Recht & Finanzen

Ratgeber Recht: Optimale Transaktionsstrukturen schaffen

Ein Unternehmenskauf bedarf einer sorgfältigen Planung, um Risiken zu minimieren.

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Kreutz & Partner

01.02.2018
Foto: ©butch – stock.adobe.com

Große und prestigeträchtige Transaktionen namhafter Unternehmen wie die Übernahme von WhatsApp durch Facebook sind in aller Munde. Dabei findet die überwiegende Zahl der Unternehmenskäufe im Mittelstand statt und bedarf einer nicht minder sorgfältigen Vorbereitung und Planung, um die kaufmännisch, steuerlich und juristisch sinnvollste Transaktionsstruktur zu wählen und Risiken zu minimieren. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Eckdaten einer solchen Transaktion.

Struktur der Transaktion

Käufer und Verkäufer sollten sich frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Transaktionsstruktur sie wählen. Während der Käufer beim sogenannten Asset-Deal einzelne Wirtschaftsgüter kauft, werden beim Share-Deal die Anteile an einem Unternehmen verkauft. Vereinfacht ausgedrückt: Im Falle eines Asset-Deals kaufen Sie einzelne Autos aus dem Ausstellungsraum und die Werkstattausstattung, bei einem Share-Deal gehört Ihnen anschließend das gesamte Autohaus. Ein entscheidender Faktor bei der Struktur der Transaktion ist das Steuerrecht. Man muss allerdings bedenken, dass sich die steuerlichen Zielsetzungen eines Unternehmensverkäufers oft grundlegend von denen eines Unternehmenskäufers unterscheiden.
Käufer und Verkäufer müssen aber noch viele weitere Fragen klären: Die Übernahme von Arbeitsverhältnissen, die Übertragung von Vertragsverhältnissen, immaterieller Vermögensgegenstände wie Marken und Patente oder des Firmenwerts beeinflussen die Deal-Struktur. Insbesondere Verträge mit Dritten können nicht ohne deren Zustimmung auf den Käufer übertragen werden. Bei einem Share-Deal ist dieser Vorgang hingegen unproblematisch, weil der Vertragspartner gleich bleibt.

Due Diligence – die Risikoprüfung

Der Käufer eines Unternehmens will logischerweise nicht die „Katze im Sack“ kaufen, weshalb er vor dem Kauf des Unternehmens eine Risikoprüfung, die sogenannte Due Diligence, durchführen wird. Due Diligence bedeutet übersetzt in etwa „gebotene Sorgfalt“, und genau die ist angebracht, um durch eine sorgfältige Prüfung Chancen und Risiken im steuerlichen und kaufmännischen sowie im juristischen Bereich zu erkennen, die optimale Struktur für den Käufer zu finden und Risiken durch entsprechende Maßnahmen im Kaufvertrag durch Garantien und Zusagen absichern zu können.

Der eigentliche Kaufvertrag

Ist die Dealstruktur einmal festgelegt und sind die Chancen und Risiken der begehrten Akquisition geprüft, steht der Gestaltung des eigentlichen Kaufvertrages nichts mehr im Wege. Der Kaufvertrag für den Share-Deal, der in der Praxis der weitaus häufigere Fall ist, ist zwar in der Bestimmung des Vertragsgegenstandes im Vergleich zum Asset-Deal kürzer, weil dort jedes einzelne Asset so genau wie möglich bestimmt werden muss. Dafür bedarf er aber zahlreicher Haftungsregelungen und Garantien, die neben den üblichen Absicherungen des Käufers wegen der Übernahme aller Verbindlichkeiten und der damit verbundenen Haftung auch die gefundenen Risiken der Due Diligence widerspiegeln.
Ob Sie den Kaufvertrag vor einem Notar schließen müssen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Sollen GmbH-Anteile übertragen werden oder ist unter den Assets ein Betriebsgrundstück, benötigen Sie einen Notar. Für die Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG wiederum benötigen Sie selbst dann keinen Notar, wenn die GmbH & Co. KG Eigentümerin eines Grundstücks ist. Ein Unternehmenskauf ist komplex, aber durch eine vernünftige Abstimmung zwischen den Parteien und eine fundierte Beratung gelingt er im kleinen wie im großen Rahmen.

 

Zum Autor

Rechtsanwalt Sascha Buchholz ist Partner der Kanzlei Kreutz & Partner in Xanten und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht. Als Spezialist für Mergers & Acquisitions (M&A) beantwortet er gerne weitere Fragen zum Thema Unternehmenskauf unter der Telefonnummer 02801/771012 oder via E-Mail unter buchholz@kreutzlaw.de.

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