Management

Der falsche Weg

Metallarbeitgeber kritisieren Pläne zu befristeter Teilzeit

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von Regiomanager 01.02.2017
Dr. Thorsten Doublet, Geschäftsführer des VdSM Verband der Siegerländer Metallindustriellen e.V.

„Es ist doch mehr als erstaunlich, dass eine Politikerin wie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die noch nie in der freien Wirtschaft verantwortlich tätig gewesen ist, den Unternehmen in diesem Lande immer wieder neue Regeln und Verordnungen auferlegt, die sich letztlich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken und trotzdem meint, dies würde den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.“ Dr. Thorsten Doublet, Geschäftsführer des VdSM Verband der Siegerländer Metallindustriellen e.V., kritisiert aktuell vor allem die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein zeitlich begrenztes Recht auf Teilzeitarbeit. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit. Für Beschäftigte, die so ihre Arbeitszeit verringern möchten, soll sichergestellt werden, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit. „Durch die vorgesehene Regelung des Ministeriums wird die befristete Teilzeit mit einem faktischen Anspruch auf vorzeitige Rückkehr in Vollzeit gekoppelt und so praktisch ausgehebelt. Dem Arbeitgeber wird zudem einseitig die volle Beweislast auferlegt, wenn der Wunsch des Arbeitnehmers auf vorzeitige Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung nicht umsetzbar ist“, ergänzt Dr. Thorsten Doublet. „Daraus ergibt sich gerade für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen ein unberechenbares Arbeitszeitroulette, das von den Personalabteilungen kaum mehr gesteuert werden kann. Der einseitige Anspruch auf eine befristete Teilzeitbeschäftigung ist daher aus unserer Sicht die falsche Weichenstellung.“ Zudem drohe ein weiteres Bürokratiemonster, fern ab jeder betrieblichen Realität und Machbarkeit. Das Vorhaben widerspreche außerdem einer zeitgemäßen Auffassung von flexibler Arbeitsgestaltung. „Unsere Unternehmen brauchen keine strikten Einheitslösungen, sondern individuelle, passgenaue Modelle und einen gesetzlichen Rahmen, der Bewegungsfreiheit ermöglicht. Dies lässt sich durch partnerschaftliche Lösungen weitaus besser regeln, als durch enge rechtliche Vorgaben.“

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