vorteile, wenn es um Projektkooperationen oder kurzfristige Teamarbeit geht. Dabei zeigt sich, dass die Kombination aus Coworking‑Platz und regionalem Netzwerk Freiberuflern die Möglichkeit gibt, flexibel auf Anforderungen zu reagieren und gleichzeitig Präsenz zu zeigen.

 

Absicherung, Vorsorge und Recht

 

Freiberufler sollten die Absicherung ihrer Tätigkeit ernst nehmen. Versicherungen für Haftpflicht, Berufsunfähigkeit oder Rechtsstreitigkeiten schützen beispielsweise vor unvorhergesehenen Risiken. In NRW steht Freiberuflern und kleinen Unternehmen zudem eine Vielfalt an regionalen Beratungsangeboten zur Verfügung, die gezielt auf ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt sind. Zudem empfiehlt es sich, auch die Altersvorsorge systematisch zu planen und rechtliche Aspekte von Verträgen regelmäßig zu prüfen.

Die Kombination aus finanzieller Absicherung, klaren vertraglichen Regelungen und einem Schutz vor Haftungsrisiken schafft ein stabiles Fundament für eine langfristig erfolgreiche freiberufliche Tätigkeit.

 

Finanzen im Blick behalten

 

Für Freiberufler geht es nicht nur um das Erfassen von Rechnungen. Das Ziel besteht vielmehr darin, die finanzielle Lage der eigenen Tätigkeit jederzeit im Blick zu behalten und aktiv zu steuern. Eine projektbezogene Buchhaltung ermöglicht es, Einnahmen und Ausgaben einzelnen Projekten oder Auftraggebern direkt zuzuordnen. So durchblicken Unternehmer schnell, welche Projekte besonders rentabel sind und wo eventuell Optimierungsbedarf besteht.

Ferner bieten zeitgemäße Buchhaltungstools einfache Möglichkeiten, Budgets zu planen und die Liquidität für die kommenden Monate zu prognostizieren. Durch die Gegenüberstellung geplanter Einnahmen und Ausgaben lassen sich zum Beispiel Engpässe frühzeitig erkennen und die Auftragsplanung wird entsprechend ausgerichtet. Spezielle Auswertungen und Kennzahlen helfen dabei, den Überblick zu behalten, denn Umsatzentwicklung, offene Forderungen und Kostenblöcke werden transparent dargestellt. Diese Übersicht erleichtert Entscheidungen, zum Beispiel für Investitionen in Arbeitsmittel, zusätzliche Projektressourcen oder den Ausbau von Kooperationen.

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