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Corona-Hilfen: Kurzarbeitergeld auch rückwirkend

Aufgrund der Corona-Krise kann das Kurzarbeitergeld auch rückwirkend bis 1. März beantragt werden.

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von Regiomanager 18.03.2020
© Jirsak – stock.adobe.com | Dr. Maximilian Lange

Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.

„Die deutschen Unternehmen und die Beschäftigten brauchen jetzt unsere volle Unterstützung. Neben der Gesundheit der Menschen müssen wir deshalb auch ihre Arbeitsplätze schützen. … Mein Ziel ist es, das die Unternehmen in diesen Zeiten ihre Leute an Bord halten. Dafür haben wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen.“, so Bundesminister Hubertus Heil am 17.3.2020. „Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können.“

Voraussetzungen:
• Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
• Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
• Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
• In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) übernimmt bei kinderlosen Mitarbeitern, die in Kurzarbeit geschickt werden 60 Prozent des Nettolohns; bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 Prozent. Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen, so das Bundesamt für Arbeit und Soziales. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt der Arbeitsausfall demnach 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt.

Ansprechpartner vor Ort ist die zuständige Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Die Hotline der Arbeitsagentur ist Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr erreichbar unter 0800 45555 20.
Dr. Maximilian Lange
| redaktion@regiomanager.de

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