Management

Gemeinsam aktiv

Betriebssport für ein gesundes Miteinander

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von Regiomanager 01.05.2018
Foto: © fizkes – stock.adobe.com

Seine Mitarbeiter in Bewegung zu bringen, ist ein lohnendes Invest. Denn gesunde Mitarbeiter sind produktiver und seltener krank. Zudem macht Betriebssport Spaß und schweißt die Mitarbeiter als Team zusammen. Hier können Betriebe ansetzen:

Fitnessstudio als Sachbezug absetzen

Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und betriebliche Gesundheitsförderung – diese beiden Zwecke müssen Arbeitgeber erfüllen, wenn sie ihre Mitarbeiter beim Training im Fitnessstudio unterstützen wollen. Zwar ist die Übernahme des Mitgliedsbeitrags in Fitnessstudio oder Sportverein wegen ihres hohen Freizeitanteils grundsätzlich keine begünstigte Gesundheitsmaßnahme, und daher nicht steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Über die sogenannte Sachbezugsgrenze ist jedoch eine Ausnahme möglich: Sofern die Kosten pro Mitarbeiter und Monat 44 Euro nicht überschreiten, wird der Beitrag für den Arbeitnehmer von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben befreit. Weitere Sachbezüge darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter in diesem Fall aber nur dann gewähren, wenn die Gesamtsumme der Vergünstigungen 44 Euro nicht überschreitet (§ 8 EStG).

Externe Trainer ins Haus holen

Alternativ kann ein Trainer oder ein Gesundheitsberater direkt in die Firma kommen – sofern er die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllt. Sinnvoll ist es, vorab die Wünsche und Ziele der Belegschaft zu kennen sowie eine Probestunde zu absolvieren, um sicherzugehen, dass es passt. Auch bei dieser Maßnahme greift nach § 8 EStG die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer bis zu einer Grenze von
44 Euro pro Monat.

Aktive Pause(n)

Wer den ganzen Tag am Schreibtisch sitzt oder an einer Maschine steht, hat nur begrenzt die Möglichkeit, seinen Arbeitsalltag aktiv zu gestalten. In solchen Fällen von einseitiger Belastung kann eine bewegte beziehungsweise aktive Mittagspause helfen. Zusätzlich zu kleinen Dehn- oder Lockerungsübungen während der Arbeitszeit und kleinen Gängen zum Kopierer oder zum Kollegen nebenan, wird die Pause darauf verwendet, den Mitarbeiter aktiver und beweglicher zu machen. Dazu kann der Arbeitgeber entweder einen externen Trainer einladen, der mit der Gruppe hilfreiche Übungen macht, oder sie übt – am besten nach einer professionellen Einführung – in Eigenregie. Das etwa 30-minütige Training kann je nach Disposition zum Beispiel einmal pro Woche oder
auch öfter stattfinden.

Gesundheitskurse der Krankenkassen

Mehr Beweglichkeit, mehr Fitness, Rückenschule: Krankenkassen bieten ein umfangreiches Angebot an Gesundheitskursen mit sportlicher Ausrichtung. Teilweise werden sogar die Kosten übernommen. So bezuschusst z.B. die IKK classic ihre Versicherten mit bis zu 180 Euro. Auch Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Teilnahme an diesen externen Gesundheitskursen anbieten. In diesem Fall würden die Beschäftigten diese eigenverantwortlich außerhalb der Arbeitszeit besuchen. Eine weitere Option ist, innerbetriebliche Seminare zu organisieren, etwa eine arbeitsplatzbezogene Rückenschule. Die finanziellen Aufwendungen für die betriebliche Gesundheitsförderung der Mitarbeiter sind für Arbeitgeber jährlich bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem frei von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben. Die Kosten eines Gesundheitskurses teilt der Arbeitgeber
beispielsweise auf die Teilnehmer auf.

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